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Reichstag (Schweden)
Wappen | Reichstagsgebäude, Sitz des Schwedischen Reichstags |
---|---|
Basisdaten | |
Sitz: | Riksdagshuset, Stockholm |
Legislaturperiode: | 4 Jahre |
Abgeordnete: | 349 |
Aktuelle Legislaturperiode | |
Letzte Wahl: | 19. September 2010 |
Vorsitz: | Reichstagspräsident Per Westerberg (M) |
Sitzverteilung: | |
Website | |
www.riksdagen.se |
Der Schwedische Reichstag (schwedisch Riksdagen oder Sveriges riksdag) ist das schwedische Parlament. Von 1867 bis 1970 bestand er aus zwei Kammern, seither ist es eine Kammer.
Der Schwedische Reichstag hat 349 Mitglieder. Seine aktuelle Zusammensetzung leitet sich von der Wahl 2010 ab, Reichstagspräsident ist Per Westerberg.
Geschichte
Ständereichstag
Seit dem 15. Jahrhundert war der Reichstag die Versammlung der Vertreter der vier Stände (Adel, Priester, Bürger und Bauern) im Königreich Schweden. Er war nach dem König die höchste verfassungsmäßige Institution des Reichs, trat allerdings meist nur alle drei Jahre zusammen. Sein 1809 beschlossenes Thronfolgegesetz ist heute der älteste Teil der schwedischen Verfassung.
Zensuswahlrecht
1865 wurde ein Zweikammersystem beschlossen. Die neuen Kammern wurden erstmals 1867 gewählt.
Die Wahl zur Ersten Kammer erfolgte indirekt über die Landesversammlung (Landsting) und die größten kommunalen Ratsversammlungen. So sollte „Bildung und Besitz“ (”bildningen och förmögenheten”) repräsentiert werden. Wählbar waren nur Männer über 35 mit einem Immobilienvermögen im Wert von mindestens 80.000 Reichstalern oder einem jährlichen steuerpflichtigen Einkommen von mindestens 4.000 Reichstalern. Nur etwa 6.000 Personen in ganz Schweden erfüllten diese Bedingungen. Dieses Zensuswahlrecht galt bis 1911, wobei auch Frauen, Unternehmen und juristische Personen das Wahlrecht besaßen. Die Erste Kammer hatte Mandatsperioden von neun Jahren, jährlich wurde ein Neuntel der Mitglieder neu gewählt.
Auch für die Wahl zur Zweiten Kammer galt ab 1867 ein Zensuswahlrecht: Stimmberechtigt waren schwedische Männer über 21 mit Grundstücken im Steuerwert von über 1.000 Reichstalern oder einem steuerpflichtgen Jahreseinkommen von über 800 Talern. Etwa 5,5 Prozent der Bevölkerung oder 21 Prozent aller erwachsenen Männer hatten das Stimmrecht für die Zweite Kammer. Noch 1909 gab es zwar ein allgemeines, aber kein gleiches Wahlrecht für die zweite Kammer. Die Wahlrechtsreform von 1909 erhöhte die Zahl der Wahlberechtigten auf etwa das Doppelte.
Allgemeines Wahlrecht
Die 1889 gegründete Schwedische sozialdemokratische Arbeiterpartei war die erste Partei Schwedens. Die damals 84 liberalen Abgeordneten in der zweiten Kammer gründeten 1900 die Liberale Sammlungspartei. Zu den Kernzielen beider Parteien gehörte die Einführung des Allgemeinen Wahlrechts. Der erste und zunächst einzige Sozialdemokrat in der zweiten Kammer, Hjalmar Branting, wurde bei der Wahl 1896 nur gewählt, weil die Liberalen ihn dabei unterstützten.
Die Stimmrechtsfrage blieb über Jahrzehnte aktuell. Der 1907 inthronisierte König Gustav V. unterstützte den Übergang zur parlamentarischen Demokratie. Mit der Wahl 1911 wurde das allgemeine und gleiche Wahlrecht für die Zweite Kammer zunächst nur für Männer eingeführt.
Nach der russischen Revolution 1917 steigerte die Befürchtung, diese könne auch nach Schweden übergreifen, den Druck zu einer Demokratisierung. Der König wirkte jetzt entschieden, unter anderem gegen seine eigene Gattin, an der Durchsetzung der sozialdemokratischen Forderungen nach einer Demokratisierung durch eine Wahlrechtsreform, mit.
Mit der Wahl 1921 waren erstmals auch die Frauen stimmberechtigt. Die abschließende Reform erfolgte 1923: Das Zensuswahlrecht wurde auch für die erste Kammer abgeschafft, jetzt wurden die Mitglieder indirekt durch die Gemeinden und Provinzen gewählt. Damit vergrößerte sich der Einfluss der Parteien.
Abschaffung des Zweikammersystems
Die indirekte Wahl der Abgeordneten bewirkte eine zeitliche Verzögerung in der Umsetzung des Volkswillens, da die wahlberechtigten Gremien bereits bis zu vier Jahre amtierten; außerdem wurden die Abgeordneten auf neun Jahre und damit für eine relativ lange Zeit gewählt. Im Extremfall konnten also bis zu 13 Jahre alte Wahlergebnisse Einfluss auf die Politik haben.
Die Sozialdemokraten konnten im 20. Jahrhundert eine vorteilhafte Position in der Ersten Kammer erreichen.[1] Nachdem sie trotzdem der Abschaffung der Ersten Kammer zugestimmt hatten, wurde ab der Wahl 1970 ein Einkammersystem mit Vier-Prozent-Hürde eingeführt.
Wahl des Reichstages
Der Reichstag wird jedes vierte Jahr (am dritten Sonntag im September) gewählt. Zeitgleich mit der Reichstagswahl werden auch die Wahlen zu den Provinziallandtagen und den Gemeindevertretungen durchgeführt.
Wahlberechtigt und wählbar sind schwedische Staatsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahl erfolgt nach dem Verhältniswahlrecht, wobei eine Sperrklausel gilt: Damit eine Partei Mandate erhält, muss sie landesweit vier Prozent der Stimmen erhalten oder in einem der 29 Wahlkreise mindestens 12 Prozent der Stimmen auf sich vereinigen.
Seit der Wahl 1998 können die Wähler Vorzugsstimmen vergeben. Erreicht ein Kandidat mindestens 8 Prozent der Gesamtstimmen seiner Partei im Wahlkreis (ab der Wahl 2014 5 Prozent), wird er an die Spitze der Wahlliste seiner Partei gesetzt und erhöht damit seine Chance auf ein Abgeordnetenmandat.
Organisation des Reichstages
Der Reichstagspräsident und die Präsidentenkonferenz
An der Spitze des Reichstages steht der Reichstagspräsident (talman), der für eine volle Mandatperiode gewählt wird. Zu seinen Aufgaben zählt die Beauftragung eines Parteivorsitzenden mit der Regierungsbildung bei einem Regierungswechsel, die Entlassung von Regierungsmitgliedern nach einem Misstrauensvotum oder des Premierministers auf eigenen Wunsch, die Übernahme des Amtes des Reichsverwesers, wenn der König und sein Stellvertreter verhindert sind, und natürlich die Planung und Organisation der Arbeit des Reichstages. Zu seiner Hilfe hat er die Präsidentenkonferenz, die aus den Vorsitzenden der Parlamentsausschüsse, dem Vorsitzenden der Reichstagsverwaltung und je einem Repräsentanten der im Reichstag vertretenen Parteien besteht.
Reichstagsausschüsse
Der schwedische Reichstag hat 16 Ausschüsse, davon drei ständige Ausschüsse. Abgesehen vom Verfassungsausschuss spiegeln die Ausschüsse die Einteilung der Geschäftsbereiche der Ministerien wider. Darüber hinaus können je nach Bedarf weitere Ausschüsse gebildet werden. Die wichtigste Aufgabe der Ausschüsse ist die Beratung neuer Anträge und von Regierungsvorlagen. Im Zusammenhang damit können Anhörungen abgehalten werden, zu denen Regierungsmitglieder eingeladen werden. Meistens werden auch Ministerialbeamte hinzugezogen.
Nach dem EU-Beitritt Schwedens 1995 wurde ein Ausschuss geschaffen, in dem die Beratungen zwischen Parlament und Regierung zu Fragen der EU-Politik stattfinden (EU-nämnden). Dieses Gremium besteht aus 17 Mitgliedern; alle Parlamentsfraktionen sind vertreten. Die Regierung ist verpflichtet, sich vor wichtigen Beschlüssen in Brüssel mit dem Ausschuss zu beraten. Dies gilt vor allem im Vorfeld von EU-Ministerkonferenzen und den Treffen des Europäischen Rates.
Plenum
Die Abgeordneten werden im Plenarsaal nicht nach Fraktionen gruppiert, sondern nach Wahlkreisen.
Reichstagsbehörden
Für gewisse Aufgaben hat der Reichstag Behörden eingerichtet. Zu den wichtigsten zählen die vier Justizombudsmänner, die die Arbeit der staatlichen und kommunalen Behörden beaufsichtigen. Sie können Klagen von Bürgern nachgehen, Behörden inspizieren und als Sonderankläger auftreten, die die Verletzung von Dienstpflichten im öffentlichen Dienst untersuchen.
Die Revisoren des Reichstages überprüfen die Verwendung staatlicher Gelder im Rahmen der Staatsverwaltung.
Die Schwedische Reichsbank ist dem Reichstag untergeordnet. Ihr Kontrollrat (riksbankfullmäktige) wird vom Reichstag gewählt, der wiederum den Vorstand der Reichsbank bestimmt.
Außerordentliche Neuwahl des Reichstages
Die Regierung hat das Recht, während der Legislaturperiode Neuwahlen auszuschreiben. Diese müssen innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntmachung stattfinden. Der vorzeitig gewählte Reichstag ersetzt spätestens 15 Tage nach dem Wahltermin den aufgelösten. Er amtiert allerdings nur bis zum Ende der regulären Wahlperiode, dann steht eine planmäßige Neuwahl an.
Riksdagshuset
Sitz des schwedischen Reichstags ist das Riksdagshuset („Reichstagshaus“). Es liegt auf der Insel Helgeandsholmen im Zentrum Stockholms im Stadtteil Gamla Stan. Erbaut wurde das Gebäude 1897–1905.
Aktuelle Zusammensetzung des Reichstages
Die Sitzverteilung nach der letzten Wahl 2010 sieht folgendermaßen aus:
Dabei wurden 57 Personen durch Personenwahl gewählt; die restlichen Abgeordneten erhielten ihren Platz über die jeweilige Parteiliste.
Einzelnachweise
- ↑ Detlef Jahn: Das politische System Schwedens. auf: phil.uni-greifswald.de
Weblinks
- Offizielle Seite
- Sven Jochem: Die Reichstagswahl 2006 – Eine Zäsur in der schwedischen Parteiengeschichte. In: NORDEUROPAforum (2006:2), 5-24. (online)
Vorlage:Navigationsleiste Reichstagswahlen in Schweden
Europäische Union: Europäisches Parlament
Albanien: Kuvendi i Shqipërisë |
Andorra: Consell General de les Valls |
Belgien: Parlament (Abgeordnetenkammer und Senat) |
Bosnien und Herzegowina: Abgeordnetenhaus |
Bulgarien: Narodno Sabranie |
Dänemark: Folketing |
Deutschland: Bundestag und Bundesrat |
Estland: Riigikogu |
Finnland: Eduskunta |
Frankreich: Parlement français (Assemblée nationale und Sénat) |
Griechenland: Parlament |
Irland: Oireachtas (Dáil Éireann und Seanad Éireann) |
Island: Althing |
Italien: Camera und Senato |
Kroatien: Sabor |
Lettland: Saeima |
Liechtenstein: Landtag |
Litauen: Seimas |
Luxemburg: Chambre des Députés |
Malta: Kamra Tad-Deputati |
Mazedonien: Parlament |
Moldawien: Parlamentul Republicii Moldova |
Monaco: Conseil National |
Montenegro: Parlament |
Niederlande: Staten-Generaal (Eerste Kamer und Tweede Kamer) |
Norwegen: Storting |
Österreich: Parlament (Nationalrat und Bundesrat) |
Polen: Sejm und Senat |
Portugal: Assembleia da República |
Rumänien: Camera Deputaților und Senatul | Russland: Föderationsversammlung (Duma und Föderationsrat) |
San Marino: Consiglio Grande e Generale |
Schweden: Riksdagen |
Schweiz: Bundesversammlung (Nationalrat und Ständerat) |
Serbien: Nationalversammlung |
Slowakei: Nationalrat |
Slowenien: Državni zbor und Državni svet |
Spanien: Cortes Generales (Congreso de los Diputados und Senado) |
Tschechien: Abgeordnetenhaus und Senat |
Türkei: Türkiye Büyük Millet Meclisi |
Ukraine: Werchowna Rada |
Ungarn: Országgyűlés |
Vatikanstadt: – |
Vereinigtes Königreich: Parliament (House of Commons und House of Lords) |
Weißrussland: Repräsentantenhaus und Rat der Republik |
Zypern: Repräsentantenhaus
Sonstige Gebiete:
Åland: Lagting |
Färöer: Løgting |
Gibraltar: Parlament |
Guernsey: States of Guernsey |
Isle of Man: Tynwald (House of Keys und Legislative Council) |
Jersey: States of Jersey
Umstrittene Gebiete:
Kosovo: Kuvendi i Kosovës |
Transnistrien: Oberster Sowjet
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