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Provinziallandtag Schleswig-Holstein

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Der Provinziallandtag Schleswig-Holstein war in der Provinz Schleswig-Holstein innerhalb des Provinzialverbandes ein Selbstverwaltungsorgan, das nach dem Deutschen Krieg seit dem Jahr 1868 bis zu seiner Auflösung am 1. Januar 1934 existierte.[1]

Geschichte

Nach dem Ende des Deutsch-Dänischen Krieges hatte es Konflikte zwischen dem Königreich Preußen und dem Kaisertum Österreich um die Verwaltung der ehemaligen Herzogtümer Schleswig und Holstein gegeben. Infolge des Deutschen Krieges sowie des Prager Friedens kam es zur Gründung der preußischen Provinz Schleswig-Holstein. Der Vereinigte schleswig-holsteinische Provinziallandtag − so sein offizieller Name − konstituierte sich erstmals am 11. Oktober 1868 in Rendsburg. Zusammengesetzt war er aus je neunzehn Vertretern des Großgrundbesitzes, der Städte und der Landgemeinden. Auf diese landesständische Zusammensetzung konnten nur wenige Wähler einen Einfluss ausüben. Grundsätzlich folgte seine Konstitution den preußischen Provinziallandtagen. In der Hauptsache übernahm der Landtag vor allem Selbstverwaltungsaufgaben für die Provinz Schleswig-Holstein. Hierzu zählten der Wegebau, die Wohlfahrtspflege, das Versicherungs- und Medizinalwesen sowie die Kunst- und Wissenschaftspflege.

Der Ständesaal zu Schleswig

Im Jahr 1871 wurde ein ständischer Ausschuss als Verwaltungsorgan eingesetzt. Ab 1875 wurden die Mitglieder des Provinziallandtages von den Kreistagen und den Stadtverordnetenversammlungen gewählt. Bis 1890 hatte der Provinziallandtag keinen selbstgewählten Vorsitzenden, sondern einen vom König ernannten Landmarschall. Danach konnte das Gremium einen Vorsitzenden selbst wählen. Nach dem Ersten Weltkrieg wurden während der Weimarer Republik die Mitglieder des Provinziallandtages in freien, geheimen und gleichen Wahlen von der wahlberechtigten Bevölkerung Schleswig-Holsteins (Ergebnisse] gewählt. Im Dritten Reich verlor der Provinziallandtag ab 1933 im Zuge der staatlichen Zentralisierung seine Funktion: Er wurde zum 1. Januar 1934 aufgelöst.[2]

Der Provinziallandtag verfügte über kein eigenes Haus: Die Sitzungen fanden bis 1904 in Rendsburg und im Schleswiger Ständesaal statt. Ab 1905 tagte das Gremium in Kiel.

Am 26. Februar 1946 trat der Ernannte Landtag, den die Britischen Besatzungsmacht zusammengesetzt hatten, zu seiner ersten Sitzung im provosorischen Stadttheater an der Holtenauer Straße 103 in Kiel zusammen. Seit Mai 1946 bezeichnete sich dieses Gremium − in Anlehnung an den ehemaligen Provinziallandtag Schleswig-Holstein − als Provinziallandtag. Zu Beginn der 9. Sitzung am 10. September 1946 gab es die Bekanntmachung, dass mit der Verordnung Nr. 46 der britischen Militärregierung vom 23. August 1946 „Betreffend die Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder“ die Provinz in das Land Schleswig-Holstein umgewandelt werde: Aus dem Provinziallandtag entstand der Schleswig-Holsteinische Landtag.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt u. Ortwin Pelc (Hrsg.): Schleswig-Holstein Lexikon. Wachholtz, Neumünster 2006, Lemma Provinziallandtag.
  2. Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt u. Ortwin Pelc (Hrsg.): Schleswig-Holstein Lexikon. Wachholtz, Neumünster 2006, Lemma Landtag.
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