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Sitz (Politik)

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Ein Sitz ist innerhalb eines Parlamentes oder Ausschusses[1] ein Platz, den eine Person (Mandatsträger, Abgesandter etc.) innehat, die an Plenen sowie Abstimmungen und ggs. der Gesetzgebungsprozess teilnimmt. In vielen Parlamenten sind die Sitze innerhalb einer Gruppe oder einer Fraktion geordnet, d. h. sie sitzen zusammen und bilden Flügel (z. B. linker Flügel).

Eine Sitzverteilung ergibt sich in Parlamenten aufgrund von Wahlen, die die Abgeordneten erhalten.

Der Sitz ist bis zum Ende einer Legislaturperiode zugesichert, außer wenn die Person zurücktritt oder verstirbt.

Des Weiteren hat in Deutschland, Österreich und der Schweiz jeder Minister automatisch einen Sitz im Kabinett einer Regierung auf Landes- oder Bundesebene.

Siehe auch

Anmerkung

  1. Mit „Ausschuss“ ist hier nicht nur der Parlamentarische Ausschuss gemeint. Es können bspw. Verbände, Gewerkschaften und Interessensgruppen Ausschüsse bilden.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Sitz (Politik) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.