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Rentner

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Ein Rentner ist grundsätzlich eine nicht mehr überwiegend erwerbstätige Person, die ihren Lebensunterhalt aus einer Rente, also einer gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistung, bestreitet.

Personen, Privatiers [pʀiˈvaˈtjeː], die von ihrem angesparten Vermögen leben, gelten nicht als Rentner.

Eine Person, die von regelmäßigen Zahlungen aus angelegtem Kapital oder der Verpachtung von Land lebt, bezeichnet man als Rentier [rɛnˈtjeː].

Deutschland

Die Bezeichnung Rentner fungiert im Deutschen als klassisches Beispiel eines Palindroms. Pensionäre erhalten statt einer Rente eine Pension, also eine meist staatliche Versorgungsleistung, die nicht auf vorher eingezahlten Beiträgen beruht, sondern auf dienstzeitbezogenen Versorgungsansprüchen. Die praktischen Unterschiede liegen vor allem in der Besteuerung von Sozialversicherungsrenten einerseits und Beamtenpensionen andererseits. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird nicht scharf zwischen beiden unterschieden. Witwen, Witwer und Waisen – egal welchen Alters – gelten ab Rentenbezug aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung im Sinne des Gesetzes als Rentner.

Österreich

In Österreich bezeichnet man einen Rentner als Pensionist, die gesetzliche Rente als Pension.

Siehe auch

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Rentner aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.