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Siegerjustiz

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Siegerjustiz ist ein politisches Schlagwort. Es beschreibt die meist nach einem Krieg durch eine Siegermacht vollzogene Gerichtsbarkeit und Rechtsprechung, die möglicherweise von den Besiegten als benachteiligend empfunden wird.

In Deutschland und Österreich bezeichnen insbesondere Angehörige der äußersten politischen Rechten die Nürnberger Prozesse, Fliegerprozesse und andere von Gerichten der Alliierten durchgeführte Strafverfahren gegen Angehörige der Achsenmächte nach dem Zweiten Weltkrieg als Siegerjustiz.[1] Der Vorwurf der Siegerjustiz wurde von den Strafverteidigern der angeklagten Repräsentanten der nationalsozialistischen Führung öffentlichkeitswirksam benutzt, um den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen die Rechtmäßigkeit abzusprechen.[2] Zu den Autoren, die noch in jüngsten Publikationen von Siegerjustiz der Alliierten sprechen, gehört der umstrittene[3] Historiker und ehemalige Professor an der Universität der Bundeswehr München, Franz Wilhelm Seidler.[4]

Auch die Aufarbeitung der Vergangenheit der Deutschen Demokratischen Republik wird zuweilen als „Siegerjustiz“ bezeichnet,[5] insbesondere hinsichtlich des strafrechtlichen Rückwirkungsverbotes.[6] Die höchstrichterliche Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland stützte sich bei der Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit hierbei zum einen auf die Radbruchsche Formel, nach der Recht, das gegen wesentliche Grundprinzipien verstoße, Unrecht würde, und zum anderen auf eine rechtsstaatliche Interpretation des Rechtes der DDR, die sich von der faktischen Auslegung durch die DDR-Justiz unterscheidet.[7]

Siehe auch

Literatur

  • Petra Weber: Justiz und Diktatur. Oldenbourg Wissenschaftsverlag 2000, ISBN 3-486-56463-3.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Winfried R. Garscha: Keine „Siegerjustiz“ – Vor 50 Jahren ging in Nürnberg der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher zu Ende (PDF; 231 kB): „Daß der Prozeß im kollektiven Gedächtnis präsent blieb, lag aber sicherlich in erster Linie an seiner permanenten Denunzierung als ‚Siegerjustiz‘ durch die politische Rechte in Deutschland und Österreich, womit die Rechtmäßigkeit des Verfahrens in Zweifel gezogen werden sollte.“ September 1996, abgerufen am 12. Juli 2008.
  2. Annette Weinke: Die Nürnberger Prozesse. C.H. Beck, München 2006, ISBN 3-406-53604-2, S. 57.
  3. Albert A. Feiber: Phantom der Berge. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13. Februar 2001, S. 10.
  4. Mehrfache Verwendung des Begriffs in: Franz Wilhelm Seidler: Siegerjustiz. Die KZ-Prozesse der alliierten Besatzungsmächte 1945-50. Pour le Mérite, Selent 2006; Franz Wilhelm Seidler: Das Recht in Siegerhand. Die 13 Nürnberger Prozesse 1945-1949. Pour le Mérite Verlag, Selent 2007 und: Schuldig! Die alliierten Siegerprozesse gegen Soldaten, Polizisten und Zivilisten. Fliegerprozesse, Malmedy-Prozeß, Oradour-Prozeß, Schanghai-Prozeß. Pour le Mérite Verlag, Selent 2008.
  5. Otto Köhler: Hitler ging - sie blieben. Der deutsche Nachkrieg in 16 Exempeln. (Siegerrecht), KVV konkret, Hamburg 1996, ISBN 3-930786-04-4, S. 36f
  6. Bernhard Schlink, Rechtsstaat und revolutionäre Gerechtigkeit, Antrittsvorlesung an der HU Berlin vom 14. April 1994, S. 4 (PDF; 120 kB).
  7. Siegerjustiz nach der Wiedervereinigung? DRiZ 2010, S. 314, 315 (Pro: Prof. Dr. jur. habil. Erich Buchholz; Contra: VRLG a. D. Hansgeorg Bräutigam); Bernhard Schlink, Rechtsstaat und revolutionäre Gerechtigkeit, Antrittsvorlesung an der HU Berlin vom 14. April 1994, S. 6 ff. (PDF; 120 kB)
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Siegerjustiz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.