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Schuldenruf

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Der Schuldenruf ist im Schweizerischen Recht die Aufforderung an die Gläubiger über Amtsblatt und / oder direkte Schreiben, ihre Forderungen innerhalb eines Monats beim Konkursamt anzumelden.

Mit dem amtlich publizierten Schuldenruf soll festgehalten werden, welche Schulden gegenüber einem Gläubiger vorhanden sind. Der Schuldenruf wird im Konkurs oder beim Nachlassverfahren vorgenommen, aber auch bei Erbschaften

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Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Schuldenruf aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. Hauptautor des Artikels (siehe Autorenliste) war Michael Kühntopf. Weitere Artikel, an denen dieser Autor maßgeblich beteiligt war: 2.655 Artikel (davon 1.531 in Jewiki angelegt und 1.124 aus Wikipedia übernommen). Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Seite Jewiki:Statistik.