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Reichsarbeitsdienst

Aus Jewiki
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Hausflagge des RAD mit Symbol (auch bekannt als „Kaffeebohne“)
Staatssekretär Konstantin Hierl schreitet auf dem Tempelhofer Feld die Front des RAD ab. Maifeier Berlin, 1. Mai 1934
RAD beim Straßenbau, 1936
RAD-Parade: „Der große Aufmarsch der 38.000 Arbeits­dienst­männer vor dem Führer auf dem Zeppelin­feld“, „Reichs­partei­tag der Arbeit“. Männer des RAD mit ge­schulter­tem Spaten vor Hitler im Auto, 6.-13. Sep. 1937
Reichsparteitag Nürnberg, Arbeits­dienst-Zeltlager mit Arbeitsmaiden, August 1939
Paramilitärischer Aufmarsch des Ar­beits­dienstes, ca. 1940
Vormaliges RAD-Lager (4/224), Ober­mill­statt, um 1940 erbaut als Quartier für junge, zum Arbeits­dienst eingezogene Frau­en, auch Bund Deutscher Mädel (BDM), die bei den Ober­mill­stätter Bauern ein­gesetzt waren, (1950)

Der Reichsarbeitsdienst (abgekürzt RAD) war eine Organisation im nationalsozialistischen Deutschen Reich. Ab Juni 1935 musste dort jeder junge Mann eine sechsmonatige, dem Wehrdienst vorgelagerte Arbeitspflicht im Rahmen eines Arbeitsdienstes ableisten. Vom Beginn des Zweiten Weltkrieges an wurde der Reichsarbeitsdienst auf die weibliche Jugend ausgedehnt. Der Reichsarbeitsdienst war ein Bestandteil der Wirtschaft im nationalsozialistischen Deutschland und ein Teil der Erziehung im Nationalsozialismus. Ab Mitte 1944 übernahm der RAD die 6-wöchige militärische Grundausbildung am Gewehr.

Idee und Gründung

Keine neue Erscheinung der Zeit des Nationalsozialismus ist die Idee einer „Frauendienstpflicht“, diese wurde in Deutschland seitens der bürgerlichen Frauenbewegung schon vor dem Ersten Weltkrieg diskutiert.[1]

Die Idee eines nationalen Pflichtarbeitsdienstes hatten die nationalsozialistischen Machthaber aus Bulgarien übernommen, das bereits 1920 einen Pflichtdienst eingeführt hatte, zu dem pro Jahr 30 % der Bevölkerung herangezogen wurden, um gemeinnützige Arbeiten zu verrichten. Das bulgarische Beispiel war in Deutschland in konservativen, aber auch in weiter links stehenden Kreisen beachtet worden, wo besonders die Effekte ‚staatsbürgerliche Erziehung‘ und ‚körperliche Ertüchtigung‘ Anklang fanden.

In Deutschland führte die Regierung Brüning 1931 einen „Freiwilligen Arbeitsdienst“ (FAD) ein, der zum Abbau der hohen, durch die Weltwirtschaftskrise bedingten Arbeitslosigkeit dienen sollte. Die Maßnahme hatte wenig Effekt, die entstandenen Lager wurden zum Teil als paramilitärische Ausbildungslager für republikfeindliche Kräfte missbraucht.

Die Rechtsparteien, darunter die NSDAP, hatten seit Beginn der Wirtschaftskrise immer wieder eine Arbeitsdienstpflicht gefordert; der FAD war somit nicht zuletzt ein Zugeständnis an die Rechte.[2]

Durch diese Notverordnung vom 5. Juni 1931 wurde die Förderung des FAD zur Aufgabe der (1927 gegründeten) Reichsanstalt für Arbeit. Da mit der gleichen Verordnung empfindliche Leistungskürzungen und ein Ausschluss vor allem von Jugendlichen unter 21 Jahren verbunden waren, galt die „Freiwilligkeit“ des FAD von Anfang an nur für jene, die es sich leisten konnten, ihn abzulehnen. Förderungswürdig waren im Rahmen des FAD gemeinnützige und zusätzliche Arbeiten, die nicht über den Weg von Notstandsarbeiten – einem anderen Beschäftigungsprogramm – bereitgestellt werden konnten. Im Vordergrund standen Arbeiten, die der Bodenverbesserung, der Herrichtung von Siedlungs- und Kleingartenland, der örtlichen Verkehrsverbesserung und der Hebung der Volksgesundheit dienten. Träger der Arbeit konnten nur Körperschaften des öffentlichen Rechts und solche Vereinigungen oder Stiftungen sein, die gemeinnützige Ziele verfolgten. Die Beschäftigungsdauer lag für die meisten der geförderten Personen unter zehn Wochen. Vor 1933 war die Hälfte unter 21 Jahre alt, und im Jahr davor wurde der FAD für Frauen geöffnet. Nicht einmal ein Viertel der Dienstleistenden war in ihrer rechtlichen Stellung jedoch dem freien Lohnarbeitsverhältnis vergleichbar; mehr als 75 % waren von sämtlichen Normen des Arbeits-, Sozial- und Tarifrechts ausgenommen (eine Entrechtung der Arbeiter).[3]

Genau betrachtet, gab es zum Beispiel schon vor der Machtergreifung Hitlers in der fränkischen Stadt Coburg ein von der dort bereits NSDAP-regierten Kommune organisiertes, verstaatlichtes Lager des „Freiwilligen Arbeitsdienstes“, den Freiwilligen Arbeitsdienst der Stadt Coburg. Männliche Jugendliche wurden im Januar 1932 in einem Barackenlager im Wüstenahorner Wald zwecks „vorübergehender Beschäftigung und Erziehung“ kaserniert. Oberster Leitsatz: „Keine Wohlfahrtsunterstützung ohne Arbeit“. Der Bezug von Sozialleistungen wurde somit direkt an die Notlage der Betroffenen geknüpft, sich widerstandslos und strafbedroht zu öffentlicher Arbeit zwingen lassen zu müssen.

Reichseinheitlich erhielten Arbeitsdienstleistende bis zum Kriegsende für ihre schwere körperliche Arbeit z. B. im Straßenbau und Siedlungsbau sowie im Steinbruch 21 Reichsmark pro Woche. Das entsprach dem Hilfsarbeiterlohn für Berufsanfänger zu Beginn der 1930er Jahre. Davon wurden aber nur 0,50 RM täglich ausgezahlt; das war die Hälfte des den Soldaten zustehenden Wehrsolds. Das gesamte restliche Geld wurde für Essen, Lagerunterkunft, Heizung und Versicherungen einbehalten. Die finanziellen Mittel stammten aus den Projekten, bei denen der RAD eingesetzt war.

Im Falle Coburgs floss ein Teil der Beträge an vom Stadtrat bestimmte bedürftige Personen, das übrige wurde einem Sparkonto gutgeschrieben. 60 Mann im Durchschnitt waren dann der Regel nach ein halbes Jahr im Lager. Dort gab es militärische Rangordnung, Wachdienste, Märsche, Exerzierübungen und paramilitärischen Drill. Dienstverweigerung hatte die Entlassung zur Folge. Die NSDAP-Propaganda sorgte dafür, dass der Coburger Arbeitsdienst als Idee der Partei reichsweit propagiert werden konnte. Viele Kommunalpolitiker anderer Gemeinden statteten neugierige Besuche ab. Im September 1932 folgte allerdings doch die Eingliederung dieses durch die Kommune paramilitärisch geleiteten Arbeits-Camps in den Freiwilligen Arbeitsdienst des Reiches, da dieser zu 90 % bezuschusst wurde. Die Rechnung ging für die Partei gut auf, da das Coburger Arbeitslager sogar half, das städtische Sozialsystem mit zu finanzieren. Später galt es als der Prototyp für die Reichsarbeitslager des Dritten Reiches.[4]

Adolf Hitler, gerade zum Reichskanzler ernannt, verkündete am 1. Februar 1933 in seiner ersten Rundfunkansprache, der Gedanke der Arbeitsdienstpflicht sei ein „Grundpfeiler“ seines Regierungsprogramms. Ganz in diesem Sinne legte sein Beauftragter Konstantin Hierl am 1. März 1933 ein Konzept vor, das „ohne Verzug“ die Überführung des staatlich geförderten Freiwilligen Arbeitsdienstes in einen „staatlichen Arbeitsdienst auf freiwilliger Grundlage“ vorsah. Den Unterschied für ihn enthüllte die Formulierung, diesen FAD nunmehr als eine „gesonderte Reichsorganisation von ähnlicher Struktur wie die Reichswehr“ auszubauen. Selbst hinsichtlich der Behördenstrukturen sollte die Reichswehr mehr oder weniger imitiert werden: Es seien die Aufgaben und dienstlichen Befugnisse des Staatssekretärs für den Arbeitsdienst so zu regeln, „daß sie sinngemäß denen des Chefs der Heeresleitung in seinem dienstlichen Verhältnis zum Reichswehrminister entsprechen.“[5] Es war von Beginn an das Ziel, eine Arbeitsdienstpflicht einzuführen. Dass es nicht schon 1933 dazu kam, war außenpolitischer Rücksichtnahme geschuldet, da die durch eine Arbeitsdienstpflicht zu erwartenden Einberufungen eine Größenordnung ergeben hätten, die durchaus auch für militärische Zwecke hätte nutzbar gemacht werden können. Daher kam es zur Intervention der in Genf tagenden Abrüstungskonferenz, der von deutscher Seite zunächst Rechnung getragen wurde. Zunächst wurde der Arbeitsdienst nur nach eigenen Vorstellungen allgemein umgestaltet.[6] Eines der klaren Ziele war die Umgehung von militärischen Beschränkungen des Versailler Vertrages.[7] Naheliegende Vermutungen oder gar Berichte, in den RAD-Lagern würde eine militärische Ausbildung stattfinden, wurden per Anweisung zensiert. Das Thüringische Innenministerium schrieb am 3. August 1933 an die Stadt-, Gemeindevorstände und Kreisgendameriestationen: „Die Polizeiverwaltungen werden angewiesen, in den für die Öffentlichkeit bestimmten Berichten wie überhaupt in amtlichen Verlautbarungen alles zu unterlassen, woraus entnommen werden könnte, als ob in den Arbeitsdienstlagern eine militärische Ausbildung stattfände.“[8]

Im Rahmen des Gleichschaltungsprozesses seit März 1933 häuften sich dann Übergriffe gegen Arbeitsdienstlager anderer Träger. Hierbei tat sich insbesondere die SA als Hilfspolizei in der Ausführung hervor; oft war sie auch Anstifter der gewaltsamen Einverleibungen. Von solchen Ausschreitungen waren neben Einrichtungen der Sozialdemokraten auch evangelische und katholische Organisationen betroffen.[9] Insgesamt verlief die Gleichschaltung aller Arbeitsdienst-Träger bis August 1933 vielgestaltig. Die anfänglichen Gewaltaktionen lösten eine Eigendynamik aus, die „Selbstgleichschaltungen“ und „freiwillige“ Anschlüsse zur Folge hatte. Dem folgten rechtliche Schritte, die den erreichten Status quo nachträglich legitimierten und ausweiteten. Diese Gleichschaltung des FAD 1933/34 mit ihrem Umbau von einer staatlich geförderten zu einer staatlichen, paramilitärischen Einrichtung war die eigentlich bedeutende Zäsur in der Geschichte der Arbeitsdienste weltweit. Die später folgende, gesetzliche Reichsarbeitsdienstpflicht, die 1935 kam, ähnelte dagegen äußerlich noch der Arbeitspflicht in anderen Staaten.[10]

Nach der Machtübernahme Hitlers wurde Franz Seldte, ehemaliger Führer des Stahlhelm-Verbandes, zum Reichsarbeitsminister bestellt und ihm Konstantin Hierl als Staatssekretär beigeordnet. Im Rahmen der ministeriellen Aufgaben erhielt Hierl zugleich den Auftrag, einen freiwilligen Arbeitsdienst zu bilden. Hierl, der seine und die Unabhängigkeit des Arbeitsdienstes anstrebte, die ihm im Reichsarbeitsministerium verwehrt war, suchte die Organisation einem anderen Ministerium anzugliedern, wo sich seine Vorstellungen verwirklichen ließen. Das gelang 1934 bei Wilhelm Frick, dem Reichsinnenminister, der ihm freie Hand ließ. Mit diesem Wechsel erhielt Hierl zunächst den Titel „Reichskommissar für den freiwilligen Arbeitsdienst“, ehe er mit der Umwandlung des freiwilligen Dienstes in einen Pflichtdienst durch das am 26. Juni 1935 erlassene „Gesetz für den Reichsarbeitsdienst“ zum „Reichsarbeitsführer“ ernannt wurde. Im Gesetz regelten Paragraphen Pflichtgebote der Mitgliedschaft. Ihrer Dienstpflicht hatten von nun an alle männlichen Jugendlichen nach dem vollendeten 18. Lebensjahr bis spätestens zur Vollendung des 25. nachzukommen. Für die weibliche Jugend war eine gesonderte Regelung vorgesehen; die gesetzliche Einführung ihrer Dienstpflicht erfolgte erst 1939. Das Gesetz sprach stets von „allen“ Jugendlichen, doch es enthielt bezeichnende Ausnahmen: Nach § 7 sollte ausgeschlossen werden, „wer nichtarischer Abstammung ist oder mit einer Person nichtarischer Abstammung verheiratet ist.“ Sollte es Einzelfälle mit „wehrwürdigen Nichtariern“ geben, dürften diese jedoch „keinesfalls als Vorgesetzte eingesetzt werden …“[11]

Arbeitsdienstführer Hierl merkte 1935 zum FAD-Mann an: „Dieser von uns geschmiedete Typ des Arbeitsmannes ist das Ergebnis einer Verschmelzung von den drei Grundelementen: des Soldatentums, Bauerntums und Arbeitertums.“ Die genannte Reihenfolge und die völlige Verschiedenartigkeit der Berufsbilder erscheinen heute bemerkenswert oder entlarvend. Man kann die drei Begriffe als NS-Synonyme für Disziplin, Ertrag aus „Blut und Boden“ und Pflichtbewusstsein betrachten.[12]

Schon im Juni 1933, eine Woche nachdem eine Milliarde Reichsmark allgemein für das Arbeitsbeschaffungsprogramm des Staatssekretärs Fritz Reinhardt angekündigt worden war, einigten sich Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht, der Hitler-Vertraute Hermann Göring und Reichswehrminister Werner von Blomberg auf den strikt geheim gehaltenen Haushaltsrahmen für die Aufrüstung der Wehrmacht: 35 Milliarden Reichsmark, verteilt über acht Jahre, wobei vier Jahre für den Aufbau der Verteidigungskapazität genutzt werden sollten und weitere vier Jahre für die Schaffung einer Offensivarmee. Arbeitsmarktpolitik und Rüstung standen seit der Machtergreifung in enger Beziehung zueinander. Die Aufrüstung stellte in ihrer Größenordnung (sowie Langfristigkeit und strategischen Bedeutung) alles in den Schatten, was in Sachen Arbeitslosigkeitsbekämpfung jemals diskutiert worden war.[13] Zwischen 1933 und 1939 wandte der NS-Staat rund 60 Milliarden Reichsmark für militärische Belange auf, dagegen allgemein nur 7–8 Milliarden Reichsmark für zivile Zwecke.[14] Beim RAD stand von Anfang an der militärische Zweck der Kriegsvorbereitung im Vordergrund.[15]

Funktion

Alte Aula Universität Berlin, vom RAD zum Studium übergehende Studenten werden feierlich verpflichtet, Ansprache: Generalarbeitsführer Dr. Wilhelm Decker, 11. Nov. 1936

Von Konstantin Hierl wurde schon 1934 der sehr bezeichnende Begriff „Soldat der Arbeit“ im Zusammenhang mit dem RAD geprägt.[16]

Innerhalb des nationalsozialistischen Systems erfüllte der Reichsarbeitsdienst mehrere Aufgaben. Den offiziellen Zweck gab §1 des Gesetzes über den Reichsarbeitsdienst wieder:

„Der Reichsarbeitsdienst ist Ehrendienst am deutschen Volke. Alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts sind verpflichtet, ihrem Volke im Reichsarbeitsdienst zu dienen. Der Reichsarbeitsdienst soll die deutsche Jugend im Geiste des Nationalsozialismus zur Volksgemeinschaft und zur wahren Arbeitsauffassung, vor allem zur gebührenden Achtung der Handarbeit erziehen. Der Reichsarbeitsdienst ist zur Durchführung gemeinnütziger Arbeiten bestimmt.“

– Reichsarbeitsdienstgesetz vom 26. Juni 1935[17]

Danach war der RAD Teil des nationalsozialistischen Erziehungssystems. Die Ableistung der Arbeitsdienstpflicht war Voraussetzung für die Zulassung zum Hochschulstudium. Studienbewerber, die aus gesundheitlichen Gründen als nicht arbeitsdiensttauglich gemustert worden waren, mussten einen „Studentischen Ausgleichsdienst“ ableisten, der organisatorisch bei der Reichsstudentenführung angesiedelt war.

Ein Nebeneffekt war, dass zuvor arbeitslose RAD-Angehörige nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik erfasst wurden.

Paragraph 14 des Reichsarbeitsdienstgesetz vom 26. Juni 1935 legte fest, dass die Zugehörigkeit zum RAD „kein Arbeits- oder Dienstverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts und des § 11 der Fürsorgepflichtverordnung“ begründete – eine Formel, die arbeitsrechtliche Gesetze und Vorschriften über den Arbeitsschutz sowie das Betriebsräte- und Arbeitsgerichtsgesetz sowie das Recht auf Unterstützung im Falle einer Erkrankung außer Kraft setzte. Dahinter verbarg sich nur notdürftig das Ziel: Jugendliche untertariflich und so billig wie möglich hohe Arbeitsleistungen erbringen zu lassen, noch dazu unter Zwang und einschüchternder militärischer Disziplin.[18]

Der RAD überhöhte Arbeit zum „Ehrendienst“ an der „Volksgemeinschaft“. Besonders brisant und ideologisch paradox wurde dieser Anspruch dann, wenn an Projekten und Baustellen, an denen der RAD arbeitete, auch Zwangsarbeiter, Strafgefangene oder Häftlinge aus Arbeitserziehungslagern, mithin „Gemeinschaftsfremde“, eingesetzt wurden.[19]

Einsatz

Deckblatt eines RAD-Foto­albums, Herbst 1940
Erntehelfer des RAD in Ostpreußen, 1938
Wachablösung beim RAD
RAD beim Wegebau am Westwall, 1938
RAD treibt Ende 1944 an der westlichen Reichsgrenze Vieh ins Hinterland
Ausheben eines Schützengrabens durch Angehörige einer RAD-Flakbatterie im März 1945

Der Reichsarbeitsdienst wurde für verschiedene Aufgaben eingesetzt. Einer der ersten Einsätze des RAD war 1933 die Beteiligung am Aufbau des KZ Dachau. Auch dies zeigt, dass der RAD nie eine unpolitische Einrichtung war.[20] Vor dem Zweiten Weltkrieg befasste er sich mit Forst- und Kultivierungs- sowie Deichbau- oder Entwässerungsaufgaben und Tätigkeiten in der Landwirtschaft. Ein bedeutender Schwerpunkt war der  – allerdings wenig effektive – Einsatz in den Emslandkreisen zur Urbarmachung der riesigen Moor- und Heidefläche (Emslandkultivierung), auf der im Rahmen der Autarkiepolitik neue Höfe entstehen sollten. Bauarbeiten an den Reichsautobahnen gab es nur vereinzelt, z. B. im Raum Frankfurt a. M.; Rodungsarbeiten für spätere Autobahnarbeiten wurden dagegen in einigen Gebieten Deutschlands ausgeführt. Der RAD erreichte aber nicht einmal 50 % an Arbeitsleistung im Vergleich zur Privatwirtschaft.[21] Vor allem die ungenügende Arbeitsleistung des RAD war Hermann Göring ebenso wie dem „Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen“, Fritz Todt, ein Dorn im Auge.[22] Zur Überwindung der Wirtschafts- und Arbeitsmarktkrise leistete der Dienst keine substanziellen Beiträge, obgleich von 1933 bis 1940 rund drei Millionen Männer den RAD durchliefen.[23]

Je geringer die Arbeitslosigkeit wurde (sie sank von sechs Millionen 1933 innerhalb von drei Jahren auf einen Rest von 350.000), desto geringer wurde die Bedeutung des RAD als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Die damals zum Dienst im RAD anstehenden Jahrgänge waren im ersten Weltkrieg geboren und umfassten ohnehin nur 300.000 bis 400.000 Männer. Auch die Wiedereinführung der Wehrpflicht am 16. März 1935 dünnte den Arbeitsmarkt aus. Die Wehrpflicht dauerte zunächst ein Jahr und wurde im August 1936 auf zwei Jahre verlängert.[24]

Ab 1938 trat Erziehung im RAD in den Hintergrund. Nun dominierten der Bau von Luftschutzunterständen, Flugplätzen sowie Stellungen am Westwall und am Ostwall.[25] Der RAD hatte sich zunächst nicht gezielt um militärische Projekte bemüht. Ab 1938 verwandelte sich der RAD schrittweise zur „Bautruppe der Wehrmacht“.[26] Dass der RAD nun Baubataillone für die Wehrmacht stellen musste, lässt sich als eine weitere Zäsur definieren.[27]

Im Zweiten Weltkrieg wurde der RAD immer mehr zu kriegswichtigen Bauaufgaben im Umfeld der kämpfenden Truppen herangezogen. Vom Kriegsjahr 1942 an fristete der RAD jedenfalls organisationspolitisch im Reich nur mehr ein „Schattendasein“ am Rande der Wehrmacht. Der RAD war bereits völlig in der Kriegsmaschinerie aufgegangen.[28]

Ab 1942 setzte man den Einberufungsjahrgang 1924 beim Ostfeldzug unmittelbar hinter der Front zum Bau militärischer Anlagen und beim Wege- und Brückenbau ein. Dabei kam es auch zu Feindberührungen mit Menschenverlusten. Im Oktober 1942, nach Ablauf der sechsmonatigen RAD-Dienstpflicht, wurden die in den besetzten Gebieten der Sowjetunion eingesetzten Mannschaftsgrade der RAD-Einheiten fast vollständig in Feldausbildungsregimenter des Heeres übernommen (dort erfolgte die üblicherweise in der Heimat durchgeführte Rekrutenausbildung im besetzten sowjetischen Gebiet; damit vermied man den Rücktransport der Rekruten nach Deutschland und konnte sie gleichzeitig gegen Partisanenverbände einsetzen). Die RAD-Führer dagegen kehrten zurück ins Reich. 1942 war der RAD seiner ursprünglichen Konzeption völlig entkleidet und als halbmilitärische Kampftruppe eingesetzt. Ab 1943 wurden keine RAD-Einheiten mehr, wie noch der RAD-Einberufungsjahrgang 1924, an der Ostfront eingesetzt.

Ab 1943 wurden aus RAD-Abteilungen auch selbstständige Flak-Batterien gebildet. Die Mannschaften erhielten eine vollwertige Flakausbildung bei der Luftwaffe und besetzten die Geschütze in RAD-Uniform. Andere Abteilungen bauten zusammen mit der Organisation Todt am Atlantik (Atlantikwall) und am Mittelmeer Strandverhaue und kleinere Bunkeranlagen. Viele Abteilungen wurden auch zu Erschließungsarbeiten für verlagerte Rüstungsproduktionen im Reichsgebiet und zur Beseitigung von Schäden nach Luftangriffen auf deutsche Städte eingesetzt.

Nach der Ernennung des Reichsführers SS Heinrich Himmler zum Chef des Ersatzheeres als Sicherheitsmaßnahme nach dem Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944 wurde dem RAD die militärische Grundausbildung (Rekrutenausbildung) übertragen. Angesichts der Verluste an den Fronten diente diese Maßnahme der personellen Verstärkung, indem die Ausbildungseinheiten der Wehrmacht eingespart wurden und deren Personal ebenso wie die beim RAD militärisch Ausgebildeten zum Fronteinsatz zur Verfügung standen. Diese Maßnahme hatte zur Folge, dass zuvor vom Arbeitsdienst freigestellte Wehrpflichtige nun doch zum RAD eingezogen wurden.

Gegen Kriegsende sollten auch Einheiten des männlichen RAD im Rahmen des Volkssturms eingesetzt werden. Dies verhinderte Hierl und versuchte, selbstständige RAD-Kampfgruppen zu bilden. Bekannt wurden drei RAD-Infanteriedivisionen, die im Endkampf um Berlin eingesetzt wurden.[29] Sie konnten wegen hoher Verluste im Aufstellungsraum und sehr schlechter Bewaffnung keinen wesentlichen Einfluss auf die Geschehnisse um Berlin nehmen.

Der weibliche RAD wurde als Ersatz für fehlende männliche Arbeitskräfte in der Landwirtschaft und als sogenannter Kriegshilfsdienst (KHD) in Ämtern und Schreibstuben, in der Rüstungsproduktion und im öffentlichen Nahverkehr verwendet. Frauen konnten auch Wehrmachthelferin werden (Synonym ‚Blitzmädel‘). Dazu wurde die Arbeitsdienstzeit um ein halbes Jahr verlängert. Ab 1944 wurden „Arbeitsmaiden“ des RAD für die weibliche Jugend auch für die Bedienung von Flak-Scheinwerfern zur Lenkung von Flakgeschützen und Nachtjagd-Einheiten der Luftwaffe herangezogen. Ein kurz vor Kriegsende geplanter „Wehrhilfsdienst“ des RADwJ, zu dem 250.000 bis 300.000 Frauen eingezogen werden sollten, kam in der geplanten Form nicht mehr zustande.[12]

Dienstdauer

Die Dienstdauer betrug für Männer im Alter zwischen 18 und 24 Jahren zunächst sechs Monate; die Dienstzeit war dem zweijährigen Wehrdienst vorgelagert. Im Laufe des Zweiten Weltkrieges wurde sie ständig verkürzt und betrug zum Schluss nur noch sechs Wochen, die ab Mitte 1944 ausschließlich zur militärischen Grundausbildung genutzt wurden.

Für Frauen betrug die Dienstzeit seit 1939 sechs Monate, die jedoch häufig durch eine Notdienstverpflichtung verlängert wurden. Im Juli 1941 wurde die Dienstzeit durch den Kriegshilfsdienst um weitere sechs auf zwölf Monate ausgedehnt, im April 1944 auf 18 Monate verlängert und im November 1944 schließlich vollständig entfristet. Die durch die Dienstzeitverlängerungen des Jahres 1944 gewonnenen zusätzlichen Kräfte kamen überwiegend als Flakhelferinnen zum Einsatz.

Während des Arbeitsdienstes lebten die „Arbeitsmänner“ und „Arbeitsmaiden“ kaserniert in sogenannten Lagern.

Uniformierung

Arbeitsdienst­mann der RAD-Abteilung 4/257, Arbeits­gau Hessen-Süd, 1940
Arbeitsdienst­mann Ar­beits­gau Ost­preußen, 1943
Datei:Stamp RAD.jpg
1943 erschienene Brief­marke aus der Serie: 8 Jahre Arbeits­dienst, „Arbeits­mann“ in soldatischer Pose

Eine einheitliche paramilitärische Uniform wurde Anfang 1934 eingeführt. Als Farbe wurde ein erdbraun für Männer und Frauen gewählt. Zur Uniform der männlichen Angehörigen des Reichsarbeitsdienstes gehörte eine Hakenkreuz-Armbinde, die am linken oberen Ärmel unter dem Spaten mit der Dienststellenbezeichnung getragen wurde. Dazu geht die Legende, dass Hierl strikt gegen die Einführung des Hakenkreuzes war, Hitler ihn aber im Tausch für die relative Unabhängigkeit des RAD im Reichsinnenministerium dazu gezwungen habe. Zur Ausgehuniform gehörte eine in der Länge eingewölbte Mütze mit Schirm, von den Arbeitsdienstlern als „Arsch mit Griff“ bezeichnet.

Eine markante Besonderheit für den Arbeitsmann war der Spaten. Er dokumentierte die Handarbeit, war aber auch eine Art „Ersatzgewehr“ in Bezug auf die Wehrmacht. Analog zum „Gewehr-Griffe-Kloppen“ bei der Wehrmacht gab es beim RAD die „Spatengriffe“.[30]

Im Krieg wurden bei Sondereinheiten besondere Ärmelbänder verwendet, z. B. „Kriegsberichterstatter“, „Streife“ usw., die zusätzlich zur Armbinde getragen wurden. Daneben gab es Ärmelbänder für die Emsland-Abteilungen, die am Ostwall und am Westwall eingesetzten Abteilungen und besondere Ärmelbänder mit den Einsatznamen von Schlachten im Russlandfeldzug, wenn RAD-Männer an direkten Kampfhandlungen an der Front beteiligt waren.

Die weiblichen Angehörigen des RAD trugen offiziell keine Ärmelbänder. In einigen Gebieten Deutschlands wurden für besondere Einsätze Ärmelbänder geschaffen, die sich aber nicht einheitlich durchsetzten. Die Aufschrift des Bandes wies auf die besondere Dienststellung der verpflichteten Person hin, beispielsweise „RAD-Kriegshilfsdienst“, „KHD-Straßenbahn“ o. Ä.

Freizeit und Lebenssituation der Arbeitsmänner und -maiden

Der Tagesablauf mit seinen detaillierten Dienstplänen ließ den RAD-Leistenden wenig Zeit zur eigenen Verfügung und glich dem der Soldaten: Ohne Mittagsruhe summierte sich die reine Dienstzeit je Woche auf rund 76 Stunden. Zudem gab es in der knappen Freizeit praktisch keine Rückzugsmöglichkeiten. Auch die Abende waren in aller Regel verplant, und eine Möglichkeit, das Lager außerhalb der Dienstzeiten zu verlassen, war in der Regel nicht vorgesehen; dies bedurfte – wie beim Militär – einer besonderen Erlaubnis.[31] Der RAD ersetzte das bisherige soziale Umfeld völlig. So sollte in der neuen „Gemeinschaft“ eine kollektive Identität ausgebildet werden.[32]

Ränge und Ranginsignien

Der Reichsarbeitsdienst war wie alle nationalsozialistischen Organisationen streng hierarchisch gegliedert und folgte dem Führerprinzip. Die Ränge der Angehörigen des Reichsarbeitsdienstes waren absteigend:

Männlich Weiblich
  1. Reichsarbeitsführer
  2. Obergeneralarbeitsführer
  3. Generalarbeitsführer
  4. Oberstarbeitsführer
  5. Oberarbeitsführer
  6. Arbeitsführer
  7. Oberstfeldmeister
  8. Oberfeldmeister
  9. Feldmeister
  10. Unterfeldmeister
  11. Obertruppführer
  12. Truppführer
  13. Untertruppführer/Hauptvormann
  14. Obervormann
  15. Vormann
  16. Arbeitsmann
  1. Stabshauptführerin
  2. Stabsoberführerin
  3. Stabsführerin
  4. Maidenhauptführerin
  5. Maidenoberführerin
  6. Maidenführerin
  7. Maidenunterführerin
  8. Jungführerin
  9. Kameradschaftsälteste
  10. Arbeitsmaid

Rangmäßig unterschied sich der Untertruppführer vom Hauptvormann lediglich durch seine zehnjährige Verpflichtung als Führer beim RAD. Während der Hauptvormann nach seiner sechsmonatigen Dienstzeit entlassen wurde, blieb der Untertruppführer als Ausbilder im Lager. Ab diesem Dienstgrad aufwärts erhielten die Arbeitsdienstführer eine den vergleichbaren Wehrmachtsdiensträngen entsprechende Besoldung (siehe NS-Ranggefüge).

Organisationsstruktur

Männliche Jugend

An der Spitze der 33 Arbeitsgaue stand ein Arbeitsgauführer im Dienstgrad eines General- oder Oberstarbeitsführers. Ihm unterstand sein Gaustab (Arbeitsgauleitung).

Nummer des Gaues Name des Arbeitsgaues Sitz der Arbeitsgauleitung Traditionsabzeichen
an der Mütze
Beschreibung Traditionsabzeichen
I Ostpreußen Königsberg in Preußen
RAD Arbeitsgau I Ostpreußen.jpg
Schwarzes Hakenkreuz mit schmaler Silbereinfassung und dem schwarzen Ordensritterkreuz auf weißem Schild. Dieses Abzeichen sollte die geschichtliche Fortführung der Leistungen des Deutschritterordens durch den RAD versinnbildlichen.
II Danzig-Westpreußen Danzig
III Wartheland-West Posen
IV Pommern-Ost Stolp in Pommern
RAD Arbeitsgau IV Pommern-Ost.jpg
Mittig der pommersche Urgreif auf einem senkrecht geteilten blau-silbernem Grundschild.
V Pommern-West Stettin
RAD Arbeitsgau V Pommern-West.jpg
Nach Vorlage eines bei Hiddensee gefundenen Wikingerschmucks der in Gold-metallener Ausführung als verschlungener Knoten getragen wurde.
VI Mecklenburg Schwerin
RAD Arbeitsgau VI Mecklenburg.jpg
Nach dem Vorbild einer germanischen Swastikafibel des 2./3. Jhs. n. Chr. aus dem Lkr. Ludwigslust-Parchim. Abgerundete Form des Hakenkreuzes nach Form des Sonnenrades, in dessen Mittelpunkt auf weißem Spiegel ein Büffelkopf, das Wappen Mecklenburgs, liegt. Das Hakenkreuz selber war wie das Vorbild in gold-metallener Ausführung versehen, während der Spiegel durch eine moderne Gestaltung in weiß mit dem mecklenburgischen Stierkopf in schwarz, silber und rot ersetzt wurde.
VII Schleswig-Holstein Kiel
VIII Ostmark Frankfurt an der Oder
IX Brandenburg Berlin-Friedenau
X Niederschlesien Görlitz
XI Mittelschlesien Breslau
RAD Arbeitsgau XI Mittelschlesien.jpg
Stilisierter Schlesischer Adler, dem Wappen von Schlesien aus der Zeit der Piasten. Auf seiner Brust trägt er einen aufsteigenden Silbermond. Der Adler selber ist schwarz und rot bewehrt. (Fänge, Schnabel)
XII Oberschlesien Oppeln
XIII Magdeburg-Anhalt Dessau-Ziebigk
XIV Halle-Merseburg Halle
XV Sachsen Dresden
RAD Arbeitsgau XV Sachsen.jpg
Weißer Schild mit zwei grün gekreuzten Schwertern nach Vorlage des kursächsischen Wappens.
XVI Westfalen-Nord Münster
XVII Niedersachsen-Mitte Bremen
XVIII Niedersachsen-Ost Hannover
RAD Arbeitsgau XVIII Niedersachsen-Ost.jpg
Zwei gekreuzte Pferdekopfbalken nach Art des niederdeutschen Hallenhauses. Unter dem Schnittpunkt der Balken das Hakenkreuz. In bronzefarbenem Metall ausgeführt.
XIX Niedersachsen-West Oldenburg i. O.
XX Westfalen-Süd Dortmund
XXI Niederrhein Düsseldorf
XXII Hessen-Nord Kassel
RAD Arbeitsgau XXII Hessen-Nord.jpg
Abzeichen bezieht sich auf den Waldreichtum Hessens in Form eines Eichenbruchs.
XXIII Thüringen Weimar
XXIV Mittelrhein Koblenz-Karthause
XXV Hessen-Süd Wiesbaden
XXVI Württemberg Stuttgart
XXVII Baden Karlsruhe
RAD Arbeitsgau XXVII Baden.jpg
Abzeichen bezieht sich auf den Waldreichtum des Schwarzwaldes in Form eines Tannenbruchs.
XXVIII Franken Würzburg
XXIX Bayern-Ostmark Regensburg
RAD Arbeitsgau XXIX Oberpfalz-Niederbayern.jpg
Längsovaler Schild in den bayrischen Farben blau-weiß mit gelben Konturen; mittig eine symbolische Darstellung der Befreiungshalle bei Kelheim auf einer grünen Landzunge zwischen dem blauen Zusammenfluss von Donau und Altmühl.
XXX Bayern-Hochland München
RAD Traditionsabzeichen XXX.jpg
Längsovaler Schild mit einer Enzianblume und einem Edelweiß. Wobei der Enzian die weite Hügellandschaft und der Edelweiß die Felsgipfel der bayerischen Alpen symbolisierte. Das Abzeichen selber war in den Farben Braun, Blau, Weiß, Grün und Gold gehalten.
XXXI Emsland Osnabrück
XXXII Saar-Pfalz Münster am Stein
Arbeitsgaue Österreich ?? Wien
RAD Arbeitsgaue Alpenland-Oberdonau-Wien-Niederdonau-Südmark.jpg
Edelweiß in silber- oder goldfarbiger Ausführung stand als Symbol des kämpferischen Einsatzes alpenländischer Truppen, die bereits im Ersten Weltkrieg dieses Symbol trugen.
XXXVIII Sudetengau-Ost Prag
RAD Arbeitsgau XXXVIII Sudetengau-Ost.jpg
Dieses Abzeichen mit rotem Grund vereint in sich die Sinnbilder der Länder Böhmen, Mähren sowie des ehemaligen österreichischen Schlesien. Der Prager Roland auf der Karlsbrücke in Prag, beide Symbole versilbert, versinnbildlichte dagegen den Kampf um den Raum um das alte deutsche Recht. Die darunter liegenden Wellen waren grau gehalten und die Wappenschilder in schwarz und rot.
Flagge des „FAD“ (weib­liche Abteilung)

Nach dem Polenfeldzug und der Wiederangliederung der bis 1919 deutschen Gebiete entstand der Reichsgau Wartheland. Dort wurde der Arbeitsgau 3 mit Sitz der Leitung in Schwaningen (polnisch Swarzędz) bei Posen (polnisch Poznań) errichtet. Arbeitsdienstlager entstanden u. a. in Hohensalza (polnisch Inowrocław), Wongrowitz (polnisch Wągrowiec), Dietfurt (polnisch Żnin). Sämtliche Arbeitsdienstpflichtigen des Jahrganges 1924 aus Hamburg wurden dort für den Einsatz in den besetzten Gebieten der Sowjetunion sowohl mit dem Spaten als auch mit dem Karabiner ausgebildet. Den Ordnungsbezeichnungen der Abteilungen wurde ein K (für Krieg oder Kriegseinsatz) vorangestellt. So erhielt die in Dietfurt stationierte und für den Ost(front)einsatz ausgebildete Einheit die Bezeichnung K 4 / 36.

Weibliche Jugend

Für den Arbeitsdienst für die weibliche Jugend gab es in der Reichsleitung keine besonderen Ämter, sondern Abteilungen, die den Amtschefs der Reichsleitung unterstellt waren. Das Reichsgebiet war in 13 Bezirksleitungen unterteilt.

RAD-Arbeitsmaid hilft Bauern beim Ab­laden von Ziegeln, Warthegau

(Hier handelt es sich offensichtlich um eine alte, durch eine neue – siehe oben – überholte Gliederung, denn die Arbeitsgaue waren sowohl für die männliche wie für die weibliche Jugend zuständig) -

Nummer des Bezirkes Bezeichnung des Bezirkes Sitz der Bezirksleitung
1 Ostpreußen Königsberg in Preußen
2 Pommern Stettin
3 Nordmark Schwerin in Mecklenburg
4 Kurmark Berlin
5 Schlesien Breslau
6 Mitteldeutschland Weimar
7 Sachsen Dresden
8 Niedersachsen Hannover
9 Westfalen Dortmund
10 Rheinland Koblenz
11 Hessen Wiesbaden
12 Südwestdeutschland Stuttgart
13 Bayern München

Allgemein

Datei:DR 1943 853 Arbeitsdienst.jpg
Arbeitsdienst­mann auf Brief­marke, 1943

Die etwa 30 Arbeitsgaue des RAD bestanden jeweils aus 4 bis 12 RAD-„Gruppen“, welche wiederum 5 bis 15 Abteilungen vorstanden. Die wichtigste Einheit beim männlichen RAD war die Abteilung, die in einem geschlossenen Barackenlager untergebracht war. Theoretisch bestand eine Abteilung aus 216 Arbeitsmännern und Führern. Ein Vergleich mit militärischen Strukturen – RegimentBataillonKompanie trifft in dieser Reihenfolge nur sehr oberflächlich zu.

Im Krieg wurden aus regionalen militärischen Bedürfnissen heraus Abschnitte und Bereiche gebildet, die mehrere Gruppen umfassten. Diese Organisationsstrukturen wurden entsprechend der Kriegslage aber nach Erledigung der Aufgaben wieder aufgelöst. Eine besondere Form der Führungsstruktur stellten die „Höheren RAD-Führer“ (HRADF) dar. Diese hohen Führer befehligten zeitweilig mehrere Gruppen, Bereiche oder Abschnitte. So existierte z.B. in den besetzten Gebieten der Sowjetunion der „HRADF H V“, Generalarbeitsführer Dr. Wagner, der mit 3 Abschnitten und bis zu 16 Gruppen die Heeresgruppe Mitte unterstützte. HRADF gab es auf allen Kriegsschauplätzen.

Ende

Der Reichsarbeitsdienst wurde nach Kriegsende durch das Kontrollratsgesetz Nr. 2 verboten und aufgelöst, sein Vermögen beschlagnahmt.

Siehe auch

Frühstücks­pause für Abteilung 5/81 beim Reichs­arbeits­dienst im Jahr 1937

Literatur

  • Wolfgang Benz: Vom Freiwilligen Arbeitsdienst zur Arbeitsdienstpflicht. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 16 (1968) 4, S. 317–346. (PDF).
  • Rainer Drewes: Arbeitsdienst im emsländischen Moor. Eine Vision, ihr Missbrauch und ihr Ende: Zu Jugendbüchern von Peter Martin Lampel (1932) und Heinz Ludwig Renz (1938), In: Jahrbuch des Emsländischen Heimatbundes Bd. 52/2006, Sögel 2005, S. 177–193.
  • Peter Dudek: Erziehung durch Arbeit. Arbeitslagerbewegung und freiwilliger Arbeitsdienst 1920–1935. Opladen 1988.
  • Wilhelm Faatz: Das Holzhaus-Lager im Arbeitsgau XXV, Seine Entwicklung und Ausgestaltung 1932–1939. Leipzig 1939.
  • Hubert Gerlich: Die neue Provinz des Führers – Der Reichsarbeitsdienst im Emsland (1935-1938). In: Jahrbuch des Emsländischen Heimatbundes Bd. 53/2007, Sögel 2006, S. 98–114.
  • Josef Hamacher: ''Freiwilliger Arbeitsdienst und Reichsarbeitsdienst im Altkreis Meppen. In: Jahrbuch des Emsländischen Heimatbundes Bd. 48/2002, Sögel 2001, S. 273–306.
  • Michael Hansen: Idealisten und gescheiterte Existenzen. Das Führerkorps des Reichsarbeitsdienstes. Diss., Universität Trier, 2004 (PDF).
  • Detlev Humann: „Arbeitsschlacht“. Arbeitsbeschaffung und Propaganda in der NS-Zeit 1933–1939. Wallstein, Göttingen 2011 ISBN 978-3-8353-0838-1
  • Michael Jonas: Zur Verherrlichung preußischer Geschichte als Element der geistigen Kriegsvorbereitung 1933–1945 in Deutschland. Organisationsspezifisch dargestellt am Erziehungssystem des Reichsarbeitsdienstes. Potsdam 1992.
  • Heinz Kleene: Der Freiwillige Arbeitsdienst (FAD) im Emsland. In: Jahrbuch des Emsländischen Heimatbundes Bd. 48/2002, Sögel 2001, S. 307–330.
  • Henning Köhler: Arbeitsdienst in Deutschland. Pläne und Verwirklichungsformen bis zur Einführung der Arbeitsdienstpflicht im Jahre 1935. (Schriften zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte; Bd. 10). Berlin 1967.
  • Michael Mott: Die Tätigkeit des Reichsarbeitsdienstes, in: Monographie 175 Jahre Landkreis Fulda, Geschichte und Aufgaben des Landkreises Fulda, Fulda 1996, ISBN 3-7900-0271-2.
  • Kiran Klaus Patel: Soldaten der Arbeit. Arbeitsdienste in Deutschland und den USA, 1933–1945. Verlag Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2003, ISBN 3-525-35138-0. (Engl: Soldiers of Labor. Labor Service in Nazi Germany and New Deal America, 1933-1945, Cambridge University Press, New York 2005. Rezension von Nicole Kramer bei H-Soz-u-Kult, 2005.)
  • Der Reichsarbeitsdienst. In: Wolfgang Stadler: Hoffnung Heimkehr. 2. Kapitel. (mit dem Fahrrad bis vor Stalingrad) Swing-Verlag, Colditz 2000, ISBN 3-9807514-0-6.
  • Reinhold Schwenk: Geistige und materielle Grundlagen der Entstehung des Führerkorps im Arbeitsdienst und seine Gleichschaltung und Neuformung nach 1933. Düsseldorf 1967.
  • Manfred Seifert: Kulturarbeit im Reichsarbeitsdienst. Theorie und Praxis nationalsozialistischer Kulturpflege im Kontext historisch-politischer, organisatorischer und ideologischer Einflüsse.(Internationale Hochschulschriften; Bd. 196). Münster/ New York 1996.

Weblinks

 Commons: Reichsarbeitsdienst – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Reichsarbeitsdienst – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Johannes Steffen: Notstandsarbeit – Fürsorgearbeit – Pflichtarbeit – Freiwilliger Arbeitsdienst. Die öffentlich geförderte bzw. erzwungene Beschäftigung in der Weimarer Republik – 1918/19 bis 1932/33 (Manuskript) Bremen, Juni 1994.
  2. Johannes Steffen: Notstandsarbeit-Fürsorgearbeit-Pflichtarbeit-Freiwilliger Arbeitsdienst. Die öffentlich geförderte bzw. erzwungene Beschäftigung in der Weimarer Republik-1918/19 bis 1932/33, (Manuskript) Bremen, Juni 1994, S. 83ff.
  3. Johannes Steffen, Notstandsarbeit-Fürsorgearbeit-Pflichtarbeit-Freiwilliger Arbeitsdienst. Die öffentlich geförderte bzw. erzwungene Beschäftigung in der Weimarer Republik-1918/19 bis 1932/33, (Manuskript) Bremen, Juni 1994, S. 84ff.
  4. Joachim Albrecht, Die Avantgarde des „Dritten Reiches“. Die Coburger NSDAP während der Weimarer Republik 1922-1933, Frankfurt am Main 2005, S. 157…,Das Reichsarbeitsdienstgesetz vom 26. Juni 1935 und seine lange Vorgeschichte, Prof. Dr. Manfred Weißbecker, Jena.
  5. Das Reichsarbeitsdienstgesetz vom 26. Juni 1935 und seine lange Vorgeschichte. Abgerufen am 4. September 2012.
  6. Kiran Klaus Patel, Soldaten der Arbeit: Arbeitsdienste in Deutschland und den USA 1933-1945, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2003, ISBN 978-3-525-35138-3, S. 73ff.
  7. Kiran Klaus Patel, Soldaten der Arbeit: Arbeitsdienste in Deutschland und den USA 1933-1945, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2003, ISBN 978-3-525-35138-3, S. 159ff.
  8. Notstandsarbeit Freiwillige Arbeitsdienst (FAD) Reichsarbeitsdienst (RAD). Abgerufen am 4. September 2012.
  9. Kiran Klaus Patel, Soldaten der Arbeit: Arbeitsdienste in Deutschland und den USA 1933-1945, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2003, ISBN 978-3-525-35138-3.
  10. Kiran Klaus Patel, „Soldaten der Arbeit“. Arbeitsdienste in Deutschland und den USA 1933-1945, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2003, S. 117f.
  11. Das Reichsarbeitsdienstgesetz vom 26. Juni 1935 und seine lange Vorgeschichte, Prof. Dr. Manfred Weißbecker, Jena.
  12. 12,0 12,1 Kiran Klaus Patel: „Soldaten der Arbeit“. Arbeitsdienste in Deutschland und den USA 1933-1945, Göttingen 2003
  13. Der totalitäre Staat. Ökonomie des Grauens, von Adam Tooze, SPIEGEL SPECIAL Geschichte 1/2008.
  14. Entwicklung, Herrschaft und Untergang der nationalsozialistischen Bewegung in Passau 1920 bis 1945, von Christoph Wagner, Berlin 2007, S.308, ISBN 978-3-86596-117-4
  15. Zwei Gesetze – ein Ziel, Prof. Dr. Manfred Weißbecker, junge Welt, 26. Juni 2010.
  16. Kiran Klaus Patel, „Soldaten der Arbeit“. Arbeitsdienste in Deutschland und den USA 1933-1945, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2003, S. 337.
  17. Reichsarbeitsdienstgesetz vom 26. Juni 1935
  18. Prof. Dr. Manfred Weißbecker, Jena. Das Reichsarbeitsdienstgesetz vom 26. Juni 1935 und seine lange Vorgeschichte.
  19. Kiran Klaus Patel, Soldaten der Arbeit: Arbeitsdienste in Deutschland und den USA 1933-1945, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2003, ISBN 978-3-525-35138-3, S. 404.
  20. Kiran Klaus Patel, Soldaten der Arbeit: Arbeitsdienste in Deutschland und den USA 1933-1945, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2003, ISBN 978-3-525-35138-3, S. 318.
  21. Kiran Klaus Patel, Soldaten der Arbeit: Arbeitsdienste in Deutschland und den USA 1933-1945, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2003, ISBN 978-3-525-35138-3, S. 402.
  22. Kiran Klaus Patel, Soldaten der Arbeit: Arbeitsdienste in Deutschland und den USA 1933-1945, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2003, ISBN 978-3-525-35138-3, S. 317.
  23. Kiran Klaus Patel, Soldaten der Arbeit: Arbeitsdienste in Deutschland und den USA 1933-1945, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2003, ISBN 978-3-525-35138-3, S. 196, 399, 155, 185.
  24. dhm.de.
  25. Kiran Klaus Patel, Soldaten der Arbeit: Arbeitsdienste in Deutschland und den USA 1933-1945, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2003, ISBN 978-3-525-35138-3, S. 363.
  26. Kiran Klaus Patel, Soldaten der Arbeit: Arbeitsdienste in Deutschland und den USA 1933-1945, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2003, ISBN 978-3-525-35138-3, S. 400.
  27. Kiran Klaus Patel, Soldaten der Arbeit: Arbeitsdienste in Deutschland und den USA 1933-1945, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2003, ISBN 978-3-525-35138-3, S. 117 f.
  28. Kiran Klaus Patel, Soldaten der Arbeit: Arbeitsdienste in Deutschland und den USA 1933-1945, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2003, ISBN 978-3-525-35138-3, S. 190 f.
  29. http://www.geest-verlag.de/node/3399.
  30. Der Reichsarbeitsdienst. Abgerufen am 4. September 2012., S.27.
  31. Kiran Klaus Patel, „Soldaten der Arbeit“. Arbeitsdienste in Deutschland und den USA 1933-1945, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2003, ISBN 3-525-35138-0 S. 215ff.
  32. Kiran Klaus Patel. Soldaten der Arbeit: Arbeitsdienste in Deutschland und den USA 1933-1945, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2003, ISBN 978-3-525-35138-3,S. 209ff.
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