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Revolution

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Revolution (Begriffsklärung) aufgeführt.

Eine Revolution ist ein grundlegender und nachhaltiger struktureller Wandel eines oder mehrerer Systeme, der meist abrupt oder in relativ kurzer Zeit erfolgt. Er kann friedlich oder gewaltsam vor sich gehen. Es gibt Revolutionen in Herrschaftssystemen, in der Wirtschaft, in der Sozialordnung eines Staates, in der Technik und in der Wissenschaft.[1]

Als gegensätzlich gelten die Begriffe Evolution und Reform: Sie stehen für langsamer ablaufende Entwicklungen beziehungsweise für Änderungen ohne radikalen Wandel.

Begriff

Wortherkunft und Begriffsentwicklung

Das Fremdwort Revolution wurde im 15. Jahrhundert aus dem spätlateinischen revolutio („Umdrehung“, wörtlich „das Zurückwälzen“) entlehnt und bezeichnete zunächst als Fachwort in der Astronomie den Umlauf der Himmelskörper. Nikolaus Kopernikus verwendete das lateinische Wort revolutio mit dieser Bedeutung in seinem berühmten Werk De revolutionibus orbium coelestium (1543).

Im England des 17. Jahrhunderts wurde der Begriff in Bezug auf die Glorious Revolution im Jahr 1688 im Sinne einer Wiederherstellung des alten legitimen Zustandes verwendet (ein „Zurückwälzen“ der gesellschaftlichen Verhältnisse).[2] Die heutige Hauptbedeutung „gewaltsamer politischer Umsturz“ kam erst im 18. Jahrhundert auf, ausgehend vom französischen révolution.[3]

Hauptbedeutung

Märzrevolution 1848 in Berlin

Heute ist mit Revolution meist eine politische Revolution „von unten“ gemeint: eine meist durch militante Mittel, seltener auf friedlichem Wege erzwungene grundlegende Änderung einer bestehenden staatlichen Ordnung. Das Ziel ist die Einführung eines neuen politischen Systems (siehe auch Staatsform) und/oder ein Austausch der Machthaber (Inhaber der Staatsgewalt).

Der Wandel vollzieht sich außerhalb der vorgesehenen Rechtsformen des alten Systems, d. h. nach dessen Definition illegal. Er kann von zahlenmäßig relativ kleinen Gruppen ausgehen, das Gelingen einer Revolution ist jedoch meist von einer breiten Zustimmung der Bevölkerung abhängig. Die Bevölkerung kann ihre Zustimmung auf vielfältige Weise bezeugen (Massendemonstrationen, Generalstreik, Boykott, Sabotage, Gewaltanwendung) und nach dem Umsturz die neue Herrschaft durch Wahlen, Volksabstimmungen, Volksentscheide legitimieren.

Ein erfolgloser, das heißt niedergeschlagener Revolutionsversuch wird manchmal auch als Revolte oder Aufstand bezeichnet.

Palastrevolution

Als Palastrevolution wird der Sturz von Herrschern oder Staatsmännern[4] bezeichnet, der nicht durch Volksaufstände oder Erhebungen der Bevölkerung, sondern durch Intrigen im Umfeld der jeweiligen Herrscher herbeigeführt wird.[5] Eine Palastrevolution ist daher mit einem Putsch vergleichbar.

Umgangssprachlich wird auch die Auflehnung gegen Vorgesetzte in Firmen und Organisationen als Palastrevolution bezeichnet.[6][7]

Theorien der Revolution

In der Vorstellungswelt der traditionalen vorindustriellen Gesellschaften, die auf einer harmonischen Ordnung, auf einem Einklang von Mensch, Gesellschaft und Natur mit der göttlichen Schöpfung basierte, waren die Gemeinschaft, einzelne Gruppen und auch der einzelne Mensch durch die corruptio (Verderbnis) bedroht, die immer dann gegeben ist, wenn eine Ordnung (Herrschaftsform) ihre positiven Züge verliert, wenn etwa freie Bürger von anderen einseitig abhängig werden, und wenn dabei die „Tugend(virtus) verloren geht, die das eigene Wohl mit dem Gemeinwohl vereinigen soll. In einer solchen Situation ist es geboten, an den Ausgangspunkt zurückzukehren (Machiavelli: Ritorno ai principi), Unordnung wieder in Ordnung zurückzuführen. Tatsächlich findet man bis in die Neuzeit bei revolutionären Bewegungen bis hin zu den Anfängen der Französischen Revolution immer wieder die anfängliche Forderung, zum „alten Recht“ zurückzukehren. Dass eine „Revolution“ im heutigen Sinn etwas Neues schaffe, hat sich erst nach der Revolution von 1789 als Auffassung durchgesetzt.

Soziologischer Revolutionsbegriff

Eine „Revolution“ bezeichnet in der Soziologie sowie umgangssprachlich einen radikalen und meist, jedoch nicht immer, gewalttätigen sozialen Wandel (Umsturz) der bestehenden politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse.[8] Gegebenenfalls kommt es dabei zu einer Umwälzung des kulturellen „Normensystems einer Gesellschaft“.[9] Eine Revolution wird entweder von einer organisierten, möglicherweise geheimen, Gruppierung von Neuerern (vgl. Avantgarde, Elite) getragen und findet die Unterstützung größerer Bevölkerungsteile, oder sie ist von vornherein eine Massenbewegung.

Teils wird der Begriff der Emanzipation hinzugenommen, d. h. die Idee der Befreiung von gewachsenen Strukturen und eines sozialen oder politischen Freiheitsgewinns für den Einzelnen. Der Stellenwert der einzelnen Kriterien für die Definition einer Revolution ist durchaus umstritten.

Wenn ohne tiefgreifenden (radikalen) sozialen Wandel nur eine kleine Organisation oder ein eng verknüpftes soziales Netzwerk mit relativ geringer Massenbasis einen gewaltsamen Umsturz unternimmt, bezeichnet man dies als Staatsstreich oder, insbesondere unter Beteiligung des Militärs, als „Putsch“. Nach erfolgreichen Staatsstreichen wird der Begriff der „Revolution“ anschließend oft als ideologische Rechtfertigung genutzt, indem der Putsch als Revolution umgedeutet wird.

Der Begriff „Revolution“ wird auch verwendet, um einen allgemeineren, tiefgreifenden Wandel der Gesellschaftsstruktur zu bezeichnen, auch wenn es sich dabei nicht zwangsläufig um besonders plötzlich und rapide auftretende Veränderungen handelt. So spricht man etwa von der – global mehrere tausend Jahre dauernden – „Neolithischen Revolution“ oder von der sich zwischen 1750 und 1850 von England über den europäischen Kontinent ausbreitenden „Industriellen Revolution“, die ihrerseits wiederum Vorbedingung für verschiedene politische Revolutionen in diesem Zeitraum war.

Politikwissenschaftlicher Revolutionsbegriff

Die heutige politikwissenschaftliche Revolutionstheorie nennt u. a. fünf Hauptfaktoren, die wesentliche Voraussetzungen zur Entstehung einer Revolution darstellen, wobei Entwicklungsländer nicht berücksichtigt werden:

  1. Eine plötzliche Rezession
    1. nach einer Zeit wirtschaftlicher Blüte, steigenden Wohlstands und steigender Erwartungen in die Zukunft oder
    2. nach einer Naturkatastrophe;
  2. eine öffentliche Meinung, die die bestehenden Institutionen in Frage stellt;
  3. die Solidarisierung verschiedener Gruppen der Gesellschaft, die unterschiedliche Motive haben, mit dem bestehenden Zustand unzufrieden zu sein, und die sich zum Umsturz der alten Ordnung vorübergehend verbünden; eine einzelne Gruppe, Schicht oder Klasse der Gesellschaft bringe keine Revolution zustande;
  4. eine Ideologie;
  5. die Schwäche, Uneinigkeit und Ineffizienz auf Seiten der Gegenkräfte, des Staates.[10]

Revolution im Staatsrecht (Revolutionsrecht)

Das Revolutionsrecht geht in Deutschland begrifflich auf philosophische Überlegungen Johann Gottlieb Fichtes zur Französischen Revolution (1793) zurück. Infolge der Novemberrevolution bildete sich in der Weimarer Republik das Revolutionsrecht in der zivilrechtlichen Rechtsprechung des Reichsgerichts aus,[11] welches 1926 auch vom Staatsgerichtshof verfassungsrechtlich anerkannt und übernommen wurde:[12]

„Das Reichsgericht hat sich in ständiger Rechtsprechung auf den Standpunkt gestellt, das im Staatsleben der tatsächlichen Herrschaft, die sich gegenüber Widerständen durchzusetzen vermocht hat, rechtliche Anerkennung zukommt. Insbesondere ist der durch die Umwälzung neu geschaffenen Staatsgewalt die staatliche Anerkennung nicht versagt worden. Die Rechtswidrigkeit ihrer Begründung ist als kein Hindernis erachtet worden, weil die Rechtmäßigkeit der Begründung kein wesentliches Merkmal der Staatsgewalt ist […]. Damit ist das sogenannte Revolutionsrecht anerkannt worden.“

Diese Rechtsprechung und die damit verbundene Denkweise legitimierte später auch die Machtergreifung der Nationalsozialisten. Die normative Kraft des Revolutionsrechts wurde 1952 nochmals vom Bundesgerichtshof bestätigt.[13]

Das Revolutionsrecht im weiten Sinne ist heute nur noch von rechtsgeschichtlichem Interesse. Das in Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland verankerte Gewaltmonopol des Staates steht solchen Überlegungsansätzen entgegen, Art. 20 GG enthält allerdings seit 1968 in Abs. 4 die Relikte eines Revolutionsrechts in Form des Widerstandsrechts.

Theoretiker und Praktiker der Revolution

Soziologische Theoretiker der Revolution

(Siehe auch die Werkverzeichnisse in den Personenartikeln.)

Theoretisch argumentierende Revolutionäre

  • Karl Marx (jede Gesellschaft, in der es eine Form des Besitzes an Produktionsmitteln erlaubt, sich menschliche Arbeit zu unterwerfen, endet zwangsläufig durch Revolution oder Untergang; zu unterscheiden sind „Revolutionen der Produktivkräfte“ von den durch sie ausgelösten „Revolutionen der Produktionsverhältnisse“).
  • Friedrich Engels (Arbeit und deren Beherrschung durch Eigentum löste die erste Revolution nach dem „Urkommunismus“ aus, die die „Wildheit“ durch die „Barbarei“ ablöste und der Beginn der Geschichte war, und Arbeit und Eigentum werden durch die letzte Revolution – die „Weltrevolution“ – optimal disponiert werden, in der das Ende des „Reichs der Notwendigkeit“ und der Beginn des „Reichs der Freiheit“ möglich werden wird).
  • Rosa Luxemburg (der Imperialismus ist dabei die letzte Verteidigungsmöglichkeit des Kapitalismus vor der abschließenden weltweiten proletarischen Revolution – im Bündnis mit dem Proletariat der Kolonialmächte).
  • Lenin (durch den Aufbau einer Kaderpartei von Berufsrevolutionären kann selbst dann, wenn das Proletariat noch eine Minderheit darstellt, die Revolution der Produktionsverhältnisse vorverlegt werden – vgl. auch Revolutionäre Situation).
  • Anton Pannekoek (Parteien und Gewerkschaften – einschließlich der leninistischen – sind untaugliche Formen für den Kampf der Arbeiterklasse um ihre Emanzipation, alles kommt auf die Selbstorganisation der Arbeiterinnen und Arbeiter an).

Sowie (alphabetisch) Bakunin, Bolívar, Danton, Debord, Guevara, Ho Chi Minh, Mao Zedong, Marat, Mazzini, Nkrumah, Robespierre, Saint-Just, Schariati, Torres, Trotzki und andere Revolutionäre des 18. bis 20. Jahrhunderts.

Praktiker der Revolution

Radikaler und rapider sozialer Wandel („Revolutionen“) knüpfte sich auch an erfolgreiche politische, oft auch charismatische Persönlichkeiten, deren soziologische Urteilskraft sich eher nur implizit erschließt, deren soziale Wirkung jedoch bewusst und gewollt revolutionär war.

Beispiele

Herrschaftssysteme und Politik

Revolutionen „von unten“:

Revolutionen „von oben“:

Gesellschaft, Technik, Wissenschaft

Das Gemälde Das Eisenwalzwerk (1872–1875) von Adolph Menzel ist die erste größere künstlerische Darstellung von Industriearbeit

Siehe auch

Ähnliche Begriffe:

Marxistische Begriffe:

Sonstiges:

Literatur

Weblinks

 Commons: Revolution – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Revolution – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Ulrich Weiß: Revolution/Revolutionstheorien. In: In: Dieter Nohlen (Hrsg.): Lexikon der Politik, Band 7: Politische Begriffe. Directmedia, Berlin 2004, S. 563.
  2. Cordula Koepcke: Revolution. Ursachen und Wirkungen. Günter Olzog Verlag, München 1971, S. 16.
  3. Duden: Das Herkunftswörterbuch, 3. Auflage 2001, S. 673.
  4. dtv-Lexikon in 20 Bänden. F. A. Brockhaus GmbH, Mannheim, und Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München 1997. ISBN 3-423-05998-2.
  5. Knaurs Lexikon. Das Wissen unserer Zeit immer auf dem neuesten Stand. Vollständige Taschenbuch-Ausgabe 1987. Droemersche Verlagsanstalt, München 1985, 1987. ISBN 3-426-07739-6.
  6. Duden online: Palastrevolution
  7. wissen.de Palastrevolution
  8. Sebastian Haffner zitiert in Geschichte eines Deutschen eine juristische Definition, Revolution sei „die Änderung einer Verfassung mit anderen als den in ihr vorgesehenen Mitteln“, die jedoch auch nach seiner eigenen Ansicht den Sachverhalt nicht treffend beschreibt.
  9. H.-W. Kumwiede, B. Thibaut: Revolution – Revolutionstheorien. In: Dieter Nohlen (Hrsg.): Wörterbuch Staat und Politik. Piper, München 1991, S. 593 ff.
  10. Nach: Eberhard Weis, Der Durchbruch des Bürgertums. 1776–1847. Propyläen Geschichte Europas, Bd. 4, Berlin 1978, S. 96 f.
  11. RGZ, 100, 25; vgl. zuvor bereits: RGSt 53, 65.
  12. Entscheidung vom 16. Oktober 1926 in RGZ 114, Anhang, S. 1 ff. (6 ff.)
  13. Urteil vom 8. Februar 1952 (V ZR 6/50) in BGHZ 5, S. 76 ff. (S. 96).
  14. Josef Foschepoth: Reformation und Bauernkrieg im Geschichtsbild der DDR. Zur Methodologie eines gewandelten Geschichtsverständnisses. Duncker und Humblot, Berlin 1976, passim.
  15. Hans Joachim Winckelmann: Wer vollendet die biologische Revolution? In: Dominik Groß, Monika Reininger: Medizin in Geschichte, Philologie und Ethnologie: Festschrift für Gundolf Keil. Königshausen & Neumann, 2003, ISBN 978-3-8260-2176-3, S. 203–227.
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