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Regentschaft

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Eine Regentschaft (lateinisch regere – ‚regieren‘, ‚lenken‘, ‚leiten‘) ist die stellvertretende Herrschaft eines nicht gekrönten Staatsoberhauptes in einer Monarchie an Stelle des Herrschers.

Gründe der Regentschaft sind Minderjährigkeit des legitimen Monarchen, seine Verhinderung durch eine schwere Krankheit (insbesondere Geisteskrankheit) oder Gefangenschaft.

Regent wird meist der nach der Primogenitur­ordnung nächstberufene, regierungsfähige Agnat. Dieser regiert dann als Prinzregent. Häufig wurde auch die Mutter des zukünftigen Herrschers – bei Minderjährigkeit – eingesetzt. Alternativ kommt auch ein Regentschaftsrat in Frage. Im Heiligen Römischen Reich oblag den Reichsvikaren die Fortführung der laufenden Geschäfte für die Zeit zwischen dem Tod eines Kaisers und der Wahl eines neuen.

Beispiele

Historisch bedeutsam sind unter anderem die Regentschaften von:

Siehe auch

Weblinks

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