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Skonto

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Skonto (Begriffsklärung) aufgeführt.
Sconto ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Zum Möbelhaus siehe Sconto Möbel.

Der oder das Skonto (von italienisch sconto, zu scontare, „abziehen, abrechnen“) ist ein Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag (ohne Frachtkosten etc.) bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Zeit. Bei Zahlung unter Abzug von Skonto erhält der Kunde vom Lieferanten eine gewisse Kreditleistung in Form einer Valuta- und/oder Skontofrist. Der Aufpreis beziehungsweise Zinssatz für den Lieferantenkredit ist in diesem Fall gleich null.

Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage des Skontos ist meistens der Umsatz zu Zielverkaufspreisen einschließlich Umsatzsteuer, das heißt der Brutto-Umsatz. Gelegentlich wird das Skonto auch nach dem Netto-Umsatz (ohne Umsatzsteuer) bemessen. Die Netto-Skontierung ist unter sonst gleichen Bedingungen für den Lieferanten günstiger als die Brutto-Skontierung, weil dadurch der Erlös steigt (vgl. Lauer, S. 97–103, insbesondere S. 101). Die Skontobasis ist nicht immer der gesamte Rechnungsbetrag, sondern – speziell im Handwerk – oft nur der Materialkostenanteil. Fertigungskosten sind Lohnarbeit und „dürfen“ wie Wartungsrechnungen nicht skontiert werden, was allerdings nur ein Brauch ist und keine gesetzliche Grundlage hat. Die Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich frei verhandelbar. Sie sollte im Angebot und auf der Rechnung ausgewiesen werden.

Skontosatz

Als Skontosatz wird das in Prozent der Bemessungsgrundlage angegebene Skonto bezeichnet. Der Skontosatz beträgt üblicherweise zwei bis drei Prozent, er kann konstant oder zeitlich gestaffelt sein. Bei einer zeitbezogenen Skontostaffel ist der Skontosatz umso höher, je kürzer die Skontofrist ist. Ein Beispiel dafür bieten die Zahlungsbedingungen der deutschen Textilindustrie, in der ein Konditionenkartell besteht. Danach sind die Rechnungen wie folgt zahlbar: innerhalb von zehn Tagen mit vier Prozent Skonto oder ab 11. bis 30. Tag mit 2,25 Prozent Skonto oder ab 31. bis 60. Tag netto.

Zahlungsbedingung

Die Zahlungsbedingung „innerhalb von acht Tagen abzüglich zwei Prozent Skonto, innerhalb von 30 Tagen netto“ bedeutet: Bei Begleichung der Rechnung innerhalb der Skontofrist von acht Tagen darf der Zahlungspflichtige zwei Prozent von der Bemessungsgrundlage abziehen. Erfolgt die Bezahlung nach Ablauf der Skontofrist, ist der volle Rechnungsbetrag fällig. Lässt sich der Schuldner mehr als 30 Tage Zeit, sind Verzugszinsen und eventuell Mahnkosten zu zahlen. Wenn er nach Ablauf der Skontofrist skontiert, liegt ein erzwungener Rabatt vor, den der Lieferant vom Schuldner zurückfordern kann.

Skontieren oder Zahlungsziel ausnutzen?

Die Inanspruchnahme der Skontofrist stellt einen kurzfristigen unentgeltlichen Lieferantenkredit dar. Rechnet man den Skontoabzug im Vergleich zur Zeit, ergibt sich ein sehr hoher Zinssatz pro Jahr. Im Regelfall sollte man daher skontieren. Für Rechnungsempfänger kann es von Vorteil sein, einen Bankkredit aufzunehmen, um das Skonto auszunutzen.

Skontokalkulation

Das Skonto ist Bestandteil der Einstandspreiskalkulation. Der Preis vor Skontoabzug ist der Zielverkaufspreis, der Preis nach Skontoabzug ist der Barverkaufspreis:

Beispiel: Zielpreis = 100,00 €/ME; Skontosatz = 3 % = 0,03

Skontomodifikation

Die Skontosätze werden in der Praxis nur selten modifiziert. Gründe:

  • Die Senkung einmal gewährter Skontosätze ist gegenüber den Kunden schwer durchzusetzen
  • Die Erhöhung der Skontosätze wird von den Lieferanten unterlassen, weil sie schwer rückgängig zu machen ist.

Allerdings ist anzumerken, dass Skonto ein mitigierendes Werkzeug bezüglich des Forderungsausfallrisikos darstellt. Kunden, die ein erhöhtes Ausfallrisiko aufweisen, jedoch ausreichend liquide Mittel besitzen, werden von Lieferanten bevorzugt auf kürzere Zahlungsziele mit Skonto angesprochen. Das Kreditmanagement im Unternehmen ist darauf auszurichten.

Skonto als Verzugszinsabschlag

Der Rechnungsbetrag enthält Zinsen, die der Kunde bei Einhaltung der Skontofrist abziehen darf. Das Skonto kann man demnach als Verzugszinserlass auffassen.

Beispiel: Bei der Zahlungsbedingung „innerhalb von 8 Tagen abzüglich 2 Prozent Skonto, innerhalb von 30 Tagen netto“ gilt:

Siehe auch

Literatur

  • Hermann Lauer: Konditionen-Management, Zahlungsbedingungen optimal gestalten und durchsetzen. Verlag Wirtschaft und Finanzen, Düsseldorf 1998, ISBN 3-87881-124-1.

Weblinks

Wiktionary: Skonto – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Skonto aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.