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Schwerarbeit

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1946: Lebensmittel-Ergänzungskarte für Schwerarbeiter in der Britischen Besatzungszone: 62,5g Fett, 50g Fleisch

Unter Schwerarbeit versteht man Tätigkeiten, die große körperliche Anstrengungen erfordern.

Besondere Bedeutung hat der Begriff der schweren Arbeit im Arbeitsrecht für Erschwerniszulagen im laufenden Entgelt, erhöhten Anspruch auf Sozialleistungen und Fragen der Arbeitsunfähigkeit aufgrund übermäßiger Belastung am Arbeitsplatz, und der Arbeitssicherheit, weil belastendes Arbeitsumfeld höhere Sicherheitsmaßnahmen erfordert.

Zur Definition der Schwerarbeit

Es gibt unterschiedliche Ansätze zur Definition des Begriffs:

  • Eine arbeitsmedizinische Definition für körperlich anstrengende Tätigkeiten ist beispielsweise: „Die Schwere Körperarbeit wird als Arbeit definiert, die den gleichzeitigen Einsatz großer Muskelgruppen erfordert, also mit einem Einsatz von mehr als 60 % der Skelettmuskelmasse einher geht.“[1] Sie wird auch als Ganzkörperarbeit bezeichnet. Weiter unterteilt man die Arbeitsschwere der körperlichen Anstrengung etwa in Mittelschwere Körperarbeit (wie Holzsägen), Schwere Körperarbeit (Bauarbeiten), Sehr schwere Körperarbeiten (Tragen von hohem Gewicht).[2]
  • Eine physiologisch messbare Definition der Momentanbelastung beruht auf dem Verbrauch an Sauerstoff, bezogen auf Zeit und Körpergewicht, mit der Definition 1 MET (metabolisches Äquivalent) = etwa 3,6  ml O2 × kg−1 × min−1: Schwerarbeit liegt dann bei 6–8 MET und Schwerstarbeit bei mehr als 8 MET vor.[3]
  • Eine weitere gängige Definition stammt noch aus Zeiten, in denen die ausreichende Versorgung mit Nahrungsmitteln mitunter problematisch war. Sie setzt am Arbeitsenergieumsatz an. Schwellwerte sind z. B. in der österreichischen Schwerarbeitsverordnung angegeben. Nach der Klassifizierung bei Triebig et al. liegt der Arbeitsenergieumsatz bei schwerer Arbeit für Männer zwischen 4.200-5.700 kJ/Schicht (13-17 kJ/min) und bei Frauen zwischen 4.200-5.700 kJ/Schicht (9-12 kJ/min).[4] Das ist grob das doppelte des Grundumsatzes, also des Bedarfes bei körperlicher Ruhe ohne Nahrungsumwandlung allein für die Aufrechterhaltung der Körperfunktionen.[5] Bei Arbeitsenergieumsätzen, die darüber liegen, gilt die Arbeit als „sehr schwer“ und sollte aus arbeitswissenschaftlicher Sicht nicht zugelassen werden.[1]

Daneben gibt es Regelungen zur Beurteilung der Arbeitsschwere, die über die Arbeitszeit laufen, etwa regelmäßige Arbeitsdauer über den heute üblichen 8 Stunden/Tag, oder un- bzw. regelmäßige Nachtarbeit.

Angesichts der sehr individuellen, unter anderem alters- und geschlechtsabhängig eintretenden Arbeitsbeanspruchungen auf gleiche Belastungen ist man vielfach dazu übergegangen, die Herzschlagfrequenz zur Beurteilung der Arbeitsschwere heranzuziehen. Für Ganzkörperarbeit ist dann die Dauerleistungsgrenze mit 105-110/min angegeben.[1]

Spezielle Regelungen

International gebräuchlich definiert die ISO 11228 das Heben, Halten, Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten. Europäische Norm ist die EN 1005.[6][7][8][9][10]

Die Leitmerkmalmethode zu „Heben und Tragen von Lasten“[11] sowie „Ziehen und Schieben von Lasten“[12] ist als Basismethode zur Gefährdungsbeurteilung, etwa im Sinne der Lastenhandhabungsverordnung, anerkannt.[13][6] Die Bestimmung der Lastwichtung erfolgt anhand der Tabellen getrennt für Männer und Frauen. Hierbei werden die geschlechtsbezogenen Unterschiede im Hinblick auf Körpermaße, physische Leistungsvoraussetzungen, biomechanische Belastbarkeit und arbeitstechnische Kompensationsmechanismen berücksichtigt.[11][12]

In Österreich regelt die Schwerarbeitsverordnung und die Hacklerregelung die beruflichen Tätigkeiten, die als Schwerarbeit gelten. Betroffene Beschäftigte können einen früheren Pensionsantritt in Anspruch nehmen.

Sonstiges

Im Jahr 1925 wurde in Gelsenkirchen die Forschungsstelle für Industrielle Schwerarbeit gegründet.[14]

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Juri Wakula: Der BibISBN-Eintrag Vorlage:BibISBN/9783872476555 ist nicht vorhanden. Bitte prüfe die ISBN und lege ggf. einen neuen Eintrag an.
  2. Der BibISBN-Eintrag Vorlage:BibISBN/3133701037 ist nicht vorhanden. Bitte prüfe die ISBN und lege ggf. einen neuen Eintrag an.
  3. Arbeitsschwere. In: Spektrum der Wissenschaft (Hrsg.): Lexikon der Ernährung, abgelesen am 23. Juli 2011
  4. Triebig, Gerhard; Kenntner, Michael; Schiele, Rainer: Arbeitsmedizin : Handbuch für Theorie und Praxis. 3., vollst. neubearb. Aufl. Stuttgart: Gentner, 2011. S. 491
  5. Günther Eissing: Der BibISBN-Eintrag Vorlage:BibISBN/3791007556 ist nicht vorhanden. Bitte prüfe die ISBN und lege ggf. einen neuen Eintrag an.
  6. 6,0 6,1 Technischer Arbeitsschutz - Lastenhandhabung. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 6. Februar 2007, abgerufen am 2. April 2013.
  7. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Hrsg.): Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge. Juli 2009 (BGI/GUV-I 504-46, PDF; 688 kB, abgerufen am 2. April 2013).
  8. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Hrsg.): Manuelle Lasthandhabung Heben, Halten, Tragen. Wien Oktober 2009 (PDF; 590 kB, abgerufen am 2. April 2013).
  9. Der BibISBN-Eintrag Vorlage:BibISBN/9783941441576 ist nicht vorhanden. Bitte prüfe die ISBN und lege ggf. einen neuen Eintrag an.
  10. WorkSaveNB (Hrsg.): Ergonomics Guidelines for Manual Handling. 2. Auflage. 2010 (PDF; 1,5 MB, abgerufen am 2. April 2013).
  11. 11,0 11,1 Der BibISBN-Eintrag Vorlage:BibISBN/3980777502 ist nicht vorhanden. Bitte prüfe die ISBN und lege ggf. einen neuen Eintrag an.
  12. 12,0 12,1 Der BibISBN-Eintrag Vorlage:BibISBN/3936415250 ist nicht vorhanden. Bitte prüfe die ISBN und lege ggf. einen neuen Eintrag an.
  13. Das KIM-Instrument - Leitmerkmal-Methode. EU-OSHA, abgerufen am 6. November 2013.
  14. d-nb.info Forschungsstelle für Industrielle Schwerarbeit
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
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