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Richtlinie

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Eine Richtlinie ist in den deutschsprachigen Staaten eine Handlungs- oder Ausführungsvorschrift, aber (anders als die EU-Richtlinie) kein förmliches Gesetz. Ob und für wen eine Richtlinie eine Bindungswirkung entfaltet, ist abhängig von der Anerkennung und Akzeptanz des Herausgebers der Richtlinie und die von jeweils betroffenen Institutionen ausgesprochene Verbindlichkeit. Dieser Zusammenhang ist immer im Einzelfall zu prüfen.

Der Begriff wird mehrdeutig verwendet. Es gibt einerseits technische Richtlinien, die von einer Organisation ausgegeben werden und einen Standard vorgeben, der den Stand der Technik widerspiegelt. Im Gegensatz hierzu werden rechtliche Richtlinien von einem dazu formellgesetzlich ermächtigten Gremium beschlossen. In beiden Fällen haben Richtlinien einen bestimmten Geltungsbereich, der je nach dem Anwendungsfall z. B. arbeitsrechtlich auch sanktionierbar ist, oder auch nicht. Verwaltungsvorschriften - wie z. B. die sog. Einkommensteuerrichtlinien - sind reine Dienstanweisungen des (Finanz-) Ministers an die (Finanz-) Beamten und entfalten z. B. keine Bindungswirkung für den Bürger oder Gerichte.

Abgrenzung

Der Begriff der Leitlinie, siehe z. B. Leitlinien in der Medizin, ist schwächer und spiegelt allgemein akzeptierte Standards wider. Im Vergleich zur Richtlinie ist eine Leitlinie eine empfehlende Handlungsanweisung ohne bindenden Charakter; die Handlungsanweisungen der Leitlinie müssen an den Einzelfall angepasst werden.

Beispiele

EU-Richtlinie

Eine EU-Richtlinie im Recht der Europäischen Union ist ein Rahmengesetz, das die Mitgliedsstaaten zur Verwirklichung eines bestimmten Ziels verpflichtet. Sie richtet sich als „Arbeitsauftrag“ an die nationalen Gesetzgeber der EU-Staaten, die aufgefordert sind, entsprechendes richtliniengemäßes nationales Recht zu schaffen. Erst dieses gilt dann unmittelbar. Eine EU-Richtlinie kann aber auch, ganz oder teilweise, unmittelbar gelten, wenn es der nationale Gesetzgeber versäumt hat, sie bis zu dem in der Richtlinie vorgegebenen Termin in nationales Recht umzusetzen.

Literatur

  • Karsten Fehn, Sinan Selen: Rechtshandbuch für Feuerwehr und Rettungsdienst. Stumpf & Kossendey , Wien September 2003, ISBN 3-932-750-73-X
  • Hans-Peter Duric, Richtlinien für die Verwaltungsführung im Bunde. In: Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 1976, 267 ff
  • Hans-Peter Duric, Rahmenrichtlinien für die Personalentwicklung in der Bundesfinanzverwaltung. In: Recht im Amt 5/1998, 221 ff
  • Roland Bornemann, Zur Rechtsnatur rundfunkrechtlicher Richtlinien, Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM), 2012, 89 ff.

Siehe auch

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Richtlinie aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.