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Shi (Japan)

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shi in Japan (außer Hokkaidō; Stand: 2007)

Shi (jap. ) ist eine kommunale Verwaltungseinheit in Japan. Es ist die offizielle Gebietsbezeichnung für eine größere oder große urbane Siedlung.

Paragraph 8 des japanischen Gesetzes über die lokale Selbstverwaltung legt fest, dass ein Shi grundsätzlich mehr als 50.000 Einwohner hat, mehr als 60 Prozent der Haushalte im Zentrumsbereich liegen und mehr als 60 Prozent der Haushalte ihr Einkommen in Handel und Industrie bzw. in urbanem Gewerbe erwirtschaften. Weitere Bedingungen können von den Präfekturen durch Verordnung festgelegt werden. Ein Absinken der Einwohnerzahl unter 50.000 führt nicht zwangsläufig zum Verlust des Shi-Status. So besitzt zum Beispiel Utashinai auf Grund eines sehr starken Bevölkerungsrückgangs heute unter 5.000 Einwohner.

Karte mit seirei shitei toshi

Shi mit mehr als 200.000 Einwohnern können zu Großstädten mit Sonderstatus (特例市, tokureishi), ab 300.000 bis 500.000 Einwohnern und einer Fläche von mindestens 100 km² zu Kernstädten (中核市, chūkakushi) und ab 500.000 Einwohnern zu Städten per Regierungsverordnung (政令指定都市, seirei shitei toshi) ernannt werden.

Am 8. März 2010 lag die Zahl der Shi in Japan mit 784 erstmals höher als die Zahl der Machi (783). Zu Beginn der Heisei-Gebietsreform (Heisei Daigappei) hatte es im April 1999 noch 670 Shi und 1994 Machi gegeben. Die Zahl der Dörfer/Landgemeinden (Mura) sank im gleichen Zeitraum von 568 auf 187.[1]

Anders als ein Machi oder ein Mura gehört ein Shi nicht zu einem Gun und entsprechen damit einer kreisfreien Stadt bzw. einem Stadtkreis. Designierte Großstädte (seirei shitei toshi) sind in Stadtbezirke (Ku) eingeteilt. Im englischen wird Shi mit City übersetzt.

Etymologie

Vom Schriftzeichen her bedeutet Shi in der Grundbedeutung „Markt“. Die Kun-Lesung des Zeichens (ichi) ist auch das japanische Wort für Markt. Allerdings hat die Kun-Lesung bei dieser kommunalen Einheit (anders als bei einer Machi oder einem Mura) keine Relevanz.

Geschichte

Im Gegensatz zu den kreisangehörigen Gemeinden (chō-son, reinjapanische Lesungen machi und mura), die unter gleichen Namen schon vorher als Unterteilung von Stadt- (ku) und Landkreisen (gun) bestanden hatten, wurde der Status von shi bei der Modernisierung der lokalen Verwaltungen 1888/89/90 (siehe Gemeinde (Japan)#Geschichte) neu geschaffen. Vorher waren kreisfreie Städte/Stadtkreise seit 1878 als ku organisiert. Mit der Einführung der neuen Gemeindeordnungen von 1888 ging auch eine umfangreiche, landesweite Gebietsreform einher (Meiji no daigappei; vielerorts entsprechen die chō-son von vor 1889 den Ortsteilen, ōaza, nach der Gebietsreform). In den drei größten Städten in den Stadtpräfekturen (-fu) Kyōto, Ōsaka und Tōkyō wurden die bisherigen ku zu Untergliederungen der neuen -shi (mit einigen Veränderungen an den Grenzen zu umliegenden Landkreisen). Sonstige ku wurden in shi umgewandelt – teilweise ebenfalls mit Eingemeindungen aus umliegenden gun –, und einige shi wurden ganz aus vorher landkreisangehörigen Gebieten neu eingerichtet. In den meisten Präfekturen gab es zunächst nur eine kreisfreie Stadt, in wenigen zwei, in einigen keine (z. B. in Miyazaki noch bis 1924).

Liste der ersten shi von 1890

Anmerkungen:

  • Aufgeführt sind alle shi, die 1889 vom Innenministerium designiert wurden – da der Zeitpunkt der Umsetzung der Kommunalreform von Präfektur zu Präfektur variierte, wurden davon die ersten 31 shi zum 1. April 1889, die letzte erst 1890 gegründet.
  • Die Liste ist beschränkt auf das japanische Mutterland ohne die Präfekturen (-dō/-ken) Hokkaidō und Okinawa, für die bis ins 20. Jahrhundert andere Gesetze galten.
Die ersten shi[2]
Präfektur (-fu/-ken) -shi 1889/90 Vorläufer
Aomori Hirosaki Teile des Naka-Tsugaru-gun
Iwate Morioka Teile des Minami-Iwate-gun
Miyagi Sendai Sendai-ku und umliegende Gebiete
Akita Akita Teile des Minami-Akita-gun
Yamagata Yamagata Teile des Minami-Murayama-gun
Yonezawa Teile des Minami-Okitama-gun
Ibaraki Mito Teile des Higashi-Ibaraki-gun
Tōkyō Tōkyō 15 -ku und umliegende Gebiete
Kanagawa Yokohama Yokohama-ku
Niigata Niigata Niigata-ku und angrenzende Gebiete
Toyama Toyama Teile des Kami-Niikawa-gun
Takaoka Teile des Imizu-gun
Ishikawa Kanazawa Kanazawa-ku
Fukui Fukui Teile des Asuwa-gun
Yamanashi Kōfu Teile des Nishi-Yamanashi-gun
Gifu Gifu Teile des Atsumi-gun
Shizuoka Shizuoka Teile der Abe- und Udo-gun
Aichi Nagoya Nagoya-ku
Mie Tsu Teile des Anō-gun
Kyōto Kyōto 2 -ku
Ōsaka Ōsaka 4 -ku
Sakai Sakai-ku
Hyōgo Kōbe Kōbe-ku
Himeji Teile des Shikitō-gun
Wakayama Wakayama Wakayama-ku und umliegende Gebiete
Tottori Tottori Teile des Ōmi-gun
Shimane Matsue Teile des Shimane-gun
Okayama Okayama Okayama-ku und umliegende Gebiete
Hiroshima Hiroshima Hiroshima-ku
Yamaguchi Akamagaseki Akamagaseki-ku
Tokushima Tokushima Teile des Myōdō-gun
Kagawa Takamatsu Teile des Kagawa-gun
Ehime Matsuyama Teile des Onsen-gun
Kōchi Kōchi Teile des Tosa-gun
Fukuoka Fukuoka Fukuoka-ku und umliegende Gebiete
Kurume Teile des Mii-gun
Saga Saga Teile des Saga-gun
Nagasaki Nagasaki Nagasaki-ku und umliegende Gebiete
Kumamoto Kumamoto Kumamoto-ku
Kagoshima Kagoshima Teile des Kagoshima-gun

Entwicklung

Die 1888 erlassene Gemeindeordnung für shi (市制, shisei) wurde im Kaiserreich mehrfach geändert (1911, 1921, 1926, 1929, 1943, 1946)[3], bevor 1947 die Nachkriegsverfassung und das chihō-jichi-hō (Gesetz zur lokalen Selbstverwaltung) eine einheitliche Grundlage der Selbstverwaltung in Präfekturen und Gemeinden schufen.

Die Bürgermeister (shichō, 市長) wurden zunächst vom Innenministerium aus einem Kandidatenkreis ernannt, der vom gewählten Stadtrat nominiert wurde (shikai, 市会, engl. manchmal zweideutig city council, eindeutiger city assembly; nicht zu verwechseln mit dem shi-sanjikai, 市参事会, engl. manchmal zweideutig city council, eindeutiger [city] advisory council o.ä., das unter Führung des Bürgermeisters an der Spitze der Stadtverwaltung stand, vgl. Magistrat (Preußen)). In Kyōto-shi, Ōsaka-shi und Tōkyō-shi wurden zwar Stadträte gewählt, aber dort gab es keine eigenständige Stadtverwaltung: Die (ernannten) Gouverneure von Kyōto-fu, Ōsaka-fu und Tōkyō-fu fungierten nach einer Ausnahme von der Stadtordnung (shisei tokurei) automatisch als Bürgermeister dieser Städte. Diese Sonderregelung wurde erst 1898 aufgehoben. Wie auch auf nationaler und Präfekturebene wurden die ursprünglich sehr strengen Zensusbeschränkungen für die Stadtparlamente schrittweise gelockert, das Dreiklassenwahlrecht in shi wurde 1921 in ein Zweiklassenwahlrecht umgewandelt. Ab 1926 galt allgemeines, gleiches Wahlrecht (für Männer). Ab 1926 wurden außerdem die Bürgermeister von shi indirekt durch den Stadtrat gewählt. Ein Gesetzentwurf des Kabinetts Hamaguchi, der auf Kommunalebene ein, wenn auch eingeschränktes Frauenwahlrecht (passive Wahl nur mit Zustimmung des Ehemannes) eingeführt hätte, wurde 1931 vom Abgeordnetenhaus verabschiedet, scheiterte aber im Herrenhaus. Kyōto, Ōsaka und Tōkyō, die ursprünglichen drei Großstädte, später ergänzt um Yokohama, Nagoya und Kōbe erstritten sich einige zusätzliche Rechte – 1922 wurden die Eingriffsmöglichkeiten der Präfekturgouverneure reduziert und die Selbstverwaltungsrechte, z. B. beim Straßenbau, erhöht –, und sie waren schon im Kaiserreich in Stadtbezirke (ku; 1911 als Körperschaften formalisiert) unterteilt. Vorstöße der sechs großen Städte in den 1930er Jahren, sich als „Sonderstädte“ (tokubetsu-shi) ganz von den Präfekturen zu lösen bzw. ähnlich einer bereits geplanten Tōkyō-to selbst auf Präfekturebene gestellt zu werden, scheiterten. Im Pazifikkrieg wurde 1943 landesweit die ursprüngliche Regelung zur Ernennung der Bürgermeister durch das Innenministerium wiederhergestellt; außerdem wurde die Stadt Tokio abgeschafft und, anders als in einigen ursprünglichen tosei-Plänen für gewissermaßen eine größere Stadt Tōkyō auf Präfekturebene mit mehr Selbstverwaltung, stattdessen in eine nun noch direkter an die Zentralregierung gebundene Präfekturverwaltung integriert (s. Tōkyō-tosei). Seit 1947 werden die Bürgermeister von shi wie auch die anderer Gemeinden und die Gouverneure von Präfekturen direkt vom Volk gewählt. Die Stadträte heißen nun shigikai (市議会, „Stadtparlamente“), auch wenn die Parlamente einiger großer Städte ihren ursprünglichen Namen shikai weiter benutzen. Für Großstädte kamen seither drei Sonderformen von shi mit einigen zusätzlichen, sonst den Präfekturen zustehenden Verwaltungskompetenzen hinzu: Anstelle der ursprünglich 1947 im Gesetz vorgesehenen präfekturunabhängigen tokubetsu-shi („Sonderstädte“) wurden 1956 die seirei shitei toshi etabliert, 1994 folgten chūkaku-shi („Kernstädte“), 1999 tokurei-shi („Ausnahmestädte“).

Bis ins frühe 20. Jahrhundert kamen zu den ursprünglichen 40 shi von 1889/90 nur wenige dazu, besonders ab den 1920er Jahren stieg die Zahl rasch an. In den 1950er Jahren (Shōwa no daigappei) verdoppelte sich die Zahl der shi fast und stieg danach stetig weiter, bis sie im 21. Jahrhundert erstmals die Zahl der kreisangehörigen Städte übertraf. Die Gesamtzahl der Gemeinden sank dabei von über 15.000 im Jahr 1889 auf heute unter 1.800.

Entwicklung der Zahl der shi[4]
Jahr 1889 1922 1945 1953 1956 1965 1975 1985 1995 1999 2004 2006 2010 2012
Zahl der shi 39 91 205 286 498 560 643 651 663 671 695 777 786 790

Siehe auch

Weblinks

  • Zenkoku shichōkai (全国市長会, Landesweite Vereinigung der Bürgermeister von derzeit (Stand: 10. Oktober 2016) 791 shi und 23 tokubetsu-ku; japanisch, englisch, französisch, chinesisch, koreanisch)
  • Zenkoku shigikai gichōkai (全国市議会議長会, Landesweite Vereinigung der Parlamentspräsidenten von shi und tokubetsu-ku; japanisch)

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Shi (Japan) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.