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Rechtsgelehrter
Rechtsgelehrter steht für:
- anerkannter Rechtswissenschaftler
- wissenschaftlich publizierender Jurist
- Faqih, islamischer Rechtsgelehrter, siehe Fiqh
- Oberster Rechtsgelehrter, höchster Repräsentant des Staates in der Islamischen Republik Iran
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |