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Selbstjustiz

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Demonstranten nehmen Mubarak-Loyalisten gefangen. Ein Beispiel der Selbstjustiz während der Ägyptischen Revolution

Selbstjustiz bezeichnet das außergesetzliche Vorgehen von nicht dazu Berufenen gegen eine Straftat oder eine andere als rechtswidrig oder ungerecht empfundene Handlung. Die Selbstjustiz widersetzt sich dem Gewaltmonopol des Staates und ist in diesem Rahmen strafbar. Der Staat behält sich das Recht der Bestrafung als Dritter selbst vor. Daher wird das Pendant der Selbstjustiz auch als „Fremdjustiz“ bezeichnet.

Als Rechtfertigung für einen Akt der Selbstjustiz vorgebracht wird meist das Versagen der Justiz oder deren Unfähigkeit, gegen die als verbrecherisch empfundene Handlung effektiv, schnell oder überhaupt vorzugehen.

Nicht unter die Definition der Selbstjustiz fallen solche Handlungen, die von der Rechtsordnung nach den Grundsätzen der Selbsthilfe, der Notwehr oder zur Abwendung eines Notstandes erfolgen. Ebenso wenig wird der Begriff der Selbstjustiz auf Handlungsformen im Rahmen eines möglicherweise billigenswerten Widerstandsrechtes gebraucht.

Vigilantismus

Aus dem angelsächsischen Sprachraum wandert in den heutigen deutschen Sprachgebrauch der Ausdruck Vigilantismus (von lat. vigilans 'wachsam') für eine systemstabilisierende und somit meist konservative Selbstjustiz. Viele dieser Gruppen engagieren sich in Bereichen, wo es ihrer Meinung nach keine ausreichende institutionelle Unterstützung des Rechts gibt. Es handelt sich der häufigsten Deutung nach um Milizen oder Polizeigruppen, die das Gesetz gleichsam „in die eigenen Hände nehmen“.

In den USA war der Vigilantismus während des Goldrauschs und besonders in Kalifornien während des Kampfes um die Beherrschung der Goldfelder nach dem Goldrausch von 1849, in Montana sowie während der Arbeitslosigkeit zwischen den Weltkriegen verbreitet. Der Vigilantismus brach auch in anderen Landesteilen aus und endete häufig in der Lynchjustiz gegenüber verdächtigten Personen oder erkannten Verbrechern. Nicht alle Aktivitäten waren nur vorübergehend. Im 19. Jahrhundert gab es in Amerika zahlreiche gut organisierte Vigilanzkomitees.

Selbstjustiz ist gesetzlich verboten, weil der Staat auf Basis seines Gewaltmonopols sich das alleinige Recht vorbehält, Bestrafungen ausschließlich im Rahmen des Rechtssystems durch die Justiz (Richter und Staatsanwalt) auszusprechen.

Selbstjustiz und Vigilantismus in Kunst und Literatur

Das Prinzip des Vigilantismus ist ein verbreitetes Motiv für zahlreiche Produktionen der trivialen Kunst und Literatur. Dazu werden beispielsweise Heftromane und Superhelden-Comics gezählt. Viele Helden der Fictionliteratur, wie Doc Savage und The Shadow oder Superhelden, wie Batman oder Green Arrow, gelten als Vigilanten wegen ihres persönlichen Einsatzes für Law and Order, der erfolgreicher als der von den institutionellen Gesetzesdienern dargestellt wird. Das Extrem des Vigilantentyps à la Superhero stellt Marvel Comics' Figur The Punisher dar, der skrupellos unter Einsatz auch terroristischer Methoden wie Mord Verbrecher bekämpft.

Neuere Tendenzen im Superheldencomic thematisieren oft das Faschistoide in Vorgehensweise und Charakter ihrer Protagonisten und zeichnen diese eher als gebrochene, kaputte Charaktere denn als strahlende Helden.

In der Belletristik beinhaltet der Roman Der Graf von Monte Christo von Alexandre Dumas dem Älteren als Leitmotiv die Selbstjustiz eines zu Unrecht Verurteilten gegen die vier Personen, die ihn ins Gefängnis brachten. Hintergrund ist die geradezu allgegenwärtige Korruption im postnapoleonischen Frankreich des frühen neunzehnten Jahrhunderts, gepaart mit einer unzureichenden Garantie der bürgerlichen Rechte vor Gericht und – der technischen und naturwissenschaftlichen Entwicklung der damaligen Zeit geschuldet – unzureichenden Möglichkeiten der Kriminalistik.

In der Sherlock-Holmes-Geschichte „Charles August Milverton“ (englisch: The Adventure of Charles Augustus Milverton) thematisiert der englische Autor Sir Arthur Conan Doyle ebenfalls die Selbstjustiz, misst ihr aber auf Grund der Unzulänglichkeit der Justiz in besonderen Fällen eine gewisse Legitimität zu. Auch in einigen Romanen von Edgar Wallace spielt in Selbstjustiz geübte Rache eine Rolle, zum Beispiel in „Der grüne Bogenschütze“, „Der Hexer“ oder „Der unheimliche Mönch“. Zu größeren Diskussionen über das Thema Selbstjustiz kam es nach deren Veröffentlichung aber nicht.

Auch die Filme der Reihe Dirty Harry mit Titeldarsteller Clint Eastwood ab 1971 werden oft als Selbstjustiz-Reißer hingestellt, obwohl sie sich durchaus kritisch mit dem Thema auseinandersetzen (vor allem „Dirty Harry II – Callahan“ und „Dirty Harry kommt zurück“). Dagegen löste die US-Filmproduktion Ein Mann sieht rot 1974 eine breite Diskussion zum Thema Selbstjustiz in den Vereinigten Staaten aus. Zu nennen wären auch Taxi Driver mit Robert De Niro und eine Serie enorm populärer One Man Army-Streifen Sylvester Stallones, beginnend mit Rambo 1982. In jüngerer Zeit thematisierte der Streifen Hard Candy aus dem Jahr 2005 das Thema des Vigilantismus, ohne jedoch eine ähnliche Diskussion auszulösen.

In der deutschen Literatur behandelt Heinrich von Kleist das Thema der Selbstjustiz nach Versagen der Rechtsgewährung durch die Obrigkeit in seiner Erzählung Michael Kohlhaas. Eine moderne Variante findet sich in Peter Handkes Der Chinese des Schmerzes. Eines der ersten filmischen Werke aus Deutschland zu diesem Thema ist M von Fritz Lang mit Peter Lorre in der Rolle eines zwanghaften Kindermörders, den die örtliche Verbrecherwelt überwältigt und ihm den „Prozess“ macht, vor der Vollstreckung des „Urteils“ jedoch mitsamt dem Kindermörder von der Polizei überrascht und festgenommen wird.

Neuerdings gibt es auch Videospiele, in welchen Selbstjustiz thematisiert wird. Bestes Beispiel ist hier das Cyberpunk-Spiel Watch Dogs. Der Protagonist Aiden Pearce versucht nach dem Tod seiner Nichte die Verantwortlichen auf eigene Faust zu bestrafen. Währenddessen räumt er in Chicago auf und wird zum Rächer, welcher die Verbrecherorganisationen und Kriminellen auf der Straße aufdeckt und bestraft, sowie Unschuldige schützt.

Bekannte Fälle

  • Im spektakulärsten deutschen Fall erschoss Marianne Bachmeier 1981 den mutmaßlichen Mörder ihrer Tochter im Gerichtssaal.
  • In Indien erschossen Anfang der 1980er Jahre Phoolan Devi, die „Königin der Banditen“, und ihre Leute mehrere Männer aus höheren Kasten, nachdem diese Phoolan vergewaltigt hatten. Sie wurde weltweit bekannt.
  • Der bei der Flugzeugkollision von Überlingen dienstleitende Fluglotse Peter Nielsen wurde vom Osseten Witali Kalojew erstochen, dessen Frau und zwei Kinder bei der Kollision ums Leben gekommen waren.
  • In internationalen Gewässern, in denen es keine staatliche Gewalt gibt, nimmt Sea Shepherd für sich in Anspruch, die Strafverfolgung durchsetzen zu dürfen. Dabei beruft sich die Organisation auf die United Nations World Charter for Nature. Sea Shepherd wurde der Öffentlichkeit bekannt durch ihre Aktionen gegen Walfänger und Robbenjäger.
  • André Bamberski, der Vater der getöteten Kalinka Bamberski, organisierte im Jahr 2009, 27 Jahre nach der Tat, die Verschleppung des mutmaßlichen Täters Dieter Krombach nach Frankreich, nachdem deutsche Behörden jahrelang ein Gerichtsverfahren abgelehnt hatten. In Frankreich wurde Krombach rechtskräftig zu 15 Jahren Haft verurteilt, Bamberski selbst später zu einer einjährigen Bewährungsstrafe.
  • Laut der staatlichen Menschenrechtskommission wurden 2013 in Guatemala 53 Menschen gelyncht. Im März 2015 informierte die Staatsanwaltschaft, dass Bewohner des Ortes Saquiya (Bezirk Chimaltenango) als Menschenmenge zwei Männer, mutmaßliche Autodiebe (25, 35) getötet haben, nachdem sie in deren Haus auf einen auseinandergebauten Wagen gestoßen waren.[1]

Legalisierte Selbstjustiz

Es gibt auch in zivilisierten Gesellschaften Bereiche, wo Selbstjustiz durch Gesetz durchaus erlaubt ist. So gestattet es etwa das schweizerische Zivilgesetzbuch in den Artikeln 926 ff. unter dem Titel Besitzesschutz Eigentümern oder Besitzern einer Sache, sich „verbotener Eigenmacht“ eines Störers nötigenfalls auch mit „Gewalt zu erwehren“. Etwa indem ein Eindringling von einer Liegenschaft vertrieben wird oder indem eine dort unbewilligt aufgestellte Werbetafel ausgerissen wird oder indem einem Dieb der gestohlene Gegenstand wieder entwendet wird. Einziger Vorbehalt: Die Gewalt darf nicht unverhältnismäßig sein. Die Bestimmung bezweckt unter anderem auch, unnötigen Strafverfolgungs-Aufwand zu vermeiden.

Sonderfall DDR

1960 führte das Zentralkomitee der SED (des leitenden Organs der DDR) eine Art „sozialistisches Faustrecht“ ein, um politisch unliebsame Bürger im Vorfeld des Mauerbaus abzuschrecken. Als beispielhaft für diese Praxis gilt das Urteil des Kreisgerichts Potsdam vom 15. Januar 1959, auch „Kofferradio-Urteil“ genannt. Ein Mann hatte auf seinem tragbaren Radioempfänger auf der Straße den „Westsender“ RIAS gehört, als ihn ein Passant aufforderte, auf einen DDR-Sender umzuschalten. Weil der Radiobesitzer dem Wunsch nicht nachkam, zertrümmerte der Passant das Gerät. Das Kreisgericht lehnte die Klage auf Schadensersatz ab, mit der Begründung:

„Gemäß § 228 BGB handelt derjenige nicht widerrechtlich, der eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um damit eine durch die fremde Sache hervorgerufene drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden. Nachweislich hat der Kläger das Kofferradio so laut spielen lassen, daß auch andere Passanten den Hetzkommentar des RIAS hören konnten. Er hat sich damit eine Verbreitung von Hetze gegen unseren Staat zuschulden kommen lassen.“

Das Urteil erschien in der führenden DDR-Juristenzeitung Neue Justiz[2] und galt damit als Leiturteil für Urteile in den Folgejahren. Um die Zeit des Mauerbaus herum machte sich auch die DDR-Presse für die Selbstjustiz stark. So titelte die Leipziger Volkszeitung am 16. Juni 1961: „Mit Provokateuren wird abgerechnet.“ Untertitel: „Bitte schön, kommt hervor, wenn ihr tanzen wollt.“ Der Artikel lobt die Mitarbeiter des Betriebs Eisenbau, die einen Mann krankenhausreif geschlagen hatten, weil er auf die West-Politiker Ernst Lemmer und Willy Brandt anstoßen wollte.[3]

Einzelnachweise

  1. http://orf.at/#/stories/2270204/ Menschenmenge tötet mutmaßliche Autodiebe in Guatemala, ORF.at 23. März 2015
  2. Neue Justiz 1959, S. 219
  3. Falco Werkentin: Politische Strafjustiz in der Ära Ulbricht, Berlin 1995, ISBN 3-86153-069-4, S. 252 f
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
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