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Recht der Vereinigten Staaten

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Das Recht der Vereinigten Staaten (englisch Law of the United States) stammte ursprünglich hauptsächlich vom Common Law aus England ab, welches zur Zeit des Amerikanischen Unabhängigkeitskriegs Rechtskraft hatte. Seitdem die Verfassung der Vereinigten Staaten in Kraft trat, gilt sie zusammen mit den Bundesgesetzen und den völkerrechtlichen Verträgen, an denen die Vereinigten Staaten beteiligt sind, nun als höchste Rechtsquelle. Diese stellen die Basis, aber auch die Beschränkungen für das gesamte Bundesrecht und das Recht in den 50 Bundesstaaten dar.

Das kodifizierte Mischsystem Louisianas hat wesentliche privatrechtliche Inhalte und Verfahren des römisch-germanischen Rechts aus seiner Zugehörigkeit zum spanischen und französischen Weltreich beibehalten und stellt in dieser Hinsicht eine Besonderheit unter den 50 amerikanischen Bundesstaaten dar.

Rechtsquellen

In den Vereinigten Staaten wird das Recht aus vier Rechtsquelltypen abgeleitet:

  • Verfassungsrecht,
  • Verwaltungsverordnungen,
  • Gesetz,
  • Richterrecht (Rechtsprechung).

Die wichtigste Rechtsquelle ist die amerikanische Verfassung, da ihr alle anderen Rechtsquellen untergeordnet sind. Recht, das versucht, die Bestimmungen der Verfassung zu brechen, ist gegenstands- und wirkungslos. Wenn zum Beispiel der Kongress ein Gesetz verabschiedet, das mit der Verfassung nicht vereinbar ist, so kann der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten das Gesetz als verfassungswidrig einstufen und damit als nichtig erklären.

Amerikanisches Common Law

Obwohl die Vereinigten Staaten wie auch viele Staaten des Commonwealth Erben des britischen Common Laws sind, setzt sich das amerikanische Recht bedeutend davon ab. Dies rührt größtenteils von dem langen Zeitraum her, in dem sich das amerikanische Recht unabhängig vom Britischen entwickelt hat. Entsprechend schauen die Gerichte in den Vereinigten Staaten bei der Analyse von eventuell zutreffenden britischen Rechtsprinzipien im Common Law gewöhnlich nur bis ins frühe 19. Jahrhundert.

Während es in den Commonwealth-Staaten üblich ist, dass Gerichte sich Entscheidungen und Prinzipien aus anderen Commonwealth-Staaten importieren, ist das in der amerikanischen Rechtsprechung selten. Ausnahmen bestehen hier nur, wenn sich überhaupt keine relevanten amerikanischen Fälle finden lassen, die Fakten nahezu identisch sind und die Begründung außerordentlich überzeugend ist. Frühe amerikanische Entscheidungen zitierten oft britische Fälle, solche Zitate verschwanden aber während des 19. Jahrhunderts, als die Gerichte eindeutig amerikanische Lösungen zu lokalen Konflikten fanden.[1] In der aktuellen Rechtsprechung beziehen sich fast alle Zitate auf amerikanische Fälle.

Einige Anhänger des Originalismus und der strikten Gesetzestextauslegung (strict constructionism), wie zum Beispiel der Bundesrichter am Obersten Gerichtshof, Antonin Scalia, vertreten die Meinung, dass amerikanische Gerichte nie ausländische Fälle überprüfen sollten, die nach dem Unabhängigkeitskrieg entschieden wurden, unabhängig davon, ob die Argumentation überzeugend ist oder nicht. Die einzige Ausnahme wird hier in Fällen gesehen, die durch die Vereinigten Staaten ratifizierte völkerrechtliche Verträge betreffen. Andere Richter, wie zum Beispiel Anthony Kennedy und Stephen Breyer vertreten eine andere Ansicht und benutzen ausländische Rechtsprechung, sofern ihre Argumentation für sie überzeugend, nützlich oder hilfreich ist.

Bundesrecht

Bundesrecht leitet sich von der Verfassung der Vereinigten Staaten ab, die alle gesetzgeberischen Kompetenzen auf der Bundesebene beim Kongress ansiedelt. Dabei sind die Kompetenzen, die überhaupt zur Bundesebene gehören, aufgrund des angestrebten Föderalismus durch die Verfassung streng beschränkt. Fast alle Gesetze werden im United States Code kodifiziert. Viele Gesetze geben Behörden der Exekutive die Befugnis, Verordnungen mit voller Rechtskraft zu erlassen. Solche werden im Code of Federal Regulations veröffentlicht. Viele gerichtliche Verfahren werden aufgrund von Bundesgesetzen oder -verordnungen entschieden. Die Urteile in diesen Fällen sind aufgrund des stare decisis-Gebots selbst auch rechtskräftig und müssen bei nachfolgenden Fällen beachtet werden. (siehe auch Präzedenzfall)

Bundesstaatliches Recht

Die fünfzig Bundesstaaten haben als teilsouverän politische Einheiten ihre eigene Verfassung und behalten das Recht, unabhängig Recht in allen Bereichen zu schaffen, die nicht ausdrücklich durch die Verfassung an den Bund übergeben wurden. Fast alle Staaten begannen mit der gleichen Common-Law-Basis, wobei insbesondere das Recht in Louisiana stark vom französischen Rechtsverständnis beeinflusst wurde. Über die Jahrhunderte haben sich allerdings große Unterschiede zwischen den Rechtsräumen der verschiedenen Staaten herausgebildet. Die Gerichte der Bundesstaaten entwickelten dieselben Prinzipien des Common Law mit Hilfe von stare decisis auf unterschiedlicher Weise, während die bundesstaatlichen Parlamente unabhängig Gesetze verabschiedeten, die diese Prinzipien weiter ausbauten oder neu interpretierten.

Im Gegensatz zu anderen Ländern, die nach Common Law regiert werden, haben alle amerikanischen Bundesstaaten einen Teil ihres durch Gesetz geschaffenen Rechts kodifiziert. Diese Idee war von der traditionellen kontinentaleuropäischen Ansicht geleitet, dass nur Gesetzestexte eindeutige Rechtskraft haben.

In einigen Staaten wird bei der Kodifikation das aktuell gültige Common Law nur erneut ausgedrückt mit dem Gedanken, dass Richter diese restatements liberal interpretieren können, soweit das Parlament keine spezifischen Gesetze zum Thema beschließt. In anderen Staaten wird erwartet, dass sich Richter an den genauen Wortlaut der Gesetzestexte halten.

Einer der Vorteile der Kodifikation ist, dass, sobald sich das Parlament daran gewöhnt hat, neue Gesetze als Änderungen alter Gesetze zu verfassen, das Gesetzbuch immer den aktuellen Stand der demokratischen Willensbildung widerspiegelt. Es ist entsprechend in vielen anderen Common-Law-Rechtsräumen ungleich schwerer festzustellen, wie das aktuell gültige Recht tatsächlich lautet. Dazu müssen sehr frühe vom Parlament verabschiedete Gesetze gelesen und danach geschichtlich untersucht werden, welche nachfolgenden Gesetze dieses ursprüngliche Gesetz beeinflussten. Als 2005 der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs geschaffen wurde, musste das dazu verabschiedete Gesetz alle aktuell gültigen Stellen in alten Gesetzen nennen, in denen direkt auf dieses neue Gericht verwiesen werden sollte.[2]

Strafrecht

Im Gebiet des Strafrechts sind die rechtlichen Bestimmungen zwischen den Bundesstaaten für schwere Straftaten wie Mord oder Vergewaltigung relativ ähnlich. In anderen Fällen, insbesondere wenn es um den Schutz der Öffentlichkeit geht, variiert das Strafmaß schon beachtlich. So unterscheiden sich die für Trunkenheit am Steuer verhängten Strafen bis in die 1990er noch sehr.

Vertragsrecht

Zum Begriff des Vertrages

Im amerikanischen Vertragsrecht ist ein Vertrag ein rechtlich verbindlicher Austausch von Versprechen zwischen den Vertragsparteien. Die Versprechen können schriftlich, mündlich (sog. parol contracts) oder stillschweigend (sog. implied contracts) ausgetauscht werden.

Verträge können auch in Bezug auf die Anzahl ausgetauschter Versprechen unterschieden werden. So besteht ein synallagmatischer Vertrag (sog. bilateral contract) aus zwei oder mehr gegenseitigen Versprechen, ein einseitiger Vertrag (sog. unilateral contract) hingegen aus einem Angebot und Annahme (wenn der Anbieter dem Angebotsempfänger die Bezahlung eines Entgeltes für die Ausführung einer bestimmten Leistung offeriert – verpflichtet der Angebotsempfänger, hat er den Vertrag abgeschlossen).

Ebenso können Verträge bezüglich ihrer Ungültigkeit unterschieden werden: Aus einem von Anfang an nichtigen Vertrag (sog. void contract) gehen keine rechtlichen Wirkungen aus (z. B. eine Vereinbarung, ein Verbrechen zu begehen). Ein unwirksamer Vertrag (sog. voidable contract) kann von beiden Vertragsparteien annulliert werden. Solange der Vertrag aber nicht angefochten wird, bleibt er gültig. Ein uneinklagbarer Vertrag (sog. unenforceable contract) ist zwar gültig, aber selbstverständlich nicht gerichtlich durchsetzbar.

Regelung des Vertragsrechts

In den USA wird das rechtlich bindende Vertragsrecht hauptsächlich von den einzelnen Bundesstaaten geregelt. Deshalb gibt es in den USA rund 50 unterschiedliche Vertragsrecht-Kodifikationen und Rechtsprechungen (common law). Aus diesem Grund wurden in den USA verschiedentlich Anstrengungen unternommen, das Vertragsrecht in gewissem Umfang zu vereinheitlichen.

So hat die NCCUSL (National Conference of Commissioners on Uniform State Laws)[3] beispielsweise den (rechtlich nicht bindenden) „Uniform Commercial Code“ (U.C.C.) erlassen (welcher seit der ersten Ausgabe von 1954 viele Male revidiert wurde).

Viele bundesstaatliche Gesetze (sog. state statute law[4]) basieren auf dem U.C.C. und übernehmen dessen einzelne Paragraphen bzw. Artikel zum Teil wortgetreu.[5] Diese Kodifikationen sind im Gegensatz zum U.C.C. in den jeweiligen Bundesstaaten rechtlich bindend.

Eine weitere rechtlich nicht bindende Vereinheitlichung des Vertragsrechts hat das American Law Institute (ALI[6]) veröffentlicht: Das „Restatement of Law, Contracts“.

Trotzdem gibt es in den USA auf Bundesebene gewisse Gesetze (sog. federal statute law[4]), die jeweils einen kleinen Teil des Vertragsrechts beschlagen, so zum Beispiel der Consumer Credit Protection Act von 1968, oder der Magnuson-Moss Warranty Act von 1975.

Deliktsrecht

Das amerikanische Deliktsrecht, also das Zivilrecht für unerlaubte Handlungen, aus dem hauptsächlich der Anspruch auf Schadensersatz erwächst, variiert zwischen den Bundesstaaten weit. So erlaubt die „fahrlässige Erzeugung emotionaler Bedrängnis“ (engl. negligent infliction of emotional distress) selbst ohne physiologischem Schaden in einigen Staaten Anspruch auf Schadensersatz, während das in anderen Staaten nicht der Fall ist. Bei die meisten unerlaubten Handlungen gibt es mehrheitlich angewandte Prinzipien, die allerdings von einigen Staaten abhängig von der Materie nicht beachtet werden.

Urheberrecht

Einheitliche Gesetze

Verschiedene Organisationen haben versucht, die bundesstaatlichen Parlamente zur Verabschiedung einheitlicher Gesetze (engl. uniform laws) zu bewegen, sind dabei aber nur gelegentlich erfolgreich gewesen. Die erfolgreichsten dieser Versuche waren der Uniform Commercial Code (Einheitlicher Handelscode) und der Model Penal Code (Modellstrafrecht).

Darüber hinaus hat das American Law Institute auch Neufassungen des Common Law – die restatements of the law – herausgegeben, die besonders von Richtern und Anwälten als Ersatz für die üppigen sonst üblichen Fallsammlungen benutzt werden.

Kommunalrecht

Die Bundesstaaten haben einen Teil ihrer Gesetzgebungskraft an eine Unzahl von Behörden, Countys, Städten und besonderen Bezirken delegiert. Entsprechend sind an jedem Ort eine große Anzahl an Rechtsbestimmungen gleichzeitig in Kraft, deren Anwendbarkeit von den lokalen Gerichten ständig neu überprüft werden muss.

Siehe auch

Literatur

Einführung

  • David S. Clark: Introduction to the Law of the United States. 2. Auflage. Kluwer International, 2011, ISBN 978-9041117014.
  • Arthur T. von Mehren und Peter L. Murray: Das Recht in den Vereinigten Staaten von Amerika: Eine Einführung. Xenomoi, Berlin 2008, ISBN 978-3936532890.
  • Peter Hay: US-amerikanisches Recht. 5. Auflage. C.H. Beck, München 2011, ISBN 978-3-406-62697-5.
  • Karin Linhart: Einführung in Recht und Gerichtsorganisation der USA. In: Zeitschrift für Rechtsvergleichung (ZfRV). Bd. 48, 2007, ISSN 0514-275X, S. 217–225.
  • Ralf Michaels: American law (United States). In: Jan M. Smits (Hrsg.): Elgar Encyclopedia of Comparative Law. Edward Elgar, Cheltenham/Northampton, M.A. 2006, ISBN 978-1845420130, S. 66–77.
  • Konrad Zweigert, Hein Kötz: Das Recht der Vereinigten Staaten von Amerika. In: dies.: Einführung in die Rechtsvergleichung auf dem Gebiete des Privatrechts. 3. Auflage. J.C.B. Mohr (Paul Siebeck). Tübingen. 1996. ISBN 3-16-146548-2 S. 233–250.

Enzyklopädien

  • Corpus Juris Secundum. A contemporary statement of American law as derived from reported cases and legislation. West, St. Paul, Minn. 1936.

Einzelaspekte

  • Marc Gerding: Trial by Jury. Die Bewährung des englischen und des US-amerikanischen Jury-Systems. Eine Idee im verfassungsrechtlichen und gesellschaftlichen Wandel. Julius Jonscher Verlag, Osnabrück 2007, ISBN 3-9811399-0-9.
  • Marcus Schladebach, Sabrina Schönrock: Grundstrukturen des Verwaltungsrechts in den USA. In: VerwArch. Bd. 93, 2002, S. 100–128.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Elizabeth Gaspar Brown: Frontier Justice. Wayne County 1796–1836. In: Wythe Holt (Hrsg.): Essays in Nineteenth-Century American Legal History. Greenwood Press, Westport (CT) 1976, S. 676–703, hier S. 686. (Diese Quelle merkt an, dass sich Entscheidungen zwischen 1808 und 1828 im Territorium Michigans von einer vollständigen Abhängigkeit vom britischen Recht zu einem vermehrten Rückgreifen auf amerikanische Fälle wandelten.)
  2. [1]
  3. http://www.nccusl.org/Update/
  4. 4,0 4,1 Statutory law (engl. WP)
  5. Eine Auflistung aller Staaten mit Links zu den jeweiligen Gesetzen, welche die jeweiligen Bestimmungen des U.C.C. umgesetzt haben, findet sich unter http://www.law.cornell.edu/uniform/ucc.html
  6. http://www.ali.org/
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