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Rote Liste gefährdeter Arten

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Als Rote Liste gefährdeter Arten oder nur Rote Liste, im Original Red Data Book, bezeichnete man ursprünglich die seit 1966 von der Weltnaturschutzunion International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN) in unregelmäßigen Abständen veröffentlichten Listen weltweit gefährdeter Tierarten. Im Zuge der geschichtlichen Entwicklung kam es auch zur Herausgabe Roter Listen gefährdeter Pflanzen, und gegen Ende des 20. Jahrhunderts erschienen erstmals auch Rote Listen von Pilzen oder Biotoptypen.

Heute ist die IUCN die einzige Organisation, die eine umfassende Rote Liste als Dokumentation aller weltweit gefährdeten Arten führt. Daneben werden seit den 1970er Jahren sowohl von der IUCN als auch von anderen internationalen Organisationen, Staaten, politischen Gliederungen wie Bundesländern oder von Naturschutzverbänden Rote Listen mit geographischer Beschränkung veröffentlicht.

Die Anforderungen des Artenschutzes führten schließlich dazu, dass Rote Listen einzelner taxonomischer Gruppen veröffentlicht wurden. Mit globalem Bezug sind hier die Veröffentlichungen der IUCN von Bedeutung, wie die Roten Listen der Gänsevögel, Katzen oder Hundeartigen. In Ländern, in denen die Erfassung bedrohter Arten weit fortgeschritten ist, ist die Erstellung derartig begrenzter Roter Listen die Regel. Beispiele sind hier die Roten Listen der Brutvögel Deutschlands oder der Großpilze der Schweiz.

Rote Listen gelten als wissenschaftliche Fachgutachten, die Gesetzgebern und Behörden als Grundlage für ihr Handeln in Bezug auf den Natur- und Umweltschutz dienen sollen. Nur in wenigen Staaten, so in der Schweiz, sind sie rechtswirksam.

Nationale und regionale Listen

Von Staaten oder Bundesländern für ihr Gebiet herausgegebene Rote Listen haben einen regionalen Bezug und dadurch eine andere Bedeutung als die internationalen Roten Listen der IUCN. Sie können auf geografische Besonderheiten eingehen und ermöglichen dem Artenschutz vor Ort eine umfassendere Darstellung.

In Deutschland werden die nationalen Roten Listen vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn herausgegeben. Aktuell ist die seit 2009 erscheinende und auf sechs Bände angelegte Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Alle Bundesländer veröffentlichen eigene Rote Listen, sie werden von den für Umwelt- und Naturschutz zuständigen Ministerien oder Landesbehörden herausgegeben. Nach dem Grundsatz „Gefährdung heißt nicht Schutz“ haben die Roten Listen in Deutschland lediglich den Status von Sachverständigengutachten, sie dienen dem Gesetzgeber und den Behörden als Informationsquelle.[1]

In Österreich werden die nationalen Roten Listen vom Umweltbundesamt herausgegeben. Mehrere österreichische Bundesländer veröffentlichen regionale Rote Listen.

In der Schweiz veröffentlicht das Bundesamt für Umwelt (BAFU) die nationalen Roten Listen. Hier sind die Roten Listen seit 1991 nach Artikel 14 Absatz 3 der Bundesverordnung über den Natur- und Heimatschutz ein rechtswirksames Instrument des Natur- und Landschaftsschutzes: „Biotope werden als schützenswert bezeichnet aufgrund (…) der gefährdeten und seltenen Pflanzen- und Tierarten, die in den vom BAFU erlassenen oder anerkannten Roten Listen aufgeführt sind“.[2]

Eine ständig zunehmende Zahl weiterer Staaten veröffentlicht nationale Rote Listen. Daneben gibt es auch Rote Listen zwischenstaatlicher Organisationen wie der Europäischen Union und der HELCOM. Die IUCN veröffentlichte bislang mehrere regional begrenzte Listen wie beispielsweise zur Süßwasserfauna Ostafrikas.

Geschichte

IUCN

1962 gab die IUCN die 1. Internationale Rote Liste heraus, diese hieß zunächst Red Data Book. Sie wurde von S. Boyle, Sir P. Scott , B. Grzimek und anderen herausgebracht. Der Name Red Data Book geht auf den Versicherungskatalog für vermisste Schiffe der Londoner Versicherung Lloyds zurück. Die erste Version enthielt detaillierte Beschreibungen von 211 Säugetierarten und 312 Vogelarten.

In der 2. Version, die von 1966 bis 1971 erschien, wurden 528 Säugetierarten, 628 Vogelarten, 119 Reptilienarten und 34 Amphibienarten klassifiziert. Außerdem wurde erstmals die Einteilung in vier verschiedene Gefährdungskategorien vorgenommen.

Die 3. Auflage erschien 1972.

Die 4. Auflage erschien 1981 und einhielt 305 Säugetier-, 258 Vogel-, 90 Reptilien-, 40 Amphibien- und erstmals 193 Fischarten.

Ab der 5. Auflage 1982 wurden gesonderte Listen für einzelne Tiergruppen erstellt (z. B. Primaten und Schmetterlinge).

Ab der 6. Auflage 1988 wurden die Artbeschreibungen aus der Liste gestrichen.

Weitere Ausgaben sind 1990, 1992, 1994 und 1996 erschienen.

1992 wurde die heute gültige Gliederung der Arten in acht Kategorien eingeführt (EX, EW, CR, EN, VU, NT, LC, DD).

1994 wurde erstmals Wirbellose eingestuft: 1205 Weichtierarten und 1184 Insektenarten.[3]

Die letzte Ausgabe in Buchform erschien 1996 und enthielt 5205 Arten, davon 1891 wirbellose Arten. Außerdem wurde erstmals die Kategorie EX aufgeführt.[4]

Die erste Onlineausgabe (nur Tiere) erschien im Jahr 1996, 1998 wurden auch erstmals Pflanzen aufgenommen, 2000 erschien die erste Rote Liste welche Pflanzen und Tiere enthielt.

Die 2007 veröffentlichte Ausgabe der IUCN enthielt 16.308 bedrohte Arten. Die folgende Tabelle zeigt exemplarisch, wie viel Prozent der heute bekannten Arten einer Gruppe die IUCN als bedroht einstufte:

Bedrohte Arten weltweit[5]
Gruppe[6] Anzahl beschriebener Arten davon bedroht
 Nacktsamer (Pflanze) 1021    32 %
 Amphibien 6433    29 %
 Säugetiere 5490    21 %
 Vögel 9998    12 %

Diese vier Gruppen waren zugleich die einzigen, deren Bedrohungsstatus auf der Evaluierung aller oder zumindest der meisten Arten beruhte.

Iberischer Luchs

Ein besonderer Schwerpunkt bei der Präsentation der Roten Liste 2008 der IUCN wurde auf die Säugetiere gelegt. In der ersten umfassenden Studie dieser Art nach über zehn Jahren (an ihr waren 1800 Wissenschaftler aus 130 Ländern beteiligt) gelten mindestens 1141 von 5488 Säugetierarten (21 Prozent) als „bedroht“ (Kategorien CR, EN oder VU).

188 Arten halten die Forscher dabei sogar für akut vom Aussterben bedroht (critically endangered), so beispielsweise den Iberischen Luchs, von dem nur noch 84 bis 143 erwachsene Exemplare leben.

Die Zahl der tatsächlich bedrohten Spezies könnte sogar noch höher sein, da zu rund 840 weiteren Säugetierarten nicht genügend Informationen vorliegen. Damit wäre es möglich, dass bis zu 36 Prozent aller Arten von Säugetieren bedroht sind.[7][8]

Entwicklung in Deutschland

Die ersten kommentierten Verzeichnisse gefährdeter Pflanzen- und Vogelarten wurden in Deutschland 1951, 1966 und 1967 veröffentlicht. Sie enthielten Schutzanweisungen und können als Vorläufer der Roten Listen angesehen werden.

1971 wurde die erste als solche bezeichnete Rote Liste in Deutschland veröffentlicht: Es handelte sich um eine Liste der Deutschen Sektion des Internationalen Rates für Vogelschutz. 1974 wurde die erste Rote Liste der gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen der Bundesrepublik publiziert.

Die Roten Listen Deutschlands nutzten seit den 1970er Jahren weitgehend die Gefährdungskriterien der IUCN. Seit 1986 wurde wiederholt darüber diskutiert, das verwendete Kriteriensystem anzupassen. Es sollte nicht nur das aktuelle Aussterberisiko einer Art im Sinne einer Zustandsbeschreibung aufgezeigt werden, sondern auf Artebene eine umfassende Gefährdungsanalyse unter Einschluss langfristiger Entwicklungen vorgenommen werden. Die Weiterentwicklung der bei der Erstellung Roter Listen angewandten Methodik führte seit den 1990er Jahren dazu, dass sich die Roten Listen Deutschlands von jenen der IUCN in weit stärkerem Maß unterscheiden, als dies die unterschiedlichen Bezeichnungen der Gefährdungskategorien ausdrücken.

1996 (Pflanzen) und 1998 (Tiere) wurden die beiden letzten bundesweiten Roten Listen in jeweils einem Band herausgegeben, sie sind teilweise noch gültig. Die Liste der Pflanzen umfasste erstmals im Sinne eines Inventars alle vorkommenden Arten, unabhängig von ihrem Gefährdungsstatus.

Die ab 2009 herausgegebene sechsbändige Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands ist auch für alle Artengruppen der Tiere und Pilze ein umfassendes Artenverzeichnis. Es wurden erstmals über alle Organismengruppen hinweg einheitliche Gefährdungskriterien angewendet, die sich deutlich von jenen der IUCN unterscheiden. Auf Artebene werden erstmals kurzfristige Bestandstrends als Hilfe für die Beurteilung von Maßnahmen des Artenschutzes, die Verantwortung Deutschlands für den Schutz in globalem oder europäischem Maßstab, die letzten Nachweise ausgestorbener oder verschollener Arten, und ihr Status als Neobiota dargestellt. Darüber hinaus sind für alle Arten auch Angaben zum Gefährdungsstatus in den Bundesländern und den naturräumlichen Großregionen enthalten. Mehrere Artengruppen, so die Raubfliegen, Hundertfüßer, Tausendfüßer und Asseln, wurden erstmals bewertet.

Heute wird in Deutschland sowohl für die nationalen Roten Listen als auch für die der Bundesländer ein Erscheinen im Abstand von etwa zehn Jahren, für Brutvögel von fünf Jahren angestrebt.[1]

Entwicklung in der Schweiz

Die erste Rote Liste der Schweiz erschien 1977 mit der Roten Liste der Vögel. 1982 wurden neben einer Revision dieser Liste auch Rote Listen der Amphibien und Reptilien und der Gefäßpflanzen veröffentlicht. Bis 1990 folgten Listen der Segetal- und Ruderalpflanzen, der Schnaken, Tagfalter, Libellen und Fische und Rundmäuler. Alle diese Listen wurden von Fachleuten erarbeitet und als Broschüren oder wissenschaftliche Publikationen veröffentlicht.

Offizielle Anerkennung erlangten die Roten Listen Ende der 1980er Jahre mit der Gründung des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), einem Vorläufer des heutigen Bundesamts für Umwelt (BAFU), und 1991 mit dem neuen Biotopschutzartikel der Natur- und Heimatschutzverordnung, der Biotope wegen ihrer in den Roten Listen aufgeführten Arten als schützenswert charakterisiert. Unter diesen neuen Rahmenbedingungen wurde 1991 vom Bundesamt eine Rote Liste der Farne und Blütenpflanzen veröffentlicht. 1994 folgte ein Sammelband mit elf Roten Listen, die 2400 Wirbellose und 376 Wirbeltierarten erfasste.

Seit 1999 ist die Erstellung der Roten Listen der Schweiz im Rote-Listen-Programm des Bundesamts für Umwelt (BAFU) zusammengefasst, und seit 2000 werden einheitlich die Kriterien der IUCN angewendet. Damit wurde, ohne die Qualität früher erschienener Listen in Frage zu stellen, eine Vergleichbarkeit der Roten Listen für verschiedene Staaten oder Organismengruppen angestrebt.

Bis zum Jahr 2010 wurden von den 45.890 bekannten Arten der Schweiz 10.350 für die Roten Listen bewertet, davon wurden 3741 als gefährdet oder regional ausgestorben eingestuft, das sind 36 Prozent. Zu diesem Zeitpunkt lagen 27 Rote Listen vor, neben allen Klassen der Wirbeltiere wurden 15 Gruppen wirbelloser Tiere, Gefäßpflanzen, Moose, Armleuchteralgen, Großpilze, Baumflechten und Bodenflechten beurteilt.

Im Unterschied zu Deutschland und Österreich wurden in der Schweiz nur wenige kantonale oder regionale Rote Listen erstellt, so 1983 für das Aletschgebiet und 1986 für den Kanton Aargau. Bis 2010 wurden für die Kantone Basel-Stadt, Basel-Land, Waadt, Genf, Aargau, Schaffhausen und Zürich eine oder mehrere Rote Listen veröffentlicht. Die Gründe für den weitgehenden Verzicht auf regionale Rote Listen war zunächst die geringe Größe des Landes und die Berücksichtigung der Regionen in den ersten nationalen Roten Listen. Heute gilt die Tatsache, dass die Gefährdungskriterien der IUCN an größere räumliche Einheiten angepasst sind, als wesentlicher Grund.

In Anlehnung an die Roten Listen wurde in der Schweiz seit 1998 auch eine Blaue Liste der erfolgreich erhaltenen oder geförderten Tier- und Pflanzenarten mit geförderten und von der Roten Liste entfernten Arten angestrebt, die einzige im Rahmen eines Pilotprojekts erarbeitete und veröffentlichte Blaue Liste umfasste die Kantone Aargau, Schaffhausen und Zürich. Die Zielrichtung bestand darin zu zeigen, dass sich die Förderung der Biodiversität lohnt und Erfolge erzielt werden können. Das Konzept selbständiger Blauer Listen hat sich nicht durchgesetzt, der Grundgedanke wird jedoch durch Hinweise auf Entwicklungen gegenüber früheren Ausgaben in die Roten Listen integriert.[2]

Biotope

Zu den wichtigsten Listen der bedrohten Biotope gehören:

Vom deutschen Bundesamt für Naturschutz wird auch eine Rote Liste gefährdeter Biotope herausgegeben. Diese enthält etwa 69 Prozent aller Biotoptypen in Deutschland.

Gefährdungskategorien

Seit der zweiten Ausgabe des Red Data Book der IUCN von 1966 wurde der Gefährdungsgrad einzelner Arten durch deren Einordnung in verschiedene Gefährdungskategorien dargestellt. Die ersten nationalen oder regionalen Roten Listen verwendeten meist eigene Kategorien, wodurch die Vergleichbarkeit weder zwischen verschiedenen Staaten oder Regionen, noch zwischen verschiedenen taxonomischen Gruppen gegeben war. Mittlerweile wird vielfach eine Vereinheitlichung der Gefährdungskategorien angestrebt, so werden die Kategorien der IUCN in vielen nationalen Roten Listen verwendet, und die Roten Listen Deutschlands und der deutschen Bundesländer verwenden ein einheitliches Kategoriensystem. Das langfristige Beibehalten einmal eingeführter Kategorien vereinfacht den Vergleich ermittelter Gefährdungsgrade über lange Zeiträume.

IUCN

Die Roten Listen der IUCN basieren auf der wissenschaftlichen Beurteilung der Wahrscheinlichkeit, dass eine Art oder ein untergeordnetes Taxon in naher Zukunft in der Natur aussterben wird. Hierzu wird eine Kombination verschiedener Faktoren beurteilt, die wichtigsten sind die beobachtete, geschätzte, abgeleitete oder vermutete Abnahme der Populationsgröße über einen Zeitraum von zehn Jahren oder drei Generationen, die Größe des Verbreitungsgebietes oder des tatsächlich besiedelten Areals und die geschätzte Größe der Population. Eine geringere Größe der Population oder des Verbreitungsgebietes oder ein stärkerer Rückgang der Populationsgröße führt zur Einordnung einer beurteilten Art in eine höhere Gefährdungskategorie.[9]

Die Gefährdungskategorien der IUCN seit 2001:
EX  Extinct (nach dem Jahr 1500[10] ausgestorben)
EW  Extinct in the Wild (in der Natur ausgestorben)
RE  Regionally Extinct (regional ausgestorben)
CR  Critically Endangered (vom Aussterben bedroht)
EN  Endangered (stark gefährdet)
VU  Vulnerable (gefährdet)
NT  Near Threatened (potenziell gefährdet)
LC  Least Concern (nicht gefährdet)
DD  Data Deficient (ungenügende Datengrundlage)
NE  Not Evaluated (nicht beurteilt)


Die IUCN verwendet die nebenstehenden Kategorien, die auch in den nationalen Roten Listen der Schweiz, skandinavischer Staaten, der USA und weiterer Länder angewendet werden.[11][12]

Die Kategorien „vom Aussterben bedroht“ (critically endangered), „stark gefährdet“ (endangered) und „gefährdet“ (vulnerable) können zusammengefasst werden, um die Zahl der „gefährdeten“ Arten anzugeben (threatened).[11]

EX  ausgestorben, es gibt auf der Welt kein lebendes Individuum mehr
EW  in der Natur ausgestorben, es gibt lediglich Individuen in Kultur, in Gefangenschaft oder in eingebürgerten Populationen außerhalb des natürlichen Verbreitungsgebietes
RE  regional ausgestorben, in nationalen und regionalen Roten Listen die Entsprechung von „in der Natur ausgestorben“
CR  vom Aussterben bedroht, extrem hohes Risiko des Aussterbens in der Natur in unmittelbarer Zukunft
EN  stark gefährdet, sehr hohes Risiko des Aussterbens in der Natur in unmittelbarer Zukunft
VU  gefährdet, hohes Risiko des Aussterbens in der Natur in unmittelbarer Zukunft
NT  potenziell gefährdet, die Beurteilung führte nicht zur Einstufung in die Kategorien vom Aussterben bedroht, stark gefährdet oder verletzlich, die Schwellenwerte wurden jedoch nur knapp unterschritten oder werden wahrscheinlich in naher Zukunft überschritten
LC  nicht gefährdet, die Beurteilung führte nicht zur Einstufung in die Kategorien vom Aussterben bedroht, stark gefährdet, verletzlich oder potenziell gefährdet
DD  ungenügende Datengrundlage, die vorhandenen Informationen reichen nicht für eine Beurteilung des Aussterberisikos aus
NE  nicht beurteilt, die Art existiert, es wurde jedoch keine Beurteilung durchgeführt, zum Beispiel bei invasiven Arten [12]

Deutschland

Die Gefährdung von Arten wird durch die Einstufung in die vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) entwickelten Rote-Liste-Kategorien wiedergegeben. Dabei bedeuten:

0  ausgestorben oder verschollen
1  vom Aussterben bedroht
2  stark gefährdet
3  gefährdet
G  Gefährdung unbekannten Ausmaßes
R  extrem selten
V  Vorwarnliste (noch ungefährdet, verschiedene Faktoren könnten eine Gefährdung in den nächsten zehn Jahren herbeiführen)
D  Daten unzureichend
*  ungefährdet [13]

Die Listen geben die Gefährdungssituation in Deutschland bzw. dem betreffenden Bundesland wieder. Von Bedeutung ist dies insbesondere für die Kategorie 0. Diese bedeutet hier, dass die Art in der entsprechenden Region ausgestorben ist. Da es in Deutschland nur extrem wenige endemische Arten gibt, existieren in der Regel andernorts noch weitere Populationen. Es handelt sich also, im Gegensatz zur Kategorie des IUCN, um ein "nur" lokales Aussterben.

Davon abweichend wird in älteren Ausgaben der nationalen Roten Listen oder jenen der Bundesländer ein Status angegeben:

4  potenziell gefährdet (nur bei Roten Listen der Länder; soll künftig durch R ersetzt werden)
*  vorkommend (indigen oder archäophyt) und ungefährdet
n  Neophyt; im jeweiligen Bundesland (nach 1492) neu eingebürgerte Art
u  unbeständige Art; im jeweiligen Bundesland nicht fest eingebürgert
#  eventuell zu erwarten, aber bislang nicht nachgewiesen
  im jeweiligen Gebiet nicht vorkommend

Siehe auch

Literatur

  • Dietmar Mertens: Ausgestorbene und bedrohte Tiere. Tessloff, Nürnberg 2005, ISBN 3-7886-0296-1 (Was ist was. Band 56).
  • Francesco Salvadori, Pierro Cozzaglio: Seltene Tiere Unipart, Stuttgart 1992, ISBN 3-8122-3077-1.
  • Miloš Anděra, Vladimir Zadraž: Bedrohte Tiere Werner Dausien, Hanau 1998, ISBN 3-7684-2800-1
  • Evzen Kus, Vaclav Pfleger: Seltene und bedrohte Tiere Gondrom, Prag 2000, ISBN 3-8112-1830-1

Weblinks

Deutschland
Österreich
Schweiz
USA
übrige Länder

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Margret Binot-Hafke et al.: Einleitung und Einführung in die neuen Roten Listen. In: Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands [= Naturschutz und Biologische Vielfalt, Heft 70 (1)], Bundesamt für Naturschutz (BfN), Bonn 2009, Seite 9–18
  2. 2,0 2,1 Francis Cordillot und Gregor Klaus: Gefährdete Arten in der Schweiz. Synthese Rote Listen, Stand 2010, Bundesamt für Umwelt (BAFU), Bern 2011 Online PDF 5,7 MB, abgerufen am 15. Dezember 2013.
  3. Evžen Kůs, Václav Pfleger: Seltene und bedrohte Tiere: Seite 7 ISBN 3-8112-1830-1 Verlag Gondrom 2000, deut. 2001
  4. Miloš Anděra, Vladimir Zadraž: Bedrohte Tiere Werner Dausien, Hanau 1998: Seite: 14–17 ISBN 3-7684-2800-1
  5. IUCN – Stand: 2007
  6. Dargestellt sind die bislang am vollständigsten evaluierten Tiergruppen
  7. Jede vierte Säugetierart ist vom Aussterben bedroht. In: Spiegel Online. 6. Oktober 2008
  8. [Lynx pardinus in der Roten Liste gefährdeter Arten der IUCN Lynx pardinus in der Roten Liste 2010 der IUCN]
  9. Francis Cordillot und Gregor Klaus: Gefährdete Arten in der Schweiz. Synthese Rote Listen, Stand 2010, Bundesamt für Umwelt (BAFU), Bern 2011, Anhang 2 Online PDF 5,7 MB, abgerufen am 15. Dezember 2013.
  10. Klassifizierungstandards der IUCN
  11. 11,0 11,1 International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (Hrsg.): IUCN Red List Categories and Criteria: Version 3.1. Second edition. IUCN, Gland (Schweiz) und Cambridge 2012, Online PDF], abgerufen am 15. Dezember 2013.
  12. 12,0 12,1 Francis Cordillot und Gregor Klaus: Gefährdete Arten in der Schweiz. Synthese Rote Listen, Stand 2010, Bundesamt für Umwelt (BAFU), Bern 2011, Anhang 1 Online PDF 5,7 MB, abgerufen am 15. Dezember 2013.
  13. Gerhard Ludwig et al.: Methodik der Gefährdungsanalyse für Roten Listen. In: Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands [= Naturschutz und Biologische Vielfalt, Heft 70 (1)], Bundesamt für Naturschutz (BfN), Bonn 2009, Seite 23–71
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