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Provenienz

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Provenienz (von lat. provenire „herkommen“) bezeichnet allgemein die Herkunft einer Person oder Sache.[1] Besondere Bedeutung hat der Begriff als Bezeichnung der Herkunft von Kunstwerken und Kulturgütern, ihrer Erforschung widmet sich die Provenienzforschung. Der Begriff ist auch als Herkunftsangabe von Waren geläufig, meist im Sinne einer Qualitätsangabe.

Kunstwerke und Kulturgüter

 
Rückseite eines Diptychons von Theo van Doesburg mit mehreren Ausstellungs- und Transportzetteln; Kröller-Müller Museum, Otterlo, Niederlande
 
Rückseite einer Daguerrotypie mit Inventarnummer und Ausstellungsmarkierungen; Nordisches Museum, Stockholm, Schweden

Heute wird der Begriff vor allem für die Besitzverhältnisse von Gegenständen und deren Geschichte im Bereich des Kunstmarkts[2], sowie bei Archivgut, privaten Sammlungen und bei Bibliotheks- oder Museumsbeständen gebraucht.

Je nach Art des Werkes kann die Herkunft unterschiedlich dokumentiert sein. Kaufverträge, Sammlungs-, Ausstellungs- oder Versteigerungskataloge kommen in Frage. Aber auch Markierungen am Werk selbst wie Stempel einer Bibliothek oder ein Exlibris sowie handschriftliche Eigentumsvermerke sind bei Büchern häufig. Auch der Bucheinband kann Hinweise auf Vorbesitzer geben, so zum Beispiel bei einheitlich gebundenen Bibliotheken. Gemälde und Plastiken können rückseitig Zettel mit Angaben zu Ausstellungen und Leihgaben aufweisen.

Die Provenienz eines Werkes ist von Bedeutung, um die Echtheit des Werkes zu dokumentieren und um Fälschungen aufzudecken. Auf dem Kunstmarkt können Werke aus einer berühmten Sammlung einen höheren Wert haben, als ein vergleichbares Werk ohne diesen Vorbesitzer.

Sie kann aber auch über bestehende Eigentumsansprüche Auskunft geben. Die Provenienzforschung soll untersuchen, ob ein Werk einem Vorbesitzer gestohlen wurde oder Teil der NS-Raubkunst ist. Bei Werken grenzüberschreitender Herkunft kann auch das UNESCO-Übereinkommen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut von 1970 (BGBl. 2007 II S. 626, 627) Ansprüche vermitteln. In diesen und ähnlichen Fällen müssen Restitutionsansprüche geprüft werden.

Insbesondere bei Archiven und Bibliotheken kann die Provenienz auch Ordnungskriterium sein. Vor allem bei Nachlässen, geschlossenen Altbeständen oder wertvollen Schenkungen kommt eine geschlossene Aufstellung der Bestände nach dem Provenienzprinzip in Betracht: Die einzelnen Objekte werden dann nicht thematisch oder chronologisch in den Bestand eingearbeitet und Dubletten werden nicht ausgesondert. Bei weniger herausgehobener Herkunft wird das Pertinenzprinzip angewendet.

Weitere Verwendung

Zum Beispiel in der Forstwirtschaft wird so das Herkunftsgebiet einer bestimmten Baumrasse bezeichnet.[3]

Bei Handelsware können damit unter anderem der Herstellungsort, der Haupthandelsplatz oder der Fundort aber auch bestimmte Qualitäten bezeichnet werden.[4]

Weblinks

Wiktionary: Provenienz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Provenienz. Duden.de, abgerufen am 16. Juli 2014.
  2. Sotheby's: Glossar (abgerufen am 8. Juli 2014)
  3. Provenienz. Lexikon der Biologie, Spectrum.de, abgerufen am 16. Juli 2014.
  4. Provenienz. Teppich-Lexikon, Kibek.de, abgerufen am 16. Juli 2014.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Provenienz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.