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Reserve (Militärwesen)

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Als Reserve werden beim Militär Truppenteile oder Personalpools verfügbarer Reservisten bezeichnet, die den Streitkräften eines Staates zusätzlich zu den planmäßig für den Einsatz vorgesehenen Einheiten bei Bedarf zur Verfügung stehen.

Reserve als taktischer Begriff

Strategische und operative Reserve

Je nach Deutung des Begriffs Strategie werden darunter die oben erwähnten personellen und materiellen Reserven verstanden, die schon in Friedenszeiten angelegt und gepflegt werden, oder aktive, verwendungsfähige Truppenteile, die keiner Front oder keinem Kriegsschauplatz zugeführt werden. Von der Bildung oder Zurückbehaltung einer strategischen Reserve im zweitgenannten Sinne wurde in der klassischen strategischen Literatur (z. B. Moltke) dringend abgeraten, da „... man für die Entscheidung nie zu stark sein kann“. Dem liegt jedoch ein anderes Kriegsbild zugrunde als in der Realität des beginnenden 21. Jahrhunderts (z. B. USA – Irak).

Operative Reserven werden von Heeresgruppen, Armeen oder vergleichbaren Truppenkörpern, seltener auch von Korps gebildet. In ihnen werden einsatzbereite Truppenteile für den Einsatz als Reserve zurückgehalten. In operativen Reserven befinden sich gewöhnlich Verbände ab Regimentsebene aufwärts in ihrer normalen Gliederung, also mit allen Unterstützungskomponenten wie Artillerie, Pionieren usw.

Grundsätze für Reserven

Die Bildung von Reserven im oder für den Kampf ist eine allgemeine taktische Forderung. Ab Bataillonsebene aufwärts ist stets eine Reserve zu bilden. Kompanien können eine Reserve zurückhalten. Unterhalb der Kompanieebene werden keine Reserven gebildet. Im Gegensatz zur operativen Reserve gehören zur taktischen Reserve bis zur Regimentsebene grundsätzlich keine Unterstützungswaffen (wie Panzerjäger, Artillerie, Heeresflieger, Pioniere usw.), sondern ausschließlich Kampftruppen. Als Faustregel für die Größenordnung der Reserve werden ein Viertel bis ein Drittel der jeweiligen Truppe genannt. Vorherige Aufgabe einer Reserve kann die Verzögerung von Feindkräften sein.

Reserven halten sich gegen feindliche Aufklärung versteckt und gegen feindliche Waffenwirkung möglichst geschützt in Bereitstellungsräumen auf, die ihnen vom verantwortlichen militärischen Führer zugewiesen werden, und von denen aus sie ihre Einsatzräume schnell erreichen können. Sie dürfen nur auf Befehl des militärischen Führers eingesetzt werden, der ihre Bildung befohlen hat. Sobald eine Reserve eingesetzt wurde, ist eine neue Reserve zu bilden.

Die Aufträge für eine Reserve können sein:

  • Gegenangriff gegen vordringenden oder in den ehemals eigenen Stellungen stehenden Feind.
  • Verstärkung einer bereits im Einsatz befindlichen Truppe, damit diese ihren Auftrag erfüllen kann. Dazu geht die Reserve in der Verteidigung zu der zu verstärkenden Truppe in die Stellungen. Im Angriff setzt sie sich zwischen oder neben die zu verstärkende Truppe.
  • Auffangen von in die Stellung eingebrochenen Feindteilen. Dazu besetzt die Reserve eine zuvor erkundete Verteidigungsstellung, die bislang noch nicht besetzt war.

Die Aufträge sind der Reserve rechtzeitig zu geben, damit diese noch vor dem Einsatz so vorbereitet werden können, dass sie auf ein Stichwort sofort ausgeführt werden können. Gewöhnlich hat eine Reserve mehrere dieser Aufträge gleichzeitig, die durch Stichwort „ausgelöst“ werden. Andere Aufträge (als die bereits im Operationsplan vorgesehenen) sollen einer Reserve nicht erteilt werden.

Historische Entwicklung

Die Bildung von Reserven während der Schlacht in der Antike ist bis zu Alexander dem Großen nicht nachweisbar und erfolgt auch unter und nach ihm nur in Ausnahmefällen. Erst mit Einführung der Treffentaktik durch die Römer um 200 v. Chr. kann das Dritte Treffen einer Schlachtordnung regelmäßig als Schlachtreserve betrachtet werden. Von der Spätantike bis zur Neuzeit sind Reserven zumindest bei Heeren europäischer Prägung nur ausnahmsweise zu finden. Erst mit dem Wechsel von der Lineartaktik zur Kolonnentaktik werden allgemein Reserven für die Verwendung in der Schlacht gebildet. Wegbereiter und Beispiel dieser Praxis ist Napoleon, der häufig einen großen Teil seiner Kavallerie, sowie seine Garden bis zum letzten Moment (für seine Begleitung unerträglich lange) zurückhält.

Reserve als Begriff für nicht aktive Truppenteile und Soldaten

Reserven im Frieden

Im Frieden zählt zur Reserve jede wehrpflichtige und wehrfähige Person (Reservist). In Deutschland umfasst dies alle wehrfähigen ehemaligen Soldaten und Soldatinnen sowie alle wehrfähigen ungedienten Männer. Im Falle einer Mobilmachung treten diese Personen zu Reserve-Truppenteilen. In den meisten Ländern bestehen die Reserve-Truppenteile auch im Frieden in unterschiedlichen Bereitschaftsgraden.

Als Beispiel umfassender Planung kann die Reserve-Gliederung der Bundesrepublik Deutschland in den 1980er Jahren gelten:

  • Aufwuchsbataillone, die zum größeren Teil aus aktiven Soldaten bestanden und nur ergänzt werden mussten (nach der Endziffer sog. 1er Bataillone der Brigaden)
  • Mobilmachungs-Reserve 1 aus ausgebildeten Soldaten, die ständig an den periodischen Wehrübungen teilnahmen und fest in Mobilmachungstruppenteilen eingeplant waren. Das Material der Verbände (Waffen, Fahrzeuge, Munition usw.) lag eingelagert bereit und konnte sofort ausgegeben werden, eine Einkleidung war nicht erforderlich, da alle so Eingeplanten ihre Bekleidung schon zu Hause hatten.
  • Mobilmachungs-Reserve 2 aus ausgebildeten Soldaten, die seit einigen Jahren keine Wehrübungen mehr gemacht hatten. Nach Einberufung wurden diese Reservisten zunächst in Feldausbildungstruppenteilen eingekleidet und nachgeschult, um danach entweder als Personalersatz für Ausfälle in aktive oder Reserve-Truppenteile nachgeführt zu werden.
  • Ersatz-Reserve aus nicht ausgebildeten wehrpflichtigen Männern, die zunächst in Feldausbildungstruppenteilen ausgebildet werden sollten.

In allen modernen Streitkräften spielen Reservisten eine wichtige Rolle. Von Land zu Land unterschiedlich sind jedoch die konkrete Ausgestaltung und die Aufgaben von Reservekomponenten. Oft anzutreffen sind Konzepte, in denen Reservisten den Schwerpunkt der (häufig infanterielastigen) territorialen Verteidigungsstruktur bilden. Beispiele hierfür sind die Nationalgarde der Vereinigten Staaten von Amerika oder die britische Territorial Army. Hauptaufgabe der entsprechend eingeplanten Reservisten ist in diesem Fall das Sicherstellen der Operationsfreiheit in rückwärtigen Gebieten für die regulären Streitkräfte. Es gibt auch Streitkräfte, die aufgrund ihrer Verteidigungsdoktrin in ihrer Gesamtheit als territoriale Verteidigungsstreitkräfte einzuordnen sind, d. h. dass das gesamte Staatsgebiet als strategisches Mittel zur Aufrechterhaltung der staatlichen Souveränität genutzt wird. Solche Armeen bestehen oft zum größten Teil aus Reservisten, so z. B. die Schweizer Armee.

Reservisten sind darüber hinaus aber auch in strategisch und operativ eingesetzten Formationen vertreten, also dem Feldheer. Hier dienen sie in erster Linie dem Personalersatz und steuern damit einen entscheidenden Beitrag zur Durchhaltefähigkeit im Gefecht bzw. im Einsatz stehender Truppenteile bei. Reine Reserveverbände mit operativem Auftrag sind selten, vereinzelt aber anzutreffen.

In letzter Zeit kristallisiert sich eine weitere Rolle von Reservisten in modernen Streitkräften immer stärker heraus: das Beisteuern wichtiger (im Zivilleben erworbener) Kenntnisse und Fähigkeiten zu den regulären Streitkräften. Die Aufgabe und Funktion des einzelnen Reservisten in den Streitkräften ist dabei eng an seine zivile Ausbildung und seinen zivilen Beruf angelehnt. Damit tragen viele Streitkräfte gesamtgesellschaftlichen Tendenzen zu einer stärkeren Professionalisierung und einer vermehrten Schwerpunktsetzung auf Bildung und Ausbildung Rechnung.

Im weiteren Sinne werden zu den nationalen Reserven auch Rohstoff- und Gütervorräte gezählt, die die Importabhängigkeit im Kriege mildern sollen.


Preußen / Deutsches Reich

In Preußen wurde die erste militärische Reserve nach 1807 gebildet, um die Heeresbeschränkung nach dem Frieden von Tilsit zu umgehen. Gleichzeitig wurde die Wehrpflicht eingeführt. Das Krümpersystem von General Scharnhorst sah den Kurzwehrdienst von Rekruten (Krümpern) vor, die im Kriegsfall einberufen werden konnten.[1]

Das moderne Reservesystem entwickelte sich aber erst aus der Preußischen Heeresform mit der Heeresvergrößerung unter Kriegsminister Albrecht von Roon seit Anfang der 1860er Jahre. Die gegenüber der ersten Jahrhunderthälfte wesentlich stärkere Durchsetzung der Wehrpflicht im späteren Deutschen Kaiserreich ging letztendlich darauf zurück.

Ausscheidende Soldaten erhielten eine Beorderung mit genauen Anweisungen für den Kriegsfall. Sie wurden zu regelmäßigen Wehrübungen eingezogen. Im Ersten Weltkrieg wurden die aktiven Streitkräfte nach der Mobilmachung durch Millionen von Reservisten, Landwehrleuten, Ersatzreservisten, Landsturmleuten und Kriegsfreiwilligen verstärkt. Insgesamt dienten über 13 Millionen Mann im Heer und der Marine.


Infolge des Versailler Vertrages war die Reichswehr als Berufsarmee organisiert und verfügte weder über Wehrpflichtige noch über Reservisten. Mit der Wiedereinführung der Wehrpflicht im Dritten Reich wurde ab 1935 wieder ein Reservepotential aufgebaut. Insgesamt dienten im Zweiten Weltkrieg ca. 18 Millionen Soldaten. Reservisten bildeten das Rückgrat der Wehrmacht. Allerdings war der Anteil weißer Jahrgänge mit nur kurzer Ausbildung sehr hoch, da vor dem Krieg nur die vier Geburtsjahrgänge 1915–18 zum 1- bzw. 2-jährigen Wehrdienst eingezogen wurden.

Siehe auch: Ersatzheer

Reserve der Bundeswehr

Grundsätze

In Deutschland sind gemäß § 1 des Reservistengesetzes Reservisten alle früheren Soldaten der Bundeswehr, die ihren Dienstgrad nicht verloren haben, sowie Personen, die aufgrund einer mit dem Bund eingegangenen Verpflichtung zu einer Wehrdienstleistung nach dem Vierten AbschnittVorlage:§§/Wartung/juris-seite des Soldatengesetzes herangezogen werden können.[2]

Reservisten führen gemäß § 7 SLV einen von der Bundeswehr endgültig verliehenen Dienstgrad mit dem Zusatz „d. R.“ (der Reserve) nach ihrem aktiven Dienst und außerhalb von bisherigen "Wehrübungen"(WÜ) bzw. - jetzt neu - "Reservedienstleistungen"(ResDL). Dabei spielt es keine Rolle, ob der Soldat beordert ist, also in einem Truppenteil eingeplant, oder nicht. Ehemalige Berufssoldaten führen nach dem Dienstende die Bezeichnung „a. D.“ (außer Dienst).

Reservisten sind integraler Bestandteil der Bundeswehr. Sie sind die Voraussetzung für die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte nicht nur im Verteidigungsfall, sondern auch im Frieden, z. B. bei:

Entwicklung 1955 bis 2012

Die Bundeswehr unterschied von Anfang an bei der Reserve mehrere Arten. In den Anfangsjahren der Bundeswehr gab es die Stufen

  • Reserve I: Reservisten, die auf einem V-STAN-Dienstposten eingeplant sind und im Spannungs- oder Verteidigungsfall zum zeitlich unbegrenzten Wehrdienst einberufen werden (sogenannte „mob-eingeplante Reservisten“)
  • Reserve II: alle ausgebildeten, aber nicht mob-eingeplanten Reservisten,
  • Ersatzreserve I: alle tauglich gemusterten Wehrpflichtigen,
  • Ersatzreserve II: alle noch nicht gemusterten Wehrpflichtigen.

Diese Einteilung wurde später ersetzt durch

  • Alarmreserve: alle mob-eingeplanten Reservisten,
(Reservisten der Alarmreserve waren im Besitz eines so gekennzeichneten Einberufungsbescheides und mussten sich nach Verkündung des Verteidigungsfalles unverzüglich bei ihrem Truppenteil melden.)
  • Führerreserve: Ersatz für ausgefallenes Führungspersonal ab Bataillonskommandeur aufwärts,
  • Personalreserve: alle ausgebildeten, aber nicht mob-eingeplanten Reservisten,
(Sofern diese Reservisten im Besitz eines Einberufungsbescheides mit einem Stichwort waren, mussten sie sich erst dann bei ihrem Truppenteil melden, wenn die Bundesregierung durch Aufruf in den Massenmedien das Stichwort bekanntgab.)
  • Ersatzreserve: alle nicht ausgebildeten Wehrpflichtigen.

und nach beginnender Auflösung der nichtaktiven Truppenteile zu Beginn der 1990er Jahre ergänzt durch

  • Beorderungsreserve: Personal, dessen bisherige Beorderung (= Einplanung auf einem Dienstposten für Reservisten) weggefallen war und das zu einer neuen Einplanung bereit war.

Die Bundeswehr hätte im Kalten Krieg auf 2,3 Millionen Reservisten zurückgreifen können. Am 3. Oktober 1990 hatte sie einen Verteidigungsumfang von 1,3 Millionen Soldaten, von denen etwa 800.000 mob-beorderte Reservisten waren.

Mit einer neuen „Konzeption für die Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr 2003 (KResBw 2003)“ wurde die Reserve 2003 völlig neugegliedert in Verstärkungsreserve, Personalreserve und Allgemeine Reserve.
Diese Strukturierung wurde 2012 mit der aktuellen „Konzeption der Reserve (KdR)“ grundsätzlich übernommen und weiterentwickelt.

Siehe auch: Wehrbereichskommando, Heimatschutzbataillon, Verteidigungsbezirkskommando, Liste der Jägerverbände der Bundeswehr, Territorialheer, Unterstützungskommando (WHNS), Reservelazarettorganisation

Aktuelle Struktur

Überblick

Die „Konzeption der Reserve (KdR)“ des Bundesverteidigungsministers vom 1. Februar 2012 gliedert die Reserve der Bundeswehr in die drei Kategorien Truppenreserve, Territoriale Reserve und Allgemeine Reserve (d.h. je nach Verwendung in der aktiven Truppe, einer Heimatschutztruppe oder ohne konkreter Verwendung) sowie die beiden Beorderungsarten Verstärkungsreserve und Personalreserve (je nach Dienstpostenart). Dabei bekleiden Reservisten der Truppenreserve meist Spiegeldienstposten (Personalverstärkung), Reservisten der Territorialen Reserve Verstärkungsdienstposten und Reservisten der Allgemeinen Reserve keinen Dienstposten. Im Streitkräfteamt (SKA) bearbeitet das Dezernat Reservistenarbeit alle Grundsatzangelegenheiten in der beorderungsunabhängigen, freiwilligen Reservistenarbeit der Bundeswehr. Dazu gehört die Herausgabe der Besonderen Anweisung (BesAnResArb), die fachliche Überwachung der Territorialen Kommandobehörden und die Unterstützung/Zuarbeit für das Fachreferat im BMVg. Das Dezernat untersteht fachlich dem Inspizienten für die beorderungsunabhängige, freiwillige Reservistenarbeit, dem es auch tatkräftig zuarbeitet. Der Inspizient nimmt das Beobachtungsrecht des stellvertretenden Generalinspekteurs der Bundeswehr wahr, der gleichzeitig Beauftragter für die Reservistenangelegenheiten der Bundeswehr ist (zurzeit: Vizeadmiral Manfred Nielson). Er inspiziert sowohl die Arbeit der Landeskommandos, wie auch den Reservistenverband, soweit er Zuwendungsmittel des Bundes verwendet.

Ausbildung von Reservisten des Heeres

Ziel der Ausbildung ist, die Heeres-Reservisten zur eigenständigen Erfüllung der Anforderungen des jeweiligen Beorderungsdienstpostens zu befähigen. In der Folge entspricht die Ausbildung der Reservisten weitestgehend der Ausbildung der aktiven Soldaten. Die besonderen Belange der Reservisten und ihrer Arbeitgeber (Verfügbarkeit, Durchführungsort, Struktur und Methodik) werden durch modularen Aufbau und Nutzung von Mitteln der modernen Ausbildungstechnologie in der Durchführung – wo immer möglich – mit einbezogen. Darüber hinaus werden vermehrt vorhandene zivilberufliche Qualifikationen als gleichwertiger Ersatz für entsprechend vergleichbare militärische Fachausbildung genutzt. Die Ausbildung zum Reserveoffizier führt im ersten Schritt, analog zu den aktiven Soldaten, zur Qualifikation als Reserveoffizier des Heeres. Die dazu erforderlichen Lehrgänge, wie die Laufbahnprüfung, werden an der Offizierschule des Heeres durchgeführt. Gleiches gilt sinngemäß für die Ausbildung zum Reservefeldwebel an der Unteroffizierschule des Heeres. Im zweiten Schritt erfolgt die truppengattungsspezifische Ausbildung an den jeweiligen Ausbildungseinrichtungen des Heeres. Ziel ist, die erforderliche Ausbildung mit Masse während der aktiven Dienstzeit (SaZ 02, FWD) der Anwärter durchzuführen. Dem gegenüber erfolgt die Ausbildung von Reserveoffizieranwärtern auf diese Weise in entsprechenden Lehrgangsmodulen.

Gemeinschaftsausbildung findet vorrangig in den Ergänzungstruppenteilen statt. Ziel der Ausbildung und Inübunghaltung der 17 Ergänzungstruppenteile des Heeres – davon fünf in Standorten mit der Bezeichnung ZMZ-Stützpunkt – ist, die Einsatzbereitschaft zur Durchführung von wahrscheinlichen Einsatzaufträgen im Inland herzustellen und zu halten. Die dazu erforderliche Ausbildungs- und Übungstätigkeit liegt in der Verantwortung der jeweiligen Brigade. Absicht ist, in Truppenwehrübungen als Volltruppenübungen (Dauer: 12 bis 14 Tage) zunächst die Einheitenebene und abschließend den Verband auszubilden. Das Führungs-, Fach- und Funktionspersonal des Verbandes wird ergänzend in Truppenwehrübungen als Stabsrahmenübungen (Dauer: sieben Tage) qualifiziert. Die Durchführung der Truppenwehrübungen ist mit Schwerpunkt unter Nutzung von Zentralen Ausbildungseinrichtungen des Heeres vorgesehen.

Der Ausbildungsansatz wird zunächst in den Jahren 2010 bis 2012 erprobt.

Beorderungsarten der Reserve
Allgemeines zur Beorderung

Bei einer Beorderung wird einem Reservisten durch sein zuständiges Karrierecenter der Bundeswehr formell ein ausgeplanter Reservedienstposten bei einem konkreten Truppenteil mit einer konkreter Funktion übertragen. Ein solcher Reservedienstposten ist entweder ein Spiegeldienstposten eines aktiven Soldaten, der durch den Reservisten vertreten werden soll (Personalreserve, z. B. als Kompaniechefvertreter), oder ein speziell für die Reserve geschaffener Dienstposten (Verstärkungsreserve, z. B. die Dienstposten in den nur durch Reservisten gestellten regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräften). Beorderte Reservisten üben die entsprechenden Tätigkeiten regelmäßig in Wehrübungen und werden dazu in ein Wehrdienstverhältnis einberufen.
Derzeit (April 2012) sind in der Bundeswehr 38012 Reservisten beordert, davon 13247 im Deutschen Heer, 12567 in der Streitkräftebasis, 5108 in der Luftwaffe, 5103 im Zentralen Sanitätsdienst, 1637 in der Deutschen Marine und 350 im BMVg.[3]

Verwendungskategorien von Reservisten

Die Konzeption der Reserve (KdR) ordnet die Reservisten der Bundeswehr drei Kategorien Truppenreserve, Territoriale Reserve und Allgemeine Reserve sowie den beiden Beorderungsarten Verstärkungsreserve und Personalreserve zu.

Beorderte Reservisten, die sich verpflichtet haben, innerhalb von drei Jahren mindestens 72 Tage Wehrdienst zu leisten, sind sogenannte Einsatzreservisten.

Reservisten können über ihre aktive Dienstzeit hinaus in der Bundeswehr aktiv sein. Dies geschieht durch (inzwischen überwiegend freiwillige) Wehrübungen (WÜb) oder Dienstliche Veranstaltungen (DVag). Außerhalb der Bundeswehr organisiert der Reservistenverband als besonders beauftragter Träger die beorderungsunabhängige freiwillige Reservistenarbeit.

Die Wehrpflichtigen unterliegen der Wehrüberwachung (§ 24 WPflG). Diese endet bei Offizieren mit Ablauf des Jahres, in dem sie das 60., bei Unteroffizieren, in dem sie das 45., und bei Mannschaften sowie ungedienten Wehrpflichtigen, in dem sie das 32. Lebensjahr vollenden. Die Zusätze „a. D.“ bzw. „d. R.“ dürfen trotzdem weitergeführt werden. Ehemalige Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit unterliegen der Dienstleistungsüberwachung (§ 77 SG). Für sie gelten teilweise abweichende Fristen.

Für den Spannungs- oder den Verteidigungsfall ist die Festlegung einer einheitlichen Altersgrenze von 60 Lebensjahren vorgesehen.

Anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die ihren Zivildienst abgeleistet haben, gehören ebenfalls zur Reserve und werden im Verteidigungsfall zu den entsprechenden Aufgaben im zivilen Bereich, außerhalb der Bundeswehr, z. B. Rettungsdienst, Sanitätsversorgung, Wiederherstellung der zivilen Infrastruktur, herangezogen.

Kategorien der Reserve

Verstärkungsreserve

Zur Verstärkungsreserve gehören alle Reservisten, die in den Streitkräften auf für Reservisten ausgewiesenen STAN-Dienstposten beordert sind. Diese sog. strukturgebundenen Dienstposten für Reservisten sind in den Ergänzungstruppenteilen des Heeres der Luftwaffe sowie den Bezirks- und Kreisverbindungskommandos und Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräften der Streitkräftebasis angesiedelt. Die Verstärkungsreserve umfasst derzeit (2010) 46000 Dienstposten.[4]

Personalreserve

Zur Personalreserve gehören alle für eine Doppelbesetzung (so genannte Spiegeldienstposten als planerische Vorsorge zur Kompensation eines zeitlich begrenzten, höheren Personalbedarfs) von Dienstposten eingeplanten Reservisten. Ein Spiegeldienstposten für Reservisten spiegelt genau einen identischen Dienstposten eines aktiven Soldaten mit denselben Anforderungen und Fähigkeiten wider, so dass der Reservist den aktiven Soldaten im Bedarfsfall (zum Beispiel beim Auslandseinsatz des Dienstposteninhabers) vollwertig vertreten kann. Dafür übt der Reservist möglichst regelmäßig in der Übung – oft an der Seite des aktiven Soldaten, den er vertreten können soll. Die Personalreserve umfasst derzeit (2010) 49.000 Dienstposten.[4]

Truppenreserve

Die Truppenreserve dient der personellen Unterstützung der aktiven Truppe. Sie umfasst Einzeldienstposten in der Verstärkungs– und Personalreserve sowie teil- bzw. nichtaktive Ergänzungstruppenteile, die bei Bedarf aktiviert werden. Diese dienen der Verstärkung der aktiven Verbände und bilden damit eine Grundlage für die Aufwuchsfähigkeit. Insbesondere sind sie für den kurzfristigen Aufwuchs von Fähigkeiten geeignet und stützen sich für Ausbildung und Einsatz auf ihren aktiven Truppenteil ab.

Einsätze und Verluste von Reservisten

Bei den Auslandseinsätzen der Bundeswehr werden regelmäßig auch Reservisten auf freiwilliger Basis zugezogen. Sie bringen dabei auch ggf. in Spezialfunktionen ihre im Zivilleben erworbenen Kenntnisse ein. Während ihres Einsatzes sind sie aktiv wie ihre Kameraden und führen nicht den Zusatz d.R..

Im Dezember 2006 waren von rund 8400 Soldaten im Auslandseinsatz mehr als 500 Reservisten und weitere 716 sogenannte „Freiwillig zusätzlichen Wehrdienst Leistende“. Reservisten sind z. B. als Sprachmittler, bei der Feldpost oder im Bereich der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit tätig.

Am 14. November 2005 fiel in Kabul durch einen Selbstmordanschlag ein Oberstleutnant. Am 19. Mai 2007 fielen ein Hauptmann sowie zwei Oberfeldwebel in Kundus.

Territoriale Reserve

Die Territoriale Reserve wird zu territorialen Verbindungs-, Sicherungs- und Unterstützungsaufgaben eingesetzt. Sie ist Teil der Streitkräftebasis (SKB). Dieser unterstehen den jeweiligen Landeskommandos. Dieses ist eine Kommandobehörde der Territorialen Wehrorganisation. Es erfüllt nationale territoriale Aufgaben in einem Bundesland. Die wesentliche Aufgabe ist die zivil-militärische Zusammenarbeit, für die dem Kommando mehrere mit Reservisten besetzte Bezirksverbindungskommandos (BVK) sowie Kreisverbindungskommandos (KVK), sowie den Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräften unterstehen.

In Friedenszeiten ist die beorderungsunabhängige, freiwillige Reservistenarbeit ein weiteres Aufgabenfeld. Mit seinem Fachpersonal – dem Stabsoffizier für Reservistenangelegenheiten (StOffzResAngel) und den Feldwebeln für Reservisten (FwRes) – betreut es alle Reservisten, die sich engagieren möchten, und bietet deren Weiterbildung auf freiwilliger Basis an. Jeder nicht beorderte Reservist gehört zu dem Landeskommando, in welchem er seinen Hauptwohnsitz hat. Dieses ist sein Ansprechpartner und seine – soweit noch gewünscht – militärische Heimat. Das Landeskommando wird in diesem Aufgabenfeld in besonderer Weise von den Untergliederungen des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr (VdRBw) unterstützt.

Allgemeine Reserve

Zur Allgemeinen Reserve gehören alle im Frieden nicht beorderten Wehrpflichtigen, die im Spannungs- oder Verteidigungsfall für den Aufwuchs der Bundeswehr zur Verfügung stehen, d. h. alle nicht beorderten wehrfähigen Reservisten sowie ungedienten männlichen Deutschen im Alter von 18 bis 60 Jahren. Da es bei der Bundeswehr seit Ende des Kalten Krieges jedoch keine Mobilmachungspläne mehr gibt, ist der Einsatz der Allgemeinen Reserve derzeit unwahrscheinlich und dient vor allem als Personalpool zum Besetzen der Dienstposten der Personal- und Verstärkungsreserve.
Die Allgemeine Reserve umfasst derzeit (2010) rund 1,2 Millionen Gediente[4] (von insgesamt rund 36,5 Millionen männlichen Deutschen).[5]


Durchführung von Reservistendienst

Reservistendienst (RDL) ist neben dem Freiwilligen Wehrdienst (FWD), dem Soldaten auf Zeit (SaZ) und dem Berufssoldaten (BS) eine Wehrdienstart in der Bundeswehr. Dabei leisten Reservisten, d. h. ehemalige Soldaten oder auch Ungediente aktiven Wehrdienst in einem Dienstleistungsverhältnis nach § 60 des Soldatengesetzes und hat den Begriff der Wehrübung ersetzt.

Während der Dienstleistung haben diese Reservistendienst Leistenden (RDL) die gleichen Rechte und Pflichten wie aktive Soldaten. Damit entfällt der außerhalb eines Wehrdienstes geführte Dienstgradzusatz "d. R." ("der Reserve") oder "a. D." ("außer Dienst").

Formen der Übungen

Eine Form der Übung ist die Truppenübung, bei der in der Regel ein ganzer nicht-aktiver Truppenteil, bestehend aus Reservisten, eingezogen wird. Unterschieden wird zwischen

  • Truppenübung Form 1, bei der die Einheit komplett einberufen wird (Dauer meist 12 Tage),
  • Truppenübung Form 2, bei der nur das Führungs- und Funktionspersonal der Einheit einberufen wird,
  • Truppenübung Form 3, bei der nur alarmiert wird und die Reservisten sofort nach Eintreffen und Registrieren wieder entlassen werden.

Inzwischen sind aber die nicht-aktiven Truppenteile fast alle aufgelöst (ab 2008 gibt es nur noch insgesamt 14 nichtaktive und 3 teilaktive Truppenteile im Heer) und diese Form der Übung gibt es nur noch selten.

Durch Truppenübungen sollen die militärischen Fähigkeiten des Einzelnen aufgefrischt und verbessert und das Zusammenwirken in der Einheit geübt werden.

Die andere, heute normale Form der Wehrübung ist die Einzelübung. Hier wird der entsprechende Reservist zum Dienst bei einem aktiven Truppenteil oder zu einem Lehrgang an einer Schule eingezogen. Einzelübungen dienen

  • der Aus- und Weiterbildung des Reservisten,
  • der Vertretung eines im Ausland eingesetzten Soldaten,
  • der Verstärkung der Einsatzfähigkeit im Inland, besonders bei Hilfeleistung im Innern,
  • der Verstärkung der Einsatzfähigkeit bei Einsätzen im Ausland durch Reservisten mit speziellen Fähigkeiten.

Eine weitere Form ist die Eignungsübung. Diese betrifft nur Personen mit Berufen, welche die Bundeswehr nicht ausbildet, und die vorher nicht in der Bundeswehr gedient haben müssen. Sie verpflichten sich freiwillig zu der Eignungsübung, bei der ihre Eignung zu einer bestimmten militärischen Funktion festgestellt werden soll. Für die Zeit der Eignungsübung bekommen sie einen vorläufigen Dienstgrad verliehen, wenn sie auf einem entsprechenden Dienstposten üben. Beenden sie die Eignungsübung erfolgreich, wird ihnen der Dienstgrad endgültig verliehen und sie können als Soldat auf Zeit übernommen werden.

Dauer von Übungen

Kurzwehrübungen dauern höchstens drei Tage. In dieser Zeit wird ein Dienstgeld nach § 8 des Wehrsoldgesetzes gezahlt.

Eine Einzelübung dauert mindestens vier Tage und grundsätzlich höchstens drei Monate. Soll die Höchstdauer von drei Monaten überschritten werden, bedarf es hierzu einer Ausnahmegenehmigung des Verteidigungsministeriums. Diese wird für eine längstens sechs Monate dauernde Einzelwehrübung erteilt, soweit sie der erforderlichen Kompensation von fehlendem Personal dient. Soll eine Wehrübung den Zeitraum von drei Monaten überschreiten, ist dazu die Zustimmung des Reservisten und des Arbeitgebers erforderlich. Darüber hinaus darf die Summe aller Einzelwehrübungen in einem Kalenderjahr einen Zeitraum von sechs Monaten grundsätzlich nicht überschreiten.

Schutzbestimmungen und Besoldung

Durch die Ableistung des Wehrdienstes darf bei abhängig Beschäftigten kein Nachteil in der Berufsausübung entstehen. Während einer Wehrübung ruht das Arbeitsverhältnis. Selbstständige sind unter Umständen unabkömmlich. Das Arbeitsplatzschutzgesetz enthält weitere Schutzbestimmungen.

Der Wehrübende erhält Wehrsold gemäß dem Wehrsoldgesetz. Zusätzlich erhält der Wehrübende Leistungen nach §§ 13 ff.Vorlage:§§/Wartung/juris-seite des Unterhaltssicherungsgesetzes - in der Regel das durch die Wehrübung ausfallenden Nettoeinkommen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze), bei geringem oder nicht vorhandenem regelmäßigen Einkommen jedoch mindestens Leistungen gemäß Anlage zu § 13c USG ("Mindestleistungstabelle")Vorlage:§§/Wartung/juris-seite.

Übung im Frieden

Die neue Konzeption der Reserve (KdR) von 2012 sieht nur noch die Übung im Frieden vor. Wehrübungen gem. Wehrpflichtgesetz werden nur noch im Spannungs- bzw. Verteidigungsfall durchgeführt.

Allgemeiner Reservistendienst ist der Dienst von Reservisten nach § 61 Abs. 1 und 2 (Übungen) SG und die Dienstliche Veranstaltung (DVag) nach § 81 SG.

Der besondere Reservistendienst umfasst alle Dienstleistungen bzw. Wehrdienstarten, die über den allgemeinen Reservistendienst hinausgehen. Dienstleistungs- bzw. Wehrdienstarten hierfür sind:

Die besondere Auslandsverwendung (§ 62 SG)
Eine Heranziehung zu einer besonderen Auslandsverwendung erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur dann, wenn kein oder nicht genügend aktives Personal zur Erfüllung der Einsatzaufgaben zur Verfügung steht. Grundsätzlich ist die Dauer einer besonderen Auslandsverwendung zeitlich begrenzt. Eine Heranziehung zu einer wiederholten besonderen Auslandsverwendung soll grundsätzlich erst nach einem angemessen Zeitraum erfolgen.


Die Hilfeleistung im Innern (§ 63 SG)
Hilfeleistungen im Innern sind Verwendungen der Streitkräfte im Rahmen der Amtshilfe oder bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall nach Art. 35 GG. Dies schließt vorbereitende Übungen im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit ein. Die Heranziehung zu einer Hilfeleistung im Innern ist grundsätzlich jeweils für drei Monate jährlich zulässig. Das BMVg kann mit Zustimmung der zur Dienstleistung heranzuziehenden Person und ihres Arbeitgebers oder ihrer Dienstbehörde Ausnahmen über die gesetzlich grund-sätzlich festgelegte Zeitdauer hinaus zulassen.
Die Hilfeleistung im Ausland (§ 63a SG)
Hilfeleistungen im Ausland sind Verwendungen der Streitkräfte im Rahmen von humanitären Hilfsaktionen. Sie werden unter Abstützung auf vorhandene Kräfte, Mittel und Einrichtungen gewährt. Analog zu Hilfeleistungen im Innern kann das BMVg mit Zustimmung der zur Dienstleistung heranzuziehenden Person und ihres Arbeitgebers oder ihrer Dienstbehörde Ausnahmen von der gesetzlich grundsätzlich festgelegten Höchstdauer von drei Monaten jährlich zulassen.
Die unbefristete Übung, die von der Bundesregierung als Bereitschaftsdienst angeordnet wird (§ 61 Abs. 3 SG)
Der unbefristete Wehrdienst im Spannungs- und Verteidigungsfall (§ 60 Nr. 5 SG; auch § 4 Abs. 1 Nr. 7 WPflG)
Im Spannungs- und Verteidigungsfall können Reservisten nach Maßgabe des Wehrpflichtgesetzes oder, soweit sie nicht der Wehrpflicht unterliegen, nach dem SG ohne Einhaltung einer Frist zum unbefristeten Wehrdienst einberufen werden.

Verbände

Ehemalige Soldaten können auch ohne Beorderung auf Wunsch militärisch aktiv bleiben in der sog. beorderungsunabhängigen freiwilligen Reservistenarbeit außerhalb der Bundeswehr. Dazu werden sie einerseits durch ihr Landeskommando und den dort angesiedelten Stabsoffizier für Reservistenangelegenheiten (StOffzResAngel) und dessen Feldwebel für Reservistenangelegenheiten (FwRes), andererseits durch den staatlich dazu beauftragten Reservistenverband e.V. (VdRBw e.V.) betreut.
Er hat bundesweit ca. 125.900 Mitglieder, die in ca. 2500 örtlichen Reservistenkameradschaften organisiert sind. Die Arbeit des Verbandes beinhaltet Sicherheitspolitische Arbeit, Förderung militärischer Fähigkeiten und Betreuung. Unterstützungsleistung für die Bundeswehr wird zusätzlich durch den Verband angeboten. Die Fortbildung der Reservisten erfolgt im Rahmen von dienstlichen Veranstaltungen (DVag) oder Kurzwehrübungen des Landeskommandos (StOffzResAngel/FwRes) bei hoheitlichen Maßnahmen (z. B. Handhabung von vollautomatischen Schusswaffen) oder (nichthoheitliche, nichtdienstliche) Verbandsveranstaltungen (VVag) des Reservistenverbandes (z. B. sicherheitspolitische Veranstaltungen), die mit Uniformtrageerlaubnis oder in zivil durchgeführt werden.

Der Bayerische Soldatenbund Bayerische Soldatenbund 1874 e.V. (BSB) vertritt bayerische Soldaten- und Kriegervereine sowie Reservistenkameradschaften.

Mit Ausscheiden aus dem aktiven Dienst endet die Zuständigkeit der Militärseelsorge für den Soldaten. Sie lebt für die Dauer einer Wehrübung wieder auf.

Uniform

Schulterklappe eines Majors d.R. mit schwarz-rot-goldener „Reservistenkordel“ (außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses)

Während eines Wehrdienstverhältnisses tragen Reservisten wie alle anderen Soldaten die befohlene Uniform ohne Unterscheidung.

Außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses können Reservisten bei Vorliegen einer Uniformtrageerlaubnis ebenfalls anlassentsprechend Dienst- oder Kampfanzug tragen, welcher dann gemäß ZDv 37/10 Nr. 427 wie folgt zu kennzeichnen ist:

  • Frühere Soldaten des Heeres und der Luftwaffe tragen eine Aufschiebeschlaufe aus schwarz-rot-goldener Kordel an der Ärmeleinsatznaht anliegend auf den Schulterklappen von Dienstanzug, Gesellschaftsanzug und Feldanzug.
  • Frühere Soldaten der Marine tragen ein goldenes R (1 cm breit und 1,5 cm hoch) in Verbindung mit dem Dienstgradabzeichen am Dienstanzug unmittelbar über den Dienstgradabzeichen; bei Offizieren und Bootsleuten zwischen Laufbahn-/Verwendungs- und Dienstgradabzeichen.

Österreich

Gemäß Artikel 79 B-VG ist das Bundesheer nach einem Milizsystem einzurichten, wonach es in Friedenszeiten nur zu Übungen und in geringerer Mannstärke zusammentritt. Die Wehrpflichtigen gehören für die Dauer ihrer Wehrpflicht dem Präsenzstand, dem Milizstand oder dem Reservestand an.

Alle Wehrpflichtigen, die weder dem Präsenzstand noch dem Milizstand angehören, sind definitionsgemäß Reservisten. Sie können außerhalb des Bundesheeres ihren Dienstgrad nur mit dem Zusatz „dRes“ („des Reservestandes“) führen. Sie sind unter den Voraussetzungen des § 35 Wehrgesetz zum Tragen der Uniform auch in Nichtübungs- oder Einsatzzeiten berechtigt. Im Frieden sind Reservisten keiner Einsatzorganisation unmittelbar zugeteilt, können aber in besonderen Bedarfssituationen zusätzlich bzw. ersatzweise herangezogen werden. Sie können in den Fällen eines Einsatzes des Bundesheeres nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c Wehrgesetz (militärische Landesverteidigung, Assistenzeinsatz) – nach Maßgabe des Bedarfs und ihrer Eignung für eine Verwendung in der Einsatzorganisation – in den Milizstand versetzt werden, womit sie zum Beispiel ersatzweise eine planmäßig vordefinierte Funktion in der Einsatzorganisation erhalten.

Von den mehr als 1.000.000 ausgebildeten Wehrpflichtigen im Alter von 18 bis 50 (bzw. 65) Jahren stehen circa 945.000 im Reservestand.

Schweiz

Die Schweizer Armee beruht auf dem Milizsystem. Die Mannschaftsstärke wurde von 400.000 (Armee 95) auf rund 200.000 Armeeangehörige reduziert. Davon sind 120.000 in aktive Verbände und 80.000 in Reserve-Einheiten eingeteilt.

Die 120.000 Aktiven leisten jedes Jahr drei (für Soldaten) bzw. vier (für Kader) Wochen Wiederholungskurs (FDT, Fortbildungsdienst der Truppe). Die Reserve-Einheiten leisten in der Regel keine Wiederholungskurse, können aber bei veränderter Sicherheitslage durch Bundesratsbeschluss dazu verpflichtet werden.

Teilweise existiert die Ausrüstung dieser Reserve-Einheiten jedoch nur auf dem Papier. Zwar verfügt die Schweizer Armee aufgrund der Halbierung des Bestandes über eine Vielzahl an modernem und funktionsfähigem Material, wie Kampfpanzer vom Typ Pz 87 Leopard 2, doch werden bei Neuanschaffungen Reserve-Einheiten nur verzögert oder gar nicht ausgerüstet. Aufgrund der Budget-Begrenzungen sind diese Reserve-Einheiten also nur bedingt einsatzbereit.

Frankreich

Nach Aussetzung der Wehrpflicht bestehen die französischen Streitkräfte aus Vollzeit-Berufssoldaten. Aktuell verfügt das Land nur über 21.650 Reservisten, die auch im Heimat- und Katastrophenschutz eingesetzt werden. Daneben können auch bei der Gendarmerie Nationale Reservisten einberufen werden.[6]

Großbritannien

Die British Army besteht aus den zwei Komponenten:

  • den Land Forces aus Vollzeit-Berufssoldaten
  • der Territorial Army, seit 2014 Army Reserve aus freiwilligen Reservisten

Im Jahr 2020 soll die British Army 120.000 Soldaten umfassen, davon 35.000 Reservisten.

USA

Die Reserveverbände der Vereinigten Staaten (englisch: Reserve Component[7]) umfasst alle militärischen Organisationen in den Vereinigten Staaten, auf die die Bundesregierung bei Bedarf zur Ergänzung ihrer Berufsstreitkräfte zurückgreifen kann:

Reservistenkomponente Mannstärke
Bundesreserve
United States Army Reserve 180.000
United States Air Force Reserve Command 74.000
United States Navy Reserve 70.000
United States Marine Corps Reserve 39.000
United States Coast Guard Reserve 9.000
Nationalgarde
Army National Guard 340.000
Air National Guard 105.000


Andere Länder

In einer Vielzahl anderer Länder existieren Reserveeinheiten, um im Verteidigungsfall das eigene Militär aufwachsen zu lassen. China, Indien (1.155.000) und Russland (1.500.000) verfügen dabei über eine hohe Anzahl von Reservisten. In Nordeuropa bestehen teilweise eigene, meist milizartig organisierte Reserveeinheiten, die oft als Heimwehr oder Nationalgarde bezeichnet werden.

Staat Name der Reserve
Dänemark Hjemmeværnet
Estland Kaitseliit
Lettland Nationalgarde (lettisch Zemessardze)
Norwegen Heimevernet
Schweden Hemvärnet
Ukraine Nationalgarde

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Wiktionary: Reserve – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Jan Heitmann: Reaktion auf Tilsit 1807. Um Heeresbeschränkung zu umgehen, wurde die Reserve erfunden. Preußische Allgemeine Zeitung, 28. November 2009
  2. Konzeption der Reserve der Bundeswehr, Anl. 1, Definitionsverzeichnis, Begriff Reservisten
  3. Loyal 05/2012, S. 13
  4. 4,0 4,1 4,2 Y – Das Magazin der Bundeswehr 09/2010, S. 55
  5. Statistisches Bundesamt Deutschland
  6. bundesheer.at: Militär International - Frankreich
  7. vgl. Sapolsky, Harvey M. et al.: US Defense Politics - The Origins of Security Policy, New York und Abingdon: Routledge 2009, S. 31. ff
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