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Rechtsetzung

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Unter Rechtsetzung versteht man die Schaffung von rechtlichen Normen und Entscheidungen. Mit ihr wird eine Rechtsordnung geschaffen, die von der Rechtspflege ausgeübt wird.

Sie erfolgt durch gesetzgebende (gubernative R.) oder rechtsprechende (judikative R.) Instanzen, soweit es um Gesetze im formellen Sinne geht. Recht wird aber im öffentlich-rechtlichen Bereich zusätzlich durch Rechtsverordnungen, Satzungen und für die Regelungen von Einzelfällen auch durch Verwaltungsakte gesetzt. Im privatrechtlichen Bereich erfolgt die Setzung von Recht typischerweise durch Vertrag oder durch einseitige Rechtsgeschäfte (zum Beispiel Kündigung oder Testament). Der öffentlich-rechtliche Vertrag stammt aus dem Privatrecht. Er ist mit seiner zweiseitigen Verpflichtung eine Alternative zur einseitigen hoheitlichen Rechtsetzung durch Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsakt.

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