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Rederecht

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Speakers’ Corner in London

Das Rederecht ist die Einräumung des Rechtes zur verbalen Äußerung eines Redners gegenüber Zuhörern.

In Gremien (z. B. Stadtrat, Kreistag, Landtag) ist sie meist ein durch Vorschriften (Geschäftsordnung) normiertes Recht.

Das Rederecht gehört im weitesten Sinne zur Meinungsfreiheit innerhalb eines demokratischen Systems.

Rederecht vor dem Bundestag

Rednerpult im Bayerischen Landtag mit Anzeige der verbleibenden Redezeit oben
Das rote Lämpchen signalisiert, dass das Mikrophon eingeschaltet ist und der Mensch am Mikrophon das vorübergehende Rederecht besitzt

Artikel 43 Abs. 2 des Grundgesetzes räumt den Mitgliedern des Bundesrates und der Bundesregierung sowie ihren Beauftragten ein Rederecht zu jeder Zeit ein. Die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane regeln dabei Einzelheiten.

Daneben sprachen vor dem Bundestag bislang über 30 Prominente:[1][2]

  • 1969 sprach der damalige US-Präsident Richard Nixon.
  • In den 70er Jahren gab es keinen einzigen Gastredner im Parlament.
  • 1982, mitten in der Aufrüstungsdebatte, sprach US-Präsident Ronald Reagan. Viele SPD-Abgeordnete klatschten nicht und demonstrierten so Bundeskanzler Helmut Schmidt, dass sie ihm bei der Aufrüstung nicht folgen wollten.

Sonstiges

Generelles „Rederecht“ hat Jedermann an der Speakers’ Corner im Londoner Hyde Park.

Siehe auch

Literatur

  • Veris-Pascal Heintz, Das Rederecht der Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Zu den Grenzen der Einschränkbarkeit der Redefreiheit, Zeitschrift für das Juristische Studium (ZJS) 03/2013, 233 (pdf-Datei)[4] (PDF; 83 kB)

Weblinks

Belege

  1. Rheinische Post: [1]
  2. bundestag.de: [2]
  3. bundestag.de: [3]
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
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