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Proklamation

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Eine Proklamation (von lat. proclamare, „laut ausrufen, schreien“; aus pro, „vor, für“, und clamare, „rufen“; und von frz. proclamation, „Ausrufung, Verkündigung“) ist ein öffentlicher Aufruf, eine Bekanntmachung oder eine öffentliche Erklärung.

Man unterscheidet allgemein zwischen offiziellen Proklamationen von Staaten oder Staatsorganen mit verbindlichem Charakter und Proklamationen politisch-sozialer Gruppen bzw. Organisationen, die beide die Stimmung der Angesprochenen für sich zu gewinnen versuchen.

Völkerrecht

Das Völkerrecht hingegen definiert die Proklamation als die formale Erklärung eines oder mehrerer Staaten über eigene Auffassungen oder Absichten über die Beziehungen zwischen Staaten, die sich nicht an bestimmte Adressaten, sondern an die Staatengemeinschaft allgemein richtet.

So spielen einseitige Proklamationen zum Beispiel im Seerecht eine besondere Rolle. Im Unterschied zu Verträgen fehlt es den mehrseitigen Proklamationen am Verpflichtungscharakter.

Beispiele

  • Die Proklamationen des preußischen Königs Friedrich Wilhelm IV. im Rahmen der Märzrevolution 1848
  • Die deutsche Kaiserproklamation von Versailles während der Reichsgründung (18. Januar 1871) hat mehr den Charakter eines Aufrufs.
  • Oster-Proklamation – 24. April 1916 Erklärung über die Unabhängigkeit Irlands von Großbritannien
  • Dagegen handelt es sich bei den Proklamationen des Alliierten Kontrollrats für Deutschland (30. August–20. Oktober 1945) um grundsätzliche gesetzliche Regelungen.
  • 18. Juni 1946 – Proklamation der Republik Italien
  • 15. November 1983 – einseitige Proklamation der „Türkischen Republik Nordzypern
  • 24. Mai 1993 – Proklamation der Unabhängigkeit Eritreas
  • 11. November 1994 – Bekanntmachung der Proklamation der Bundesregierung über die Ausweitung des deutschen Küstenmeeres[1]
  • Feierlich wird auch in der Vorkarnevalszeit zur Prinzenproklamation aufgerufen.

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Proklamation aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.