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Schikane

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Dieser Artikel behandelt die Hauptbedeutung des Lemmas insbesondere im rechtlichen Zusammenhang; zu weiteren Bedeutungen siehe Schikane (Begriffsklärung).

Schikane bezeichnet laut Duden eine insbesondere durch „Ausnutzung staatlicher oder dienstlicher Machtbefugnisse getroffene Maßnahme, durch die jemandem unnötig Schwierigkeiten bereitet werden“; angelehnt davon auch „kleinliche, böswillige Quälerei“.[1]

Etymologie und Begriffsgeschichte

Das Verb schikanieren für ‘willkürlich, mutwillig boshaft behandeln, ärgern’ stand anfangs für ‚einen Sachverhalt verdrehen, verfälschen’ und wurde im 16. Jahrhundert aus dem Mittelfranzösischem (frz. chicaner ‘jmdn. mit aufgebauschten Kleinigkeiten plagen, gerichtlich belangen, grundlos streiten, ärgern’) entlehnt, dessen Wortendung -aner vermutlich von dem bedeutungsähnlichen Verb ricaner ‘grinsen, höhnen’ übernommen wurde. Schikane für ‘absichtlich niederträchtige Behandlung, Bosheit’ wurde im 17. Jahrhundert etabliert und bedeutete juristisch eine ‘Rechtsverdrehung’ sowie ‘Spitzfindigkeit, Kniff’, wonach im Deutschen im 19. Jahrhundert die Redewendung mit allen Schikanen ‘mit allen Raffinessen, mit allem Zubehör’ entstand.[2] Luegers Lexikon der gesamten Technik 1909 definierte im Rechtssinne: „Schikane [...] liegt vor bei Ausübung eines Rechts, wenn diese Ausübung nur den Zweck haben kann, einem andern Schaden zuzufügen (B.G.B. § 226)“.[3]

Meyers Großes Konversations-Lexikon definierte Schikane 1909 als:

„(franz. chicane), eine in böser Absicht veranlaßte Schwierigkeit, durch die namentlich die von einem andern bezweckte Ausführung einer Sache verzögert oder verhindert werden soll (calumnia). Das Bürgerliche Gesetzbuch gewährt Schutz gegen ein solches Vergehen durch § 226 (sogen. Schikaneparagraph), nach dem die Ausübung eines Rechtes unzulässig ist, wenn sie nur den Zweck haben kann, also jeder andre Zweck ausgeschlossen ist, einem andern Schaden zuzufügen. Weitern Schutz bietet § 826, nach dem zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem andern vorsätzlich Schaden zufügt. Außerdem enthält das Bürgerliche Gesetzbuch noch eine Reihe von Einzelbestimmungen, die den Mißbrauch eines Rechtes hintanhalten wollen. Zur Sicherung gegen S. im Prozeß diente nach älterm Rechte der sogen. Gefährdeeid (s. d.). Gegen S. bei der Prozeßführung schützen die Vorschriften der Zivilprozeßordnung, daß die Prozeßkosten derjenige zu zahlen hat, der den Prozeß unnötigerweise verschleppt hat, und daß in frivoler Weise erst spät vorgebrachte Verteidigungsmittel zurückgewiesen werden konnten. Gegen S. bildet einen starken Schutz endlich auch die Verpflichtung, Sicherheit zu leisten (s. Sicherheitsleistung). Daher Schikaneur, einer, der darauf ausgeht, die Rechtsansprüche eines andern nicht zur Geltung kommen zu lassen, Ränkemacher. S. auch Schikaneverbot. [...]“

Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 786. [4]

Das Wort Schikane wird in der Allgemeinsprache für böswillig bereitete Schwierigkeit, Quälerei oder kleinliche Haarspalterei verwendet[5] und steht im Kontext zu Themen wie Mobbing.[6]

Schikaneverbot

Im bundesdeutschen Recht ist die Ausübung eines Rechts unzulässig, „wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen“ (Schikaneverbot, § 226 BGB). Ähnlich ist das Schikaneverbot in Österreich im § 1295 ABGB und im schweizer Recht (Art. 2 ZGB) geregelt.

Einzelnachweise

  1. Schikane, duden.de, abgerufen am 1. Juni 2013
  2. Schikane, Etymologisches Wörterbuch nach Pfeifer, online im DWDS, abgerufen am 1. Juni 2013
  3. Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 693-695., online in zeno.org, abgerufen am 1. Juni 2013
  4. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 786., online in zeno.org, abgerufen am 1. Juni 2013
  5. Duden, Das Fremdwörterbuch 1982, S. 397
  6. Norbert Kollmer: Mobbing im Arbeitsverhältnis: Was Arbeitgeber dagegen tun können - und sollten, Verlagsgruppe Hüthig-Jehle-Rehm 2007, S. 23

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Schikane – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikiquote: Schikane – Zitate
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