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Publikumsverlag

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Ein Publikumsverlag ist ein Verlag, der im Zusammenhang mit der Herausgabe eines Buches das gesamte unternehmerische Risiko übernimmt. Zum Verlagsprogramm von Publikumsverlagen gehören alle literarischen Gattungen der Belletristik und Sachliteratur.

Der Verlag trägt alle Kosten, die mit der Herstellung und dem Vertrieb zusammenhängen, das sind insbesondere die allgemeinen Vorbereitungskosten, die Druck- und Buchbindekosten sowie die Werbe- und Vertriebskosten. Das Verlagsmarketing übernimmt die vollständige Organisation der Herstellung sowie des Vertriebs und der Werbung durch Pressetermine, Rezensionen und Autorenlesungen.

Zur Sicherung des verlegerischen Zieles beschäftigen Publikumsverlage Fachpersonal wie Lektoren, die die Qualität und die Erfolgsaussichten eingereichter Manuskripte beurteilen, und Korrektoren, die die Qualität bis zur Fertigstellung sichern.

Autoren oder Herausgeber müssen nicht wie bei Zuschussverlagen für Druckkosten in Vorleistung treten oder wie bei Selbstkostenverlagen oder „Pseudoverlagen“ die gesamten Kosten tragen. In der Regel erhalten Autoren für ihre Veröffentlichung ein Honorar bzw. Tantiemen, die sich nach den Richtlinien des zwischen dem Verband deutscher Schriftsteller (VS) und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels verhandelten Normvertrags richten.[1] Neun Jahre nach Gründung des VS wurde 1978 der erste Normvertrag mit dem Börsenverein abgeschlossen.[2]

Einzelnachweise

  1. verdi.de Pressemitteilung vom 23. Januar 2014 zum neu ausgehandelten Normvertrag
  2. Heinrich Bleicher-Nagelsmann: Vertragsbedingungen und Urheberrechte. Zur Situation deutscher Autorinnen und Autoren – Ein kurzer Überblick auf vs.verdi.de
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