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Statut

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Das Statut (lateinisch statutum ‚Festsetzung‘), oft auch im Plural Statuten verwendet, bezeichnet:

  • allgemein eine Sammlung bzw. Zusammenfassung von Rechtsnormen, siehe Kodifikation
  • in der allgemeinen Rechtsgeschichte die Ordnungen und Regeln von Körperschaften, siehe Körperschaft
  • einen völkerrechtlichen Vertrag, zumeist einen solchen, der eine Institution konstituiert (statuiert), siehe Statut (Völkerrecht)
  • im internationalen Privatrecht diejenige Rechtsordnung, die zur Entscheidung in der Sache heranzuziehen ist, siehe Personalstatut
  • eine Satzung eines privatrechtlichen Verbands/Vereins, siehe Satzung (Privatrecht)
  • im österreichischen und schweizerischen Vereinsrecht einen Gesellschaftsvertrag

Spezielleres:


Siehe auch:

Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.