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Restsüße

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Die Restsüße ist die auch als Restzucker (kurz RZ) oder Zuckerrest bezeichnete Menge an Zucker im Wein in g/l, die nach dem natürlichen Ende der Gärung oder ihrem gezielten Abstoppen (entweder durch Kühlung, durch Zusatz von Schwefel oder Alkohol und durch Filtration) erhalten bleibt. Der Restzucker besteht im Wesentlichen aus Fructose (Fruchtzucker), weil die Glucose (Traubenzucker) schneller in Alkohol und Kohlendioxid umgewandelt wird, sowie aus nicht vergärbaren Zuckerarten (siehe unter Pentosen). Heute umfasst die Restzuckerangabe auch die dem Wein durch Süßreserve beigefügte Zuckermenge.

Die Geschmacksangabe ist in trocken, halbtrocken, lieblich bzw. halbsüß und süß kategorisiert, wobei die entsprechende Restzuckermenge jeder Kategorie weingesetzlich genau geregelt ist. Diese Geschmacksangabe kann auf dem Weinetikett angegeben werden, da es eine freiwillige Kennzeichnung ist.

Bei idealen Gärbedingungen (temperaturgeführte Vergärung) kann ein Wein bis auf einen Restzuckergehalt von minimal 0,5 g/l vergären.

Besteht der Restzucker überwiegend aus Fruktose und ist als Zucker einzeln angewiesen, so kann ein Diabetiker durchaus – nach Rücksprache mit seinem Arzt – auch einen halbtrockenen Wein genießen.

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Restsüße aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.