Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Re'eh

Aus Jewiki
(Weitergeleitet von Re’eh)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Ugaritische Baal Bronze-Statue, gefunden in Ras Shamra (14. bis 12. Jahrhundert v. d. Z.)

Re'eh (hebr. „Siehe!“ [ ich lege dir heute Segen und Fluch vor]) bezeichnet einen Leseabschnitt (Parascha oder Sidra genannt) der Tora und umfasst den Text 5. Buch Mose/Deuteronomium/Dewarim 11,26–16,17.

Es handelt sich um die Sidra des 4. oder 5. Schabbats im Monat Aw.

Wesentlicher Inhalt

  • Der Segen für die Erfüllung der Gebote soll auf dem Berg Gerisim, der Fluch für Nichtbefolgung auf dem Ebal ausgesprochen werden.
  • Zerstörung fremder Kultstätten
  • Opfer sind im Lande Kanaan nur an dem einen von Gott bestimmten Ort gestattet.
  • Verbot des Blutgenusses
  • Verzehrung des 2. Zehnten (Ma'asser scheni) ebenfalls nur an diesem Ort; ebenso der Erstgeburt von Rind und Schaf - und zwar durch den Priester
  • Im Land Kanaan sind - im Gegensatz zur Zeit der Wüstenwanderung - profane Schlachtungen gestattet.
  • Warnung vor Götzendienst und heidnischen Bräuchen
  • Verbot des Genusses der unreinen Tiere
  • Bei grosser Entfernung vom Heiligtum kann der Zehnte in Geld umgesetzt werden
  • Am Ende jedes siebten Jahres (Schmitta) ist dem Volksgenossen die Schuld zu erlassen, nicht aber dem Fremden, trotzdem soll das begehrte Darlehen nicht verweigert werden (vgl. Prosbul)
  • Hebräische Sklaven und Sklavinnen sollen nur sechs Jahre dienen.
  • Wenn die Erstgeburt von Rind und Kleinvieh, die dem Priester gehört, einen körperlichen Makel hat, darf sie in der Heimat verzehrt werden.
  • Die drei Wallfahrtsfeste (Schalosch regalim)

Haftara

Die zugehörige Haftara ist gewöhnlich Jes 54,11–55,5 (aber vgl. den Unterabschnitt zur Haftara in der englischsprachigen Wikipedia).

Literatur (Auswahl)

Weblinks (Auswahl)

Andere Wikis

Dieser Artikel / Artikelstub / diese Liste wurde in Jewiki verfasst und steht unter der Lizenz Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. Hauptautor des Artikels (siehe Autorenliste) war Michael Kühntopf. Weitere Artikel, an denen dieser Autor / diese Autorin maßgeblich beteiligt war: 2.655 Artikel (davon 1.531 in Jewiki angelegt und 1.124 aus Wikipedia übernommen). Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Seite Jewiki:Statistik.