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Produktsicherheitsgesetz (Deutschland)

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Vorlage:QS-Recht

Basisdaten
Titel: Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt
Kurztitel: Produktsicherheitsgesetz
Früherer Titel: Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
Abkürzung: ProdSG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Arbeitsschutzrecht, Gefahrenabwehrrecht
Fundstellennachweis: 8053-8
Ursprüngliche Fassung vom: 6. Januar 2004
(BGBl. I S. 2, ber. S. 219)
Inkrafttreten am: 1. Mai 2004
Letzte Neufassung vom: 8. November 2011
(BGBl. I S. 2178,
ber. 2012 I S. 131)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
1. Dezember 2011
Letzte Änderung durch: Art. 435 VO vom 31. August 2015
(BGBl. I S. 1474, 1538)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
8. September 2015
(Art. 627 VO vom 31. August 2015)
Weblink: Text des ProdSG
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) nimmt in Deutschland Regelungen zu den Sicherheitsanforderungen von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten vor. Es ersetzt seit 1. Dezember 2011 das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG).

Produktsicherheitsgesetz

Das ProdSG gilt gemäß §1 Satz 1, "wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden." Eine Markteinführung ist gemäß §3 nur dann erlaubt, "wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet".

Vorläufer: Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz[1] (voller Titel: „Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte“) löste am 1. Mai 2004 in Deutschland aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten vom 9. Januar 2004 (BGBl. I S. 2, ber, S. 219) das frühere Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) vom 22. April 1997 (BGBl. I S. 934) und das Gerätesicherheitsgesetz (GSG) vom 24. Juni 1968 (BGBl. I S. 717) ab. Damit wurde die europäische Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit in Deutschland in nationales Recht umgesetzt. Mit der Neufassung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2179, ber. BGBl. I S. 131) wurden insgesamt 13 EWG- und EG-Richtlinien und ein EP-Beschluss (Nr. 768/2008/EG [2]) umgesetzt.

Übersicht

Das GPSG regelte in Deutschland gemäß § 1 Satz 1 „das Inverkehrbringen und Ausstellen von Produkten, das selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung erfolgt“ sowie gemäß § 1 Satz 2 auch „die Errichtung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, die gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken dienen oder durch die Beschäftigte gefährdet werden können“, unbeschadet der Ausnahmen, die in weiteren Absätzen dieser Artikel erwähnt wurden.

Nach § 4 des Gesetzes durfte ein Produkt nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es so beschaffen war, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung Sicherheit und Gesundheit von Verwendern oder Dritten nicht gefährdet wurden.

Weitere 24 Paragraphen enthalten genauere Bestimmungen und verwaltungsmäßige Handhabungsvorschriften.

Das Gesetz sah für Hersteller und Händler umfassende Informations- und Identifikationspflichten ({§ 6 Produktsicherheitsgesetz (PDF; 140 kB)}) vor. Jedes Produkt musste eindeutig seinem Hersteller zuzuordnen sein, außerdem musste der Verbraucher über alle möglichen Gefährdungen seiner Sicherheit, die sich aus dem Gebrauch oder der vorhersehbaren Falschanwendung ergeben, hinreichend aufgeklärt werden. Produkte, deren übermäßig mangelnde Sicherheit offiziell festgestellt wurde, mussten vom Markt genommen werden.

§ 6 CE-Kennzeichnung Wurden die Rechtsverordnungen nach § 3 oder andere Rechtsvorschriften, die eine CE-Kennzeichnung vorsehen und die Voraussetzungen der Absätze 2 bis 5 eingehalten, dann durfte ein Produkt nur in den Verkehr gebracht werden, wenn dieses, seine Verpackung oder ihm beigefügte Unterlagen mit der CE-Kennzeichnung versehen waren. Eine Übersicht der Rechtsvorschriften siehe im Folgenden unter Verordnungen nach dem GPSG.

§ 7 des Gesetzes enthielt eine spezielle nationale Regelung, die es Herstellern ermöglichte, Produkte mit dem GS-Zeichen zu versehen, die bisher von dieser Möglichkeit ausgeschlossen gewesen waren.

Nach § 8 Abs. 2 des GPSG hatten die zuständigen Marktaufsichtsbehörden eine wirksame Überwachung des Inverkehrbringens von Produkten sowie der in den Verkehr gebrachten Produkte auf der Grundlage eines Überwachungskonzepts zu gewährleisten. Deshalb hatten nach § 8 Abs. 3 des GPSG die zuständigen obersten Landesbehörden die Koordinierung der Überwachung des Inverkehrbringens von Produkten sowie der in den Verkehr gebrachten Produkte, die Entwicklung und Fortschreibung eines Überwachungskonzepts und die Vorbereitung länderübergreifender Maßnahmen zur Abwendung erheblicher Gefahren sicherzustellen.

Im Gegensatz zum Produktsicherheitsgesetz sah das GPSG auch Sanktionen vor: Geldstrafen (§ 19) bis zu 3.000 Euro bei minderen und 30.000 Euro bei schweren bzw. wiederholten Verstößen und bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Schädigung des Verbrauchers durch eine Vernachlässigung der Pflichten aus dem GPSG sogar bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe (§ 20) drohten dem nachlässigen Hersteller oder Händler.

Neben der Produktsicherheit regelte das GPSG mit besonderen Verordnungen auch das Inverkehrbringen verschiedener Waren, die besondere Sicherheitseigenschaften erfüllen müssen (Maschinen, Spielzeuge, Sportboote, Elektrische Anlagen in explosionsfähiger Atmosphäre u. a.). Damit wurde eine Grundlage geschaffen, um den Warenverkehr über harmonisierte Sicherheitsanforderungen in der EU zu fördern.

Aus dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz folgen auch grundlegende Bestimmungen zu überwachungsbedürftigen Anlagen, deren Errichtung und Betrieb nun im Wesentlichen in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt sind.

Verordnungen nach dem ProdSG (bzw. ursprünglich nach dem GPSG)

Unter anderem wurden folgende Verordnungen nach dem GPSG erlassen und ab dem 1. Dezember 2011 förmlich an das ProdSG angepasst:

Umsetzung von Europäischen Richtlinien in deutsches Recht

Im GPSG ist eine Reihe von Europäischen Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt worden. Die meisten Richtlinien wurden aufgrund von Ermächtigungen nach § 3 GPSG durch die oben genannten Verordnungen umgesetzt. Dies betrifft z. B. folgende Richtlinien:

  • Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG = 1. GPSGV
  • Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG = 2. GPSGV
  • Richtlinie über einfache Druckbehälter 87/404/EWG = 6. GPSGV
  • Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen 90/396/EWG = 7. GPSGV
  • Richtlinie über persönliche Schutzausrüstungen 89/686/EWG = 8. GPSGV
  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG = 9. GPSGV
  • Richtlinie über Sportboote 94/25/EWG = 10. GPSGV
  • ATEX Produktrichtlinie 94/9/EG = 11. GPSGV
  • Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU = 12. GPSGV
  • Richtlinie über Aerosolpackungen 75/324/EWG = 13. GPSGV
  • Druckgeräterichtlinie 97/23/EG = 14. GPSGV

Einige Europäischen Richtlinien wurden durch Spezialgesetze umgesetzt:

Literatur

Bücher
  • Sebastian Lach, Sebastian Polly: Produktsicherheitsgesetz - Leitfaden für Hersteller und Händler. Springer Gabler Verlag, 2012, ISBN 978-3-8349-4145-9.
  • Thomas Wilrich: Das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) - Leitfaden für Hersteller, Importeure und Händler. Beuth Verlag, 2011, ISBN 978-3-410-22325-2.
  • Sebastian Polly: Verbraucherprodukte im Sinne des neuen Produktsicherheitsgesetzes. Nomos Verlag, 2013, ISBN 978-3-8487-0157-5.
  • Jan Hermes: Wechselwirkungen zwischen Produktsicherheitsrecht und Produkthaftungsrecht. Am Beispiel der Pflichtenkreise, der Haftung und des Umfangs des Produktrückrufs. Verlag Dr. Kovac, Hamburg 2009, ISBN 978-3-8300-4320-1.
  • C. Barth, W. Hamacher, L. Wienhold, K. Höhn, G. Lehder: Anwendung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes. Leitfaden für Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleister. Wirtschaftsverlag NW Verlag für neue Wissenschaft, 2008, ISBN 978-3-86509-739-2.
  • Thomas Klindt: Geräte- und Produktsicherheitsgesetz. (GPSG) C.H. Beck Verlag, München 2007, ISBN 978-3-406-55344-8.
  • Thomas Wilrich: Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) - Praxiskommentar und Abdruck aller wesentlichen Vorschriften., Springer-Verlag, Heidelberg 2004, ISBN 3-540-20962-X.
  • Joachim Geiß, Wolfgang Doll: Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)- Kommentar und Vorschriftensammlung. Verlag W. Kohlhammer, 2005, ISBN 3-17-018602-7.
  • Joachim Geiß, Wolfgang Doll: GPSG - 100 Fragen und Antworten - Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, Eine Handlungshilfe für die praktische Umsetzung. Bundesanzeiger Verlag, 2006, ISBN 3-89817-584-7.
Aufsätze
  • Sebastian Polly, Sebastian Lach: Das neue Produktsicherheitsgesetz - Compliance in der Produktsicherheit. In: CCZ. 2012, Heft 2, S. 59ff.
  • Sebastian Polly, Sebastian Lach: Das neue Produktsicherheitsgesetz - Was Wirtschaftsakteure beachten sollten. In: Betriebsberater. 2012, Heft 2, S. 71ff. (online auf: hoganlovells.de)
  • Sebastian Polly, Sebastian Lach: Das neue Produktsicherheitsgesetz - Was ist neu. In: PHi. 2011, Heft 6, S. 220ff. (online auf: hoganlovells.de)
  • Christian Runte, Harald Potinecke: Software und GPSG – Anwendbarkeit und Auswirkungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes auf Hersteller und Händler von Computerprogrammen. In: Computer und Recht. 2004, S. 725 ff.
  • Gerd Eidam: Die Straf- und Bußgeldbestimmungen des neuen Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes. In: NJW. 2005, S. 1021 ff.
  • K.-H. Lang, H. Gebhardt, C. Adomeit, H.-J. Windberg: Ergebnisse der Marktüberwachung im Regelungsbereich des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes. In: Technische Überwachung. Heft 1-2/2006 und 3/2006.
  • Joachim Geiß, Wolfgang Doll: Neue, gebrauchte und wieder aufgearbeitete Produkte. In: Sicherheitsingenieur. Heft 4/ und 5/2006.
  • Carsten Schucht: Das Recht der Verbraucherprodukte im neuen Produktsicherheitsgesetz. In: Verbraucher und Recht. (VuR) 2013, 86.

Weblinks

Siehe auch

Einzelnachweise

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