Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Religionsmündigkeit

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Dieser Artikel behandelt die Religionsmündigkeit im staatlichen Recht. Zur Bedeutung des Begriffs innerhalb des Judentums siehe unter Bar Mitzwah.

Religionsmündigkeit ist das – an die Erreichung eines bestimmten Lebensalters gebundene – Recht eines Kindes oder eines Jugendlichen, selbst über seine Religionszugehörigkeit zu entscheiden.

Artikel 14 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen fordert die Vertragsstaaten auf, das Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zu achten, ebenso wie die Rechte und Pflichten der Eltern, das Kind bei der Ausübung dieses Rechts seiner Entwicklung entsprechend zu leiten.

Situation in einzelnen Ländern

Deutschland

In Deutschland ist die Religionsmündigkeit im Gesetz über die religiöse Kindererziehung vom 15. Juli 1921 geregelt. Bereits ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist das Kind zu hören, wenn es in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden soll. Ab Vollendung des 12. Lebensjahres darf ein Kind nicht mehr gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres wird in Deutschland eine uneingeschränkte Religionsmündigkeit erworben.

Die Religionsmündigkeit beinhaltet sowohl das Recht, aus der bisherigen Religionsgemeinschaft auszutreten als auch das Recht, sich einer anderen Religionsgemeinschaft anzuschließen. Mit Eintritt der Religionsmündigkeit kann der Jugendliche eigenverantwortlich entscheiden, ob er am Religionsunterricht teilnehmen möchte oder nicht. In Bayern und im Saarland wird jedoch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Zustimmung der Eltern zur Nichtteilnahme am Religionsunterricht verlangt.

Schweiz

In der Schweiz entscheidet ein Jugendlicher mit dem zurückgelegten 16. Altersjahr selbständig über sein religiöses Bekenntnis.[1]

Österreich

In Österreich kann ein Jugendlicher nach der Vollendung des 14. Lebensjahrs selbst entscheiden, an welches religiöse Bekenntnis es sich halten will.

Nach Vollendung des 12. Lebensjahrs kann ein Kind nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden.

Liechtenstein

In Liechtenstein tritt die Religionsmündigkeit mit Vollendung des 14. Lebensjahres ein.[2]

Norwegen

Gemäß dem norwegischen Religionsgemeinschaftsgesetz von 1969 können Personen ab 15 Jahren Religionsgemeinschaften beitreten oder aus ihnen austreten. Personen unter 20 Jahren können kein Ordensgelübde auf Lebenszeit ablegen.

Polen

In Polen wird der Begriff der Religionsmündigkeit nicht verwendet, da die Religionsmündigkeit im Rahmen der allgemeinen Mündigkeit, d.h. mit dem Erlöschen der Elternhoheit (Vollendung des 18. Lebensjahres) eintritt.[3] Folgerichtig dürfen sich ausschließlich volljährige Schüler selbst vom Religionsunterricht abmelden.[4] Polen hat in diesem Zusammenhang 1991 bei der Annahme der Kinderrechtskonvention folgenden Vorbehalt gegen den Artikel 14 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) geäußert: Die Polnische Republik vertritt die Meinung, dass die Ausübung dieser Kinderrechte unter Beachtung der Elternhoheit,[sowie] im Einklang mit polnischen Sitten und Traditionen hinsichtlich der Verortung des Kindes innerhalb der Familie und außerhalb der Familie erfolgt.[5]

Einzelnachweise

Weblinks

Wiktionary: Religionsmündigkeit – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Religionsmündigkeit aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.