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Seligsprechung

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Seligsprechung Johannes Pauls. II. auf dem Petersplatz in Rom

Eine Seligsprechung oder Beatifikation (v. lateinisch beatus ‚selig‘, ‚glücklich‘, facere ‚machen‘, ‚tun‘) ist in der römisch-katholischen Kirche ein kirchenrechtliches Verfahren, bei dessen Abschluss der Papst nach entsprechender Prüfung erklärt, dass ein Verstorbener als Seliger bezeichnet werden und als solcher öffentlich verehrt werden darf. Voraussetzung sind entweder das Martyrium oder ein heroischer Tugendgrad und, falls es sich nicht um einen Märtyrer handelt, der Nachweis eines Wunders, das auf die Anrufung des Seligen und dessen Fürsprache bei Gott bewirkt wurde. Im Unterschied zur Heiligsprechung wird durch die Seligsprechung jedoch nur eine lokale Verehrung gestattet.

Eine Heilig- oder Seligsprechung bedeutet nicht, dass eine Person „in den Himmel versetzt“ wird, sondern mit ihr bekundet die Kirche das Vertrauen, dass der betreffende Mensch die Vollendung bei Gott bereits erreicht hat. Sie hat somit auch liturgische Bedeutung, sodass nun nicht mehr für den Seligen, sondern mit ihm gebetet und er um seine oder ihre Fürsprache bei Gott angerufen werden kann.

Begriff

Die Seligpreisungen sind Teil der Bergpredigt Jesu nach Matthäus 5 und Lukas 6. In ihnen preist Jesus die geistlich (Mt) und materiell (Lk) Armen, Leidtragenden, Hungernden, Weinenden, um Christi willen Verfolgten und nach Gerechtigkeit Dürstenden ebenso wie Barmherzige, nicht Verdammende, Vergebende, Sanftmütige, Friedfertige und Menschen mit reinem Herzen glücklich und verheißt ihnen das Reich Gottes als vollkommene Lebenserfüllung, derer sie sich schon jetzt freuen können.

Im Sprachgebrauch der römisch-katholischen Kirche sind selige Personen solche, denen man zuschreibt, sie seien Menschen, die nach ihrem Tod in die ewige Anschauung Gottes gelangt sind. Der Begriff hat in vielfältiger Weise Eingang in die Umgangssprache gefunden.

Geschichte

Eine Seligsprechung war ursprünglich ein diözesaner Heiligsprechungsprozess. Als verehrungswürdiger galten jedoch jene Verstorbenen, die in das Martyrologium Romanum, den römischen Heiligenkalender, aufgenommen worden waren. In späterer Zeit wurden auch die diözesanen Seligsprechungen vom Heiligen Stuhl übernommen.

Das Verfahren

Voraussetzungen für die Einleitung des Seligsprechungsprozesses sind der „Ruf der Heiligkeit“ (fama sanctitatis) und der „Ruf der Wundertätigkeit“ (fama signorum), die der Kandidat unter den Gläubigen genießen muss. Der „Ruf der Heiligkeit“ kann sich dabei nach Ansicht der Kirche nach einem Märtyrertod bilden oder durch die von Glaube, Liebe, Hoffnung und den Kardinaltugenden geprägte Lebensweise des Seligzusprechenden entstehen.[1]

Einer Seligsprechung geht der Seligsprechungsprozess voraus. Hier geht es vor allem um die Prüfung der Lebensführung des Seligzusprechenden und um die Untersuchung eines ihm zugeschriebenen Wunders. Ein Kirchenanwalt (lat. promotor justitiae, dt. Förderer der Gerechtigkeit, bis 1983 promotor fidei) hat dabei die Aufgabe, Tatsachen und Ereignisse herauszufinden, die einer Seligsprechung entgegenstehen.

Ein Seligsprechungsprozess darf nach kirchenrechtlichen Bestimmungen frühestens fünf Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eröffnet werden. Der Papst kann von dieser Regel aber dispensieren, was in neuerer Zeit bei Mutter Teresa von Kalkutta (1999, nach zwei Jahren), Papst Johannes Paul II. (2005, nach nur drei Monaten) und der Fátima-Seherin Lúcia dos Santos (2008, nach drei Jahren) der Fall war. Ein Seligsprechungsprozess dauert oft mehrere Jahrzehnte, manchmal auch nur wenige Jahre.

Kandidaten, für die ein Seligsprechungsverfahren eröffnet wurde, werden als „Diener Gottes“ bezeichnet. Wem im Prozessverlauf als erstem Schritt der „heroische Tugendgrad“ attestiert wird, der darf Ehrwürdiger Diener Gottes (Venerabilis Dei servus) genannt werden.

Papst Benedikt XVI. ist zur bis 1975 üblichen Praxis der Kirche zurückgekehrt, Seligsprechungen durch den Präfekten der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse oder auch einen anderen beauftragten Bischof in den jeweiligen Diözesen oder einem anderen geeigneten Ort vorzunehmen. Dies kann als Schritt gewertet werden, die Seligsprechungen wieder mehr zu dezentralisieren. Diese Praxis hat beispielsweise den Vorteil, dass die Feier am Grab des Seligen stattfinden kann und die Teilnahme nicht den Rompilgern vorbehalten bleibt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des jeweiligen Bischofs oder bei römischen Seligen findet nun eine Seligsprechung in Rom statt. Die Proklamation erfolgt gewöhnlich im Rahmen einer Eucharistiefeier.

Die Seligsprechung spanischer Bürgerkriegsopfer 2007 war die zahlenmäßig bislang größte Seligsprechung der Geschichte. Es wurden 498 spanische Katholiken als Märtyrer seliggesprochen. 491 von ihnen waren Kleriker, sieben waren Laien. Die meisten von ihnen wurden im Rahmen antiklerikaler Repressionskampagnen während der ersten Wochen nach dem franquistischen Staatsstreich von 1936 ermordet.

Siehe auch

Weblinks

Literatur

Einzelnachweise

  1. Kurt Breitsching: „Wie wird man ein/e Heilige/r? Ein kurzer Überblick über das Selig- und Heiligsprechungsverfahren der katholischen Kirche.“ Stand: 16. Juni 2003. URL: http://www.uibk.ac.at/theol/leseraum/html/385.html (Zugriff am 22. Mai 2008)
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Seligsprechung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.