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Schuppen (Gebäude)

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Geräteschuppen in Olching
Der historische Schuppen 50 im Hamburger Hafen

Ein Schuppen ist ein meist in einfacher Bauweise aus möglichst preiswertem Baumaterial (Bretter, Wellblech) eingeschossig errichtetes Gebäude, das als Abstellplatz oder als Lagerraum zur Unterbringung von Fahrzeugen, Geräten, Gütern und Materialien teilweise der Instandsetzung oder Reinigung verwendet wird.[1] Ursprünglich definiert man es als ein „Gebäude zum Aufbewahren der Acker- und Wirtschaftsgeräte“. Auch zur trockenen Verwahrung von „besseren Luxuswagen und Schlitten [und] der Feuerspritzen“ wurde er genutzt.[2] Laut Pierer's Universal-Lexikon von 1862 ist es „ein leicht aufgeführter Stall zur Aufbewahrung der Wagen (Wagenschuppen), des Holzes, Strohes und Heues“[3]

Den dort verwahrten Gegenständen wird so Schutz vor äußeren Einflüssen wie Witterung und Diebstahl geboten. Insbesondere in der Landwirtschaft dienen sie auch zur Lufttrocknung von Erntegut (neben der Scheune/Stadel), etwa der Tabaktrockenschuppen. Allgemeine Lagergebäude (Magazine) sind Güterschuppen oder Kaischuppen im Schiffereiwesen. Geräteschuppen sind zum Teil offen, d.h. nicht rings von Wänden umschlossen. Der Wagenschuppen (Remise) ist der Vorläufer der heutigen Garage, und findet sich im Bahnwesen als Lokschuppen.

Rechtlich – sowohl nach Bauordnungen wie im Versicherungsrecht – gelten Schuppen im Allgemeinen als Nebengebäude, soferne sie ein gewisses Verhältnis zum Hauptgebäude nicht übersteigen, und brauchen insbesondere auf landwirtschaftlichem Grund und an Wohngebäuden meist keine eigenständige Baubewilligung.

In einigen Teilen der heutigen Jugendkultur werden Gartenhäuser (meist Fertigbauten von Baumärkten) 1.) auf Grund ihrer ähnlichen Bauart als "Schuppen" bezeichnet und 2.) als Räumlichkeiten für private Feiern genutzt.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Schuppen. Roell, 1912 (zeno.org)
  2. Schuppen. Lueger, 1904 (zeno.org)
  3. Schuppen. Pierer, 1857 (zeno.org)
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