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Schutzgebühr

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Qualitative Produkte und Publikationen werden gegen eine Schutzgebühr (nicht zu verwechseln mit Schutzgeld) und nicht gegen einen regulären Kaufpreis abgegeben, wenn der Produzent oder Händler keinen marktüblichen Preis dafür erheben möchte. Die Schutzgebühr ist nicht kostendeckend. Sie ist eine Alternative zur kostenlosen Abgabe und gibt dem ansonsten zu verschenkenden Kaufgegenstand eine gewisse Wertigkeit. Mit der Erhebung einer Schutzgebühr kann man sicherstellen, dass nur Personen, die ein tieferes Interesse an einer Sache haben, diese anfordern. Ob die Schutzgebühr denn auch tatsächlich berechnet wird, obliegt der freien Entscheidung des Händlers.

Schutzgebühren werden heute von vielen öffentlichen Einrichtungen, staatlichen Organen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Vereinen und selbst privaten Anbietern für bestimmte Dokumentationen, Ausschreibungen, Urteilssammlungen, Gesetzessammlungen, Veröffentlichungen, Merkblätter, Vorableistungen u. ä. verlangt. Auch im Versandhandel ist die Erhebung einer Schutzgebühr bei umfangreichen gedruckten Katalogen gebräuchlich: Hierbei wird die erhobene Schutzgebühr bei anschließenden Bestellungen nicht selten auf den Kaufpreis angerechnet.

In Deutschland gibt es keine rechtliche Regelung zur Nutzung des Begriffes Schutzgebühr.

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