Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Schlägerei

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Schlägerei im Kongressgebäude der USA 1798
Versöhnliche Kneipenschlägerei in Böhmen (1908)

Eine Schlägerei oder Prügelei ist eine gewalttätige Auseinandersetzung mindestens zweier Personen. Teilweise wird oder wurde die Schlägerei auch als Raufhandel bezeichnet.[1] Die Oeconomische Encyclopädie (1773–1858) von Johann Georg Krünitz bezeichnet eine Schlägerei als „diejenige Handlung, da sich zwei oder mehrere Personen zusammen schlagen, es geschehe nun mit der bloßen Hand oder mit allerlei Werkzeugen“.[2]

Entstehung

Meistens schlagen sich Männer. Eine amerikanische Studie sieht einen Zusammenhang zwischen Testosteron, juveniler Entwicklung und gewaltsamen Auseinandersetzungen.[3] Rivalität, Beleidigungen, verletzte Ehre und Alkoholkonsum begünstigen die entsprechende Gewaltbereitschaft.[4] Im Deutschen Wörterbuch der Brüder Grimm heißt es dazu, es sei „das schlagen auszer dem krieg, meistens von besoffenen leuten“.[5] Massenschlägereien sind ein Phänomen der Masse (Soziologie). Insbesondere Schlägertrupps können jedoch auch ein Instrument der Nötigung oder Machtausübung sein.

In der Zeit des Nationalsozialismus wurden Schlägereien zur politischen Machtausübung eingesetzt und durch Tolerierung des Staates abseits der geltenden Rechtsordnung scheinbar legalisiert.

Eine „herrliche“ Weihnachtsschlägerei in einer Hafenkneipe findet sich in Wind der Welt von Blaise Cendrars.

Rechtliches

Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Eine Schlägerei kann in Deutschland strafrechtlich nach § 222 des Strafgesetzbuches (Fahrlässige Tötung), § 223 StGB (Körperverletzung) und § 224 StGB (Gefährliche Körperverletzung) relevant sein. Wenn mindestens drei Personen beteiligt sind und aus der Schlägerei eine schwere Körperverletzung oder der Tod eines Menschen resultiert, ist oft § 231 StGB (Beteiligung an einer Schlägerei) einschlägig.

Schlägerei im Film

Ähnlich wie Schießereien und Verfolgungsjagden ist die Schlägerei ein filmisches Stilmittel. Sie kommt in zahlreichen Filmgenres wie Slapstickkomödien, Western, Krimis und Actionfilmen vor. In den Filmen mit Bud Spencer und Terence Hill werden Schlägereien als Mittel der Übertreibung und komisches Element eingesetzt.

Literatur

Weblinks

 Commons: Schlägereien – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Schlägerei – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Schlägerei. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon. 6. Auflage. Bd. 17, Bibliographisches Institut, Leipzig 1902–1909, ‎ S. 823.
  2. Oeconomische Encyclopädie
  3. Schlaegertyp und Y-Chromosom (Memento vom 7. September 2012 im Webarchiv archive.is)
  4. Daniel Gerny: Handgreiflichkeiten in der Stadt: Nach der Kirche geht’s zur Wirtshausschlägerei. In: Neue Zürcher Zeitung vom 10. Juni 2017
  5. Schlägerei. In: Deutsches Wörterbuch. Band 15: Schiefeln–Seele – (IX), S. Hirzel, Leipzig 1899 (woerterbuchnetz.de).
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Schlägerei aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.