Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Rechtsfähigkeit

Aus Jewiki
(Weitergeleitet von Rechtssubjekt)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von (subjektiven) Rechten und Rechtspflichten zu sein. Als solches Rechtssubjekt kommen neben natürlichen Personen und juristischen Personen auch andere Gebilde in Betracht, insbesondere Gesamthandsgemeinschaften.[1]

Einzeldarstellungen

Die Rechtsfähigkeit in einzelnen Rechtsordnungen:

Einzelnachweise

  1. Siehe statt vieler Creifelds Rechtswörterbuch in jeder beliebigen Auflage.
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!