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Sequestrierung

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Sequestrierung oder Sequestration (spätlateinisch sequestrare ‚absondern, trennen‘)[1] steht für:

  • die Isolation der Mitglieder einer Laienrichterbank (Geschworene), die unabhängig vom Richter über die Schuld des Angeklagten entscheidet, wenn der Schuldspruch nicht am letzten Verhandlungstag einstimmig gefällt wird. Hierfür werden die Geschworenen polizeilich überwacht, einzeln, meist in Hotelzimmern, untergebracht und dürfen keinen Kontakt zueinander und zur Außenwelt haben.
  • die Einlagerung von Stoffen in Depotgewebe (Fett)
  • die Einlagerung von Giften, siehe Sequestrierung von Giften
  • die im Zuge der Reformation hoheitlich angeordnete Verwaltung von Kirchen- und Klosterbesitz durch einen weltlichen Verwalter (Sequester)
  • die intrazellulare Einlagerung von Rezeptoren (u. ä.) nach deren Internalisierung (Pharmakologie)
  • die großtechnische Endlagerung von CO2 nach vorheriger Abscheidung, siehe CO2-Abscheidung und -Speicherung
  • die Entmineralisierung von Naturfasern wie Baumwolle
  • Sequestration (deutsches Zivilrecht)


Sequester steht für:


Sequester ist der Name folgender Personen:

  • Vibius Sequester, römischer Autor des 4./5. Jahrhundert n. Chr.; Verfasser eines alphabetischen lateinischen Lexikons zur Geographie

Einzelbelege

  1. Duden: sequestrieren, abgerufen 8. Juli 2015.
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.