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Ratenzahlung

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Die Ratenzahlung, beziehungsweise der Ratenkauf oder Teilzahlung, ist eine Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer auf Tilgung der Schuld mittels eindeutiger ratenweiser Zahlungen oder innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Im Einzelhandel spricht man dabei auch vom Finanzkauf. Eine veraltete Bezeichnung ist Kauf auf Abzahlung. Eine Rate setzt sich zusammen aus der Tilgung (rückzuzahlendes Kapital) und, sofern vereinbart, den anfallenden Zinsen.

Üblich sind nach Zeiträumen festgelegte Zahlungen in gleich bleibender Höhe (z. B. die Zahlung eines bestimmten monatlichen Betrages jeweils spätestens zum 1. eines jeden Monats), siehe auch Annuitätendarlehen. Mittlerweile bieten viele Kreditgeber die Tilgung einer Schuld bis zu einem bestimmten Datum an, wobei die Höhe der jeweiligen Rate und die Zahlungsfrequenz frei gewählt werden können.[1]

In Deutschland zu berücksichtigende Formvorschriften finden sich z. B. in § 492 BGB.

Nicht erfüllte Ratenzahlungen (z. B. bei Versandhäusern) sind heutzutage einer der häufigsten Gründe für Insolvenzen privater Verbraucher.

Erstmals entwickelte Edward Clark einen Ratenzahlungsplan 1856, um den Verkauf von Nähmaschinen zu fördern.

Siehe auch

Einzelnachweise

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