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Sondengänger

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Der Sondengänger ist eine Person, die mit einem Metalldetektor gezielt nach Gegenständen im Boden sucht. Dieser Vorgang wird im Fachjargon unter den Sondengängern gerne als sondeln bezeichnet. In den meisten Fällen ist eine Genehmigung der Grundeigentümer und der Denkmal- und häufig auch der Naturschutzbehörden notwendig. Des Weiteren stellt sich die Eigentumsfrage an den Funden sowie das Problem einer Zerstörung archäologischer Befunde, die erst ein historisches Verständnis der Funde ermöglichen könnten.

Sondengänger auf Feld

Anfänge

Entwickelt wurden Metalldetektoren zum Auffinden von Minen und Munition. Sie wurden von den Armeen in und nach dem Zweiten Weltkrieg im Kampfmittelräumdienst eingesetzt. Anfang der 1960er Jahre wurden in den USA ehemalige Minensuchgeräte von Privatleuten zum Auffinden von verloren gegangenen Wertgegenständen an Badestränden und zum Auffinden von Metallgegenständen in Geisterstädten und Schlachtfeldern des Bürgerkriegs benutzt.

Ab den 1960er Jahren wurden erste Metallsuchgeräte zum privaten Gebrauch, zur Schatzsuche (Treasure Hunting) hergestellt. Bekannte Hersteller waren unter anderem Fisher Laboratories, White’s und Garrett.

Die Schatzsuche hielt Anfang der 1970er Jahre Einzug in Europa und verbreitete sich von Großbritannien aus sehr schnell über den Kontinent. Man schätzt die Zahl der Sondengänger und Schatzsucher in Europa auf mehrere hunderttausend.

Unterschiedliche Ausrichtungen

Sondengänger auf Waldweg

Die meisten Sondengänger haben sich auf ein bestimmtes Gebiet spezialisiert. Man unterscheidet zwischen folgenden Zielen:

Antikensuche

Die Motivation des Antikensuchers geht ebenso wie bei Archäologen von der Neugierde und der Suche nach unseren historischen Wurzeln aus. Ziel des Sondengangs ist der Fund von Gegenständen, die vor Hunderten oder Tausenden von Jahren verloren[1], gezielt in Gräbern hinterlegt oder im Boden deponiert wurden. Die Suche nach bzw. das Entfernen von archäologischem Material durch Graben ist allerdings in gewissem Maße rechtlich reguliert und unterliegt in Deutschland den Denkmalschutzgesetzen der Bundesländer. Viele "historisch motivierte" Sondengänger zerstören durch Unkenntnis jedoch mehr von der Geschichte, als sie tragfähige Erkenntnisse gewinnen, die obendrein meist der Öffentlichkeit und Wissenschaft nicht adäquat (nachvollziehbar!) zugänglich gemacht werden. Fundstellen werden oft verheimlicht oder gar verfälscht.

Auftragssuche

Hier betätigen sich Besitzer von Metallsuchgeräten damit, für einen privaten oder öffentlichen Auftraggeber Dinge aufzuspüren, die einmal verloren oder bewusst versteckt wurden. Der Sondengänger kann hier sein langjährig erworbenes Wissen im Umgang mit Metalldetektoren voll ausspielen und somit Dinge wieder erbringen, die für den Auftraggeber sonst für immer verloren wären.

Gefallenenbergung

Mehr als 800.000 deutsche Soldaten gelten auch noch nach über 60 Jahren als vermisst. Oft blieb den Angehörigen nur die Hoffnung, dass der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes, der auch bis heute eine intensive Suche nach Vermissten vornimmt, Erfolg hat. Aber auch einige Sondengänger haben in den letzten Jahren private Suchdienste gebildet, die sich mit dem Thema Gefallenenbergung beschäftigen.[1]

Goldsuche

Manche Detektoristen haben sich auf die Suche nach Naturgold in Form von Nuggets und kleinen Goldflittern spezialisiert.[1]

Meteoritensuche

Die Meteoritensuche erfreut sich seit einigen Jahren einer wachsenden Beliebtheit. Der Fall (so nennt sich die Beobachtung eines Meteoriten-Niederganges) wird häufiger als früher entdeckt. So wird der Himmel nunmehr seit Jahren vom Europäischen Feuerkugelnetz systematisch in Augenschein genommen.

Besondere Aufmerksamkeit erhielt der Fall und der Fund des Neuschwansteinmeteoriten. Er wurde größtenteils durch Hobbyforscher geortet, von Meteoritenforschern ausgewertet und an die bayerische Regierung verkauft. Herr Grau, einer der Finder, ist sogar aus seinem Studium ausgestiegen und fahndet professionell nach weiteren deutschen Meteoriten.[1]

Militaria

Ein großer Teil der Sondengänger in Deutschland beschäftigt sich ausschließlich mit der Suche nach Hinterlassenschaften der beiden Weltkriege (Orden, Ausrüstungs- und Uniformteile), den so genannten Militaria. Die Zahl dieser Sucher macht etwa ein Drittel aller Sondengänger aus. Im Gegensatz zur Antikensuche gestaltet sich die Suche nach Weltkriegsrelikten in puncto Recherche wesentlich einfacher. Fast überall in Deutschland haben die Weltkriege ihre Spuren hinterlassen. Schützenlöcher, Bunker, Deckungsgräben und natürlich Erzählungen von Zeitzeugen sind einfache Hinweise.[1]

Neuzeitsuche

Einigen Sondengängern, die den vermeintlichen Aufwand eines Genehmigungsverfahrens scheuen, scheint die Suche nach neuzeitlichen Relikten eine interessante und unkomplizierte Alternative zu sein. In den allermeisten deutschen Bundesländern machen die Denkmalschutzgesetze aber keinen Unterschied zwischen Suchen nach neuzeitlichen und mittelalterlichen oder noch älteren Gegenständen. Tatsächlich liegen nämlich archäologische bedeutsame Stellen nicht selten auf den gleichen Flächen wie neuzeitliche Fundplätze.[1]

Schatzsuche

Unter der klassischen Schatzsuche ist die gezielte Suche nach verlorenen bzw. versteckten Werten zu verstehen. Hierbei geht meist eine intensive Recherche voraus, wobei der Detektor schließlich zur Punktortung des Schatzes dient. Zu nennen ist hier z. B. die Suche nach verschollenen Kriegskassen, dem Nibelungenschatz oder von den Nationalsozialisten angeblich verstecktem Gold.

Unterirdisches

In den letzten beiden Weltkriegen wurden auch auf deutschem Boden Tausende von unterirdischen Anlagen und Stollensystemen gebaut. Meist wurden diese zur Produktion kriegswichtiger Güter verwendet oder aber zum Schutz der Zivilbevölkerung.[1]

Unterwassersuche

Die Suche mit Metalldetektoren unter Wasser beschäftigt sich mit allen Fundobjekten, die unter der Wasseroberfläche erhalten geblieben sind. Das können z. B. verlorene Einzelgegenstände sein, aber oder auch komplette Schiffswracks.[1]

Strandsuche

Als Strandsuche wird die Absuche von Strand und Ufer nach Schmuck, Kleingeld etc. bezeichnet. Funde fielen hier früher unter das Strandrecht; inzwischen gelten die allgemeinen Bestimmungen für Funde.

Ausrüstung

  • Metalldetektor
  • Grabewerkzeuge (Feldspaten, Pickel, Siebe)
  • GPS zur Fundortkoordinatenspeicherung
  • Schreibmaterial und Foto zur Dokumentation der Fundstelle
  • Genehmigung der Denkmalpflegebehörden

Rechtliche Situation in Deutschland

Die rechtliche Situation ist in allen deutschen Bundesländern durch Denkmalschutzgesetze geregelt. Für die gezielte Suche nach Bodendenkmälern und vor allem das Graben auf solchen, ist eine Grabungs- oder Nachforschungsgenehmigung erforderlich, ansonsten drohen empfindliche Strafen. In einigen Bundesländern gilt es schon als Ordnungswidrigkeit, wenn man billigend in Kauf nimmt, auf Bodendenkmäler zu stoßen. Die Genehmigung wird von den unteren oder oberen Denkmalschutzbehörden oder den Landesdenkmalämtern erteilt und ist an Auflagen gebunden.

Nur in Bayern und Nordrhein - Westfalen gehören die von Sondengängern entdeckten Funde gemäß § 984 BGB je zur Hälfte dem Entdecker und dem Grundeigentümer. In allen anderen Bundesländern gilt jedoch ein Schatzregal, nach dem derartige Funde an das Bundesland ohne Entschädigung des Grundstückseigentümers sowie des Finders fallen. In einigen Bundesländern z. B. Hessen erhalten die Finder allerdings eine Belohnung. Alle geschichtlichen und archäologischen Funde (dazu gehören in einigen Bundesländern auch bereits Relikte aus beiden Weltkriegen) sind nach den Denkmalschutzgesetzen den Denkmalbehörden zu melden.

Schäden durch Sondengänger

Ungenehmigte Nachforschungen und Grabungen auf Bodendenkmälern werden als Raubgrabungen bezeichnet. Sie verstoßen nicht nur gegen das Denkmalrecht, sondern erfüllen in der Regel auch den Sachbestand der Unterschlagung und eventuell den der gemeinschädlichen Sachbeschädigung. Motivation für solche Raubgrabungen ist meist, sich durch einen Verkauf der Funde zu bereichern oder die Funde ungemeldet in die eigene Privatsammlung aufzunehmen. Der bislang bekannteste Fall von Raubgräberei mit Hilfe von Metalldetektoren ist jener der Himmelsscheibe von Nebra.

Sondengänger auf Wiese

Auch wenn ein Sondengänger auf scheinbar archäologisch „harmlosen“ Plätzen nach Fundstücken gräbt und diese dem Boden entnimmt, besteht immer die Gefahr, dass archäologisch wichtige Befunde, Hinweise, Zusammenhänge und Bestimmungshilfen irreversibel zerstört werden. Zudem ist die Geschlossenheit der Funde dann nicht mehr gegeben und dadurch der wissenschaftliche Wert erheblich gemindert. Auch durch die Unterschlagung von weniger wertvollen Fundgegenständen (z. B. Fragmenten von Fibeln, Beschlägen, Münzen usw.) werden der Wissenschaft wesentliche Grundlagen entzogen. Die Bereitschaft zum Ankauf von Objekten mit obskurer Herkunft schafft erst den Markt für Raubgräber und Hehler. Die Aussage vieler Sondengänger, sie würden nur im ohnehin gestörten Pflughorizont aktiv und einen Bogen um Gräber machen, ist kein Gegenargument, da bei unsachgemäßer Grabung gar nicht festzustellen ist, in welchem Bodenhorizont ein Fund gemacht wird (an manchen Stellen reicht der „Pflughorizont“ nur wenige Zentimeter tief) oder ob ein Grab vorliegt (Knochen können längst vergangen sein und nur die exakte Beobachtung der Fundlage kann entscheiden, ob es sich um ein Grab handelt). Zudem sind auch Fundstreuungen im Pflughorizont bei exakter Kartierung wichtige Aussagen über alte Hausstandorte oder über den Ablauf einer Schlacht. Sondengänger, die nicht archäologisch trainiert sind und einem koordinierten Forschungskonzept folgen, vernichten all diese Informationen und den historischen Quellenwert ihrer Funde.

Auch die Suche nach militärischen Hinterlassenschaften birgt verschiedene Gefahren und Probleme: Jahr für Jahr sterben und verletzen sich Sondengänger beim Versuch, Fundmunition selbst zu entschärfen oder gefährden bei deren (illegalen) Transport und Lagerung Dritte. Zudem werden häufig die Gebeine von gefallenen Soldaten ihrer Erkennungsmarken und anderer Ausrüstungsgegenstände beraubt (Störung der Totenruhe). Des Weiteren geht die ungenehmigte Sondengängerei bzw. Schatzsuche oft einher mit anderen Gesetzesverstößen wie Unterschlagung, Diebstahl, Hehlerei, Hausfriedensbruch, Verstößen gegen die Kampfmittelverordnungen der Bundesländer, Sprengstoffgesetz, Waffengesetz oder Grabräuberei.

Genehmigte Sondengänger können hingegen durch die Meldung von unbekannten Bodendenkmalen und das Erbringen neuer Erkenntnisse zu bekannten Bodendenkmalen wertvolle ehrenamtliche Arbeit in der Denkmalpflege leisten. Dennoch gibt es nach wie vor eine nicht kleine Zahl von Sondengängern, die ihre Funde ungemeldet hauptsächlich über den Internethandel vermarkten. In Baden-Württemberg hat das Referat Denkmalpflege des Wirtschaftsministeriums dazu ein Faltblatt[2] herausgegeben. In Hessen hat das Landesamt für Denkmalpflege in Zusammenarbeit mit der AG Raubgrabung des Landeskriminalamts die dortige Rechtslage ebenfalls in einem Faltblatt[3] erläutert.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 DIGS-Online: Deutsche Interessengemeinschaft der Sondengänger
  2. Hinweise zum Verhalten und zur Beweissicherung beim Antreffen von Sondengängern und Raubgräbern (PDF; 1,2 MB) Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg. Juni 2006. Abgerufen am 2. Januar 2013.
  3. Raubgrabungen - kein Kavaliersdelikt (PDF; 871 kB) Landesamt für Denkmalpflege Hessen und Hessisches Landeskriminalamt. 2005. Abgerufen am 2. Januar 2013.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Sondengänger aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.