Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzyklopädie zum Judentum.
Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ... Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten) |
How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida |
Schachgebot
Ein Schachgebot ist die Bedrohung des Königs im Schachspiel durch eine Figur des Gegners. Bedroht ist der König dann, wenn er von der Figur geschlagen werden könnte, wenn sie am Zug wäre. Dies gilt auch dann, wenn die angreifende Figur nicht auf das Feld des Königs ziehen kann, weil sie beispielsweise ihrerseits an den eigenen König gefesselt ist.[1] Das Schachgebot geht von der Figur aus, die den König angreift. Man sagt: „Die Figur bietet dem König Schach“ oder „Der König steht im Schach“.[2]
Jedes Schachgebot muss abgewehrt werden. Dazu gibt es genau drei Möglichkeiten:
- Der bedrohte König zieht auf ein Feld, welches nicht bedroht ist.
- Eine Figur zieht zwischen die Schach gebende Figur und den eigenen König und versperrt dadurch die Wirklinie des Angreifers. Diese Abwehrmöglichkeit funktioniert nicht gegen einen Springer, denn dieser könnte über die Figur des Verteidigers hinwegziehen.
- Die schachbietende Figur wird geschlagen.
Kann der König durch keine dieser drei Möglichkeiten in Sicherheit gebracht werden, ist er schachmatt. Kann ein Spieler, dessen König nicht im Schach steht, keinen regelgerechten Zug ausführen, der nicht ins Schach führt, so ist er nicht matt, sondern patt. Die Partie endet dann remis.
Wenn ein Schachgebot nicht abgewehrt wird oder ein Spieler seinen eigenen König ins Schach zieht, ist dies ein ungültiger Zug, der zurückgenommen werden muss (eine Ausnahme gilt im Blitzschach, bei welchem ein ungültiger Zug bei Reklamation durch den Gegner den Partieverlust zur Folge hat). Während der König im Schach steht, darf er vorübergehend nicht rochieren. Ebenso wenig darf er durch die Rochade ein Feld überspringen, auf dem er im Schach stünde.
Die Regeln verlangen nicht, dass der Spieler, der Schach gibt, dies auch laut ausspricht. Deswegen treffen ihn auch keinerlei Sanktionen, wenn er nicht "Schach!" sagt. Während unter Gelegenheitsspielern laut ausgesprochene Schachgebote üblich sind, kommen sie in der Turnierpraxis eher selten vor.
Schachgebotsarten
a | b | c | d | e | f | g | h | ||
8 | 8 | ||||||||
7 | 7 | ||||||||
6 | 6 | ||||||||
5 | 5 | ||||||||
4 | 4 | ||||||||
3 | 3 | ||||||||
2 | 2 | ||||||||
1 | 1 | ||||||||
a | b | c | d | e | f | g | h |
Eine besondere Art des Schachgebots ist das Abzugschach. Dabei wird eine Figur so gezogen, dass dadurch der Weg einer anderen eigenen Figur zum gegnerischen König frei wird, und dieser somit im Schach steht (analog zum oben dargestellten Dazwischenziehen kann ein Springer nicht durch Abzugschach zur Schach bietenden Figur werden). Eine Steigerung hiervon besteht beim Doppelschach. Dabei bedroht die Figur, die den Weg freiräumt, ebenfalls den gegnerischen König, so dass dieser von zwei Figuren gleichzeitig angegriffen wird. Ein Doppelschach kann nur durch Wegziehen des Königs abgewehrt werden, da durch Schlagen oder Dazwischenziehen nur das Schach einer der Figuren abgewehrt werden könnte.
Sofern ein Schachgebot abgewehrt und gleichzeitig selbst ein Schachgebot gegeben wird, spricht man von einem Kreuzschach.
Eine Art des Zwischenzuges ist das Zwischenschach.
Kann ein Spieler mit jedem weiteren Zug Schach geben, ohne Matt zu setzen, und macht davon auch Gebrauch, so spricht man von Dauerschach. Die Partie endet remis, weil durch das Dauerschach unweigerlich eine dreimalige Stellungswiederholung oder Remis durch die 50-Züge-Regel eintritt.
Siehe auch
Quellenangaben
- ↑ Fide Schachregeln; herausgegeben vom Deutschen Schachbund (DOSB), Stand: 2016, online unter: [1]
- ↑ Jean Dufresne, Jacqes Mieses: Lehrbuch des Schachspiels. Herausgegeben von Rudolf Teschner. Reclam, Stuttgart 2003, ISBN 3-15-021407-6.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Schachgebot aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |