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Ungesetzlicher Grenzübertritt

Aus Jewiki
(Weitergeleitet von Republikflucht)
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Der ungesetzliche Grenzübertritt war in der DDR nach § 213 des Strafgesetzbuches der DDR eine strafbare Handlung. Vor Inkrafttreten des Strafgesetzbuches der DDR am 1. Juli 1968 war der ungesetzliche Grenzübertritt gemäß § 8 des Pass-Gesetzes der DDR vom 15. September 1954 strafbar [1].

Beschreibung

Der gegen die Menschenrechte, insbesondere gegen Art. 12 bis Art. 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte[2] der Vereinten Nationen verstoßende Straftatbestand wurde in der DDR und in der Bundesrepublik Deutschland gewöhnlich Republikflucht genannt, die offizielle Bezeichnung war vergleichsweise ungebräuchlich. Die Strafbewehrung diente in erster Linie dazu, die Einwohner der DDR bei Versuch der Flucht aus der DDR bestrafen zu können.

Nach § 213 Absatz 1 StGB-DDR vom 12. Januar 1968 war der Grundtatbestand des Ungesetzlichen Grenzübertritts im Höchstmaß mit einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren strafbewehrt. In der Rechtspraxis wurde jedoch häufig ein „schwerer Fall“ gemäß Absatz 2 angenommen, die Höchststrafe betrug dann 5 Jahre Freiheitsstrafe. Durch Gesetz vom 28. Juni 1979 wurde der § 213 neugefasst, der nunmehr in Absatz 3 geregelte „schwere Fall“ sah ab diesem Zeitpunkt eine Höchststrafe von 8 Jahren Freiheitsstrafe vor.

Der Straftatbestand ist im Zusammenhang damit zu sehen, dass die DDR 1952 die innerdeutsche Grenze zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland absperrte und 1961 durch den Bau der Berliner Mauer auch West-Berlin abriegelte. Ziel der Regierung war die Behinderung der Arbeitsmigration qualifizierter Fachkräfte nach Westdeutschland. Die DDR erklärte das Ziel, den Staat in Richtung Westen zu verlassen, für illegal. Lediglich in den Fällen, in denen die DDR wirtschaftliche, wissenschaftliche, kulturelle, politische oder geheimdienstliche Zwecke verfolgte, wurde in wenigen Ausnahmefällen die zeitweise Ausreise und Wiedereinreise genehmigt.

Eine umfassende Grenzsicherung durch die Grenztruppen der DDR verwehrte seither den Bürgern der DDR die Reise oder Übersiedlung in den westlichen Teil Deutschlands. Die DDR gewährte wie andere Staaten unter der Aufsicht der UdSSR keine allgemeine Freizügigkeit. Die DDR traf besonders repressive Maßnahmen gegenüber ihren eigenen Bürgern, da sie aufgrund des wirtschaftlichen Niedergangs und infolge der massiven Wanderungsbewegung in den Westen drohte, wirtschaftlich noch weiter auszubluten.

Offiziell wurde die Grenzsicherung jedoch als Schutzmaßnahme gegenüber dem Westen dargestellt, so wurde etwa die Berliner Mauer als „antifaschistischer Schutzwall“ bezeichnet, obwohl die Sperrwirkung eindeutig in Richtung DDR wirkte. Der Straftatbestand war so formuliert, dass er das „Passieren der Staatsgrenze“ (Fassung von 1979) unabhängig von der Passierrichtung unter Strafe stellte.

Die willkürlichen Haftbedingungen für Verurteilte waren sehr schlecht und menschenunwürdig. Die Bundesregierung entwickelte die Praxis, dass Häftlinge gegen Zahlung von Devisen freigekauft wurden. Das wurde auch für politische Häftlinge, die aus anderen Gründen in der DDR einsaßen, praktiziert.

Bis zum Fall der Mauer kaufte Westdeutschland ca. 35.000 politische Gefangene frei. 3,5 Milliarden DM sollen geflossen sein bei den Freikäufen zwischen West und Ost. Zum Beispiel zahlte die Bundesregierung 1978 für die Freilassung eines Ehepaares mit Kind 100.000 DM, nachdem die Eltern über 19 Monate in Haft gesessen hatten.[3]

Zuständig für die Freilassung der Republikflüchtlinge durch Häftlingsfreikauf war der Sonderaufgabenbereich Devisenbeschaffung / Häftlingsfreikauf im MfS, dessen Leiter ab 1970 Heinz Volpert (1932–1986) war.[4] In der Bundesrepublik war das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen zuständig; da die Bundesrepublik jedoch bis in die 1970er Jahre eine Politik der Nichtanerkennung der DDR verfolgte, gab es keine direkten Regierungsverhandlungen und man bediente sich indirekter Verhandlungen über Rechtsanwälte und wickelte Zahlungen über das Diakonische Werk der EKD ab.

Siehe auch

Weblinks

Literatur

  • Die Flucht aus der Sowjetzone und die Sperrmaßnahmen des Kommunistischen Regimes vom 13. August 1961 in Berlin. Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (Hrsg.), Bonn und Berlin 1961.

Einzelnachweise

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