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Unternehmen

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Unternehmen (Begriffsklärung) aufgeführt.

Ein Unternehmen ist ein spezieller Betriebstyp in marktwirtschaftlichen Systemen. Konstitutive Merkmale des Unternehmens sind nach Erich Gutenberg das erwerbswirtschaftliche Prinzip (Streben nach Gewinn), das Prinzip des Privateigentums und das Autonomieprinzip (Selbstbestimmung des Wirtschaftsplans).[1]

Öffentliche Betriebe und Verwaltungen sind innerhalb einer Marktwirtschaft das Pendant zu Unternehmen, die in Summe daher auch als Privatwirtschaft bezeichnet werden. Körperschaften des Privatrechts (Vereine) stellen eine Mischform dar und unterliegen strengen Grenzen zu erwerbswirtschaftlichen Zielen. Die Struktur eines Unternehmens wird in den sogenannten Geschäftsplan aufgenommen. In Deutschland gibt es rund 3,1 Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen.[2] Etwa zwei Drittel davon sind Einzelunternehmen.

Begriff

Die Begriffe Unternehmen, Gesellschaft, Firma und Betrieb sind laut Duden Synonyme.[3][4][5] In den rechts- und wirtschaftsbezogenen Fachsprachen werden die Begriffe jedoch mitunter streng unterschieden: z. B. dass ein Betrieb eine systemunabhängige Wirtschaftseinheit zur Fremdbedarfsdeckung ist, während ein Unternehmen einen oder mehrere Betriebe besitzen kann und dagegen eine Gesellschaft lediglich eine Rechtsform oder eine Organisationsform ist (im Unterschied z. B. zur Gemeinschaft), oder dass mehrere Unternehmen einen Betrieb auch gemeinschaftlich führen können.

Häufig ist mit dem Begriff „Firma“ gemeinsprachlich ein gewerbliches Unternehmen oder kaufmännischer Betrieb oder auch das Gebäude gemeint, in dem sich ein Betrieb befindet und in dem die Leistungserstellung abläuft – die „Betriebsstätte“. Andererseits ist der Firmenbegriff durch § 17 Handelsgesetzbuch (HGB) festgelegt und bezeichnet den Namen eines Unternehmens. Eine Firma ist demnach lediglich der Namenszug, unter dem ein Unternehmen im Geschäftsverkehr auftritt, wobei nach dem Grundsatz der Firmeneinheit ein Unternehmen nicht unter mehreren Firmierungen auftreten darf.

In den verschiedenen Rechtsgebieten wird der Begriff Unternehmen unterschiedlich verstanden. Im Arbeitsrecht wird ein Unternehmen als organisatorische Einheit verstanden, mit welcher der Unternehmer seine wirtschaftlichen oder ideellen Zwecke verfolgt.[6] Ein Unternehmen kann aus einem oder mehreren Betrieben bestehen. Im ersten Fall bezeichnet Unternehmen dann die wirtschaftliche Komponente, während der Betrieb für den arbeitstechnischen Ablauf steht. Im Umsatzsteuerrecht ist dagegen ein Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist hierbei jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen. Die umsatzsteuerliche Unternehmensdefinition ist daher wesentlich weiter gefasst als im Arbeitsrecht.

Typisierung

Unternehmen lassen sich nach folgenden Kriterien unterscheiden:

Nach Rechtsformen

Unternehmen in Deutschland (2004) Anzahl
Einzelunternehmen 2.060.000
Gesellschaften mit beschränkter Haftung 452.955
Offene Handelsgesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts 259.275
Kommanditgesellschaften 116.630
Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien 7.190
Öffentliche Betriebe 6.025
Genossenschaften 5.470
Sonstige Rechtsformen 45.490
Insgesamt 2.953.035

Die Rechtsform eines Unternehmens umfasst alle gesetzlichen Regelungen, durch die es zur rechtlich fassbaren Einheit wird. Rechtsformen lassen sich anhand einiger zentraler Merkmale unterscheiden. Dazu zählt unter anderem das gesetzlich vorgeschriebene Haftungskapital bei Unternehmensgründung, die Haftungsregelung oder auch die steuerliche Behandlung. Die Rechtsform bestimmt auch, ob ein Unternehmen eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt oder ob ihre Teilhaber als natürliche Personen handeln. Wechselt ein Unternehmen die Rechtsform, spricht man von einer Umwandlung. Dabei sind beispielsweise Auflagen der Kreditgeber, Änderungen der Zahl der Gesellschafter, Änderungen der Steuergesetze oder Änderungen der Unternehmensgröße (durch Wachstum oder Schrumpfung) bedeutende Einflussfaktoren.[7]

Man unterscheidet grundsätzlich privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Rechtsformen, die alle gesetzlich festgelegt sind (einige privatrechtliche Mischformen ausgenommen).

Privatrechtliche Rechtsformen

Öffentlich-rechtliche Rechtsformen

Nach Unternehmensphasen

Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland seit 1970

Man unterscheidet die Phasen eines Unternehmens nach Gründungsphase (Pionierphase), Umsatzphase (Markterschließung, Diversifikation, Akquisition, Kooperation und Restrukturierung) sowie Auflösungsphase. Wöhe/Döring[8] sprechen im Rahmen der genetischen Gliederung der Betriebswirtschaftslehre von der Gründungs-, Betriebs- und Liquidationsphase. Außerdem kann zwischen der Gründungs-, Entwicklungs- und Krisenphase unterschieden werden.[9]

Sofern ein Unternehmen seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Gläubigern nicht mehr erfüllen kann, kommt es meist zur Insolvenz. Unternehmen können auch in die Auflösungsphase übergehen, ohne die Umsatzphase jemals erreicht zu haben. Ein Unternehmen hat grundsätzlich keinen definierten Endzeitpunkt. Es ist kein einmaliges, sondern ein ständiges Vorhaben mit zunächst unbegrenzten Ressourcen. Dadurch unterscheidet es sich von einem Projekt, das jedoch Bestandteil eines Unternehmens sein kann.

Ein Großunternehmen erreicht im Durchschnitt ein Alter von 75 Jahren. Dennoch gibt es zahlreiche Unternehmen, die mehrere hundert Jahre alt sind. Einige der weltweit ältesten Familienunternehmen bilden die sogenannte Association les Hénokiens. Das älteste deutsche Unternehmen dieses Zusammenschlusses ist die Poschinger Glasmanufaktur, gegründet im Jahr 1568. Der im Jahr 578 gegründete japanische Tempel- und Burgbauer Kongō Gumi galt bis zu seiner Liquidation im Januar 2006 als ältestes noch bestehendes Familienunternehmen der Welt.[10] Nach einer Untersuchung der Bank of Korea von 2008 gab es 5586 Unternehmen in 41 Ländern die älter als 200 Jahre waren, davon 3146 in Japan, 837 in Deutschland, 222 in den Niederlanden und 196 in Frankreich.[11]

Nach Branchen

In einer groben Branchengliederung ist zwischen Sachleistungsunternehmen und Dienstleistungsunternehmen zu differenzieren. Sachleistungsunternehmen sind insbesondere Industrie- und Handwerksunternehmen. Bei solchen Unternehmen wird nach der Erzeugungsstufe weiter unterschieden: Gewinnungsunternehmen sind Unternehmen, die sogenannte Urprodukte hervorbringen. Dazu zählen mineralische, pflanzliche oder tierische Naturvorkommen sowie die Naturkräfte. Urprodukte stellen den Ausgangspunkt des Wirtschaftsprozesses dar. In derartigen Bereichen tätige Unternehmen werden unter dem Sammelbegriff Primärsektor zusammengefasst. Veredelungs- oder Aufbereitungsunternehmen (sekundärer Sektor) produzieren aus den gewonnenen Urprodukten schließlich Zwischenprodukte, die wiederum von Verarbeitungsunternehmen (ebenfalls sekundärer Sektor) in Endprodukte transformiert werden.[12]

Dienstleistungsunternehmen zählen zum Tertiärsektor und produzieren keine physischen Güter, sondern erbringen immaterielle Dienste. Eine solche Dienstleistung ist nicht lagerbar, kaum übertragbar und benötigt einen externen Faktor (Integration des externen Faktors „Kunde“). Ihre Erzeugung und der Verbrauch fallen meist zeitlich zusammen. Man spricht vom Uno-actu-Prinzip.

Nach Unternehmensgrößen

Betriebsgrößenklassen Betriebe Beschäftigte
1 bis 5 1.402.442 3.031.445
6 bis 9 236.617 1.720.845
10 bis 19 187.441 2.511.537
20 bis 49 119.101 3.608.795
50 bis 99 44.358 3.064.424
100 bis 199 22.176 3.049.218
200 bis 499 11.934 3.600.869
500 und mehr 4.643 5.591.133
Insgesamt 2.028.712 26.178.266

Es gibt keinen weltweit anerkannten einheitlichen Bewertungsmaßstab für die Größe eines Unternehmens. Das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) unterscheidet in § 267 HGB nach kleinen Kapitalgesellschaften, mittelgroßen Kapitalgesellschaften und großen Kapitalgesellschaften. Dabei sind Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Beschäftigtenzahl die entscheidenden Maßstäbe. Die Unternehmensgröße wird bei Kapitalgesellschaften häufig auch anhand der Börsenkapitalisierung beziehungsweise des Börsenwerts und der Jahresüberschüsse beurteilt.[13]

Die Bundesagentur für Arbeit kategorisiert Unternehmen in „Betriebsgrößenklassen“ für Betriebe mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (siehe Abbildung, Stand: 30. Juni 2005).

Die größten Unternehmen der Welt nach Umsatz, 2005

Nach Umsatz war im Geschäftsjahr 2011 der Ölkonzern Royal Dutch Shell das weltweit größte Unternehmen,[14] nach Marktkapitalisierung am 30. Juni 2012 der Hardware- und Softwarehersteller Apple.[15]

Listen der größten Unternehmen werden unter anderem von den US-amerikanischen Wirtschaftsmagazinen Forbes und Fortune sowie der britischen Wirtschaftszeitung Financial Times aufgestellt. Dazu gehören vor allem Fortune Global 500, eine Rangliste der 500 umsatzstärksten Unternehmen der Welt, und Financial Times Global 500, eine Rangliste der 500 nach Marktkapitalisierung größten Unternehmen der Welt.

Einen alternativen integrativen Ansatz, welcher die vier verschiedenen Indikatoren Umsatz, Gewinn, Aktiva und Marktkapitalisierung gleichzeitig berücksichtigt, bietet Forbes mit der Liste Forbes Global 2000, die aber ausschließlich börsennotierte Unternehmen berücksichtigt. Hier war im Geschäftsjahr 2011 der Ölkonzern ExxonMobil das größte Unternehmen der Welt.[16]

In Deutschland erstellt die Monopolkommission eine Rangliste der größten Unternehmen in Deutschland in ihren alle zwei Jahre erscheinenden Hauptgutachten.[17] Die gemessen an der Wertschöpfung zehn größten Unternehmen in Deutschland waren demnach 2006: Deutsche Telekom, Siemens, DaimlerChrysler, Volkswagen, Deutsche Bahn, Deutsche Post, Deutsche Bank, Robert Bosch GmbH, Bayerische Motoren Werke und BASF.

Nach räumlicher Struktur

Lokale Unternehmen sind Unternehmen, die nur einen Betrieb an einem Ort führen. Man spricht von regionalen Unternehmen, wenn innerhalb einer geografischen Region mehrere Betriebsstätten geführt werden. Ein sogenanntes nationales Unternehmen betreibt Stützpunkte innerhalb eines Landes.[18]

Handelt es sich um Unternehmen, die auch auf internationalen Märkten aktiv sind (Internationalisierung), spricht man nach Sumantra Ghoshal und Christopher Bartlett von internationalen Unternehmen, globalen Unternehmen und multinationalen Unternehmen. Multinationale Unternehmen zeichnen sich durch Produktionsstandorte in mehreren Staaten aus. Nationale Gesellschaften erledigen dabei das operative Geschäft und Teile der strategischen Aufgaben. Globale Unternehmen sind zentralisierte Unternehmen, bei denen die einzelnen nationalen Gesellschaften primär Distributionsaufgaben übernehmen. Strategische Entscheidungen und der größte Teil der operativen Entscheidungen werden jedoch im Mutterland beschlossen. Internationale Unternehmen organisieren bestimmte strategische Abteilungen zentral, andere werden dezentral organisiert. Hierbei handelt es sich um eine Mischform von multinationalen und globalen Unternehmen.

Existenzbedingungen und Unternehmensziele

Die Existenzbedingungen des Unternehmens sind Liquidität (Existenzbedingung „sine qua non“), Rentabilität und Wachstum. Liquidität muss jederzeit – auch kurzfristig – gesichert sein, um Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Rentabilität muss mittel- bis langfristig gesichert sein, da sonst die Liquiditätsbedingung nicht erfüllt werden kann. Wachstum wird an Größen wie Gewinn, Erlös oder Beschäftigtenzahl gemessen. Um Liquidität und Rentabilität zu sichern, muss ein Unternehmen mindestens mit dem Markt mitwachsen.

Unternehmensziele lassen sich in drei Dimensionen darstellen. Dabei wird zwischen der ökonomischen, der sozialen und der ökologischen Dimension unterschieden. Eine vorrangige Stellung der ökonomischen Dimension ergibt sich aus den konstitutiven Merkmalen eines jeden Unternehmens. Innerhalb der ökonomischen Dimension unterscheidet man wiederum Leistungsziele, Finanzziele und Erfolgsziele.[19]

Internationalisierung

Verschiedene Formen der Internationalisierung

Internationalisierung heißt die geografische Dezentralisierung der Unternehmenstätigkeit auf internationalen Märkten. Sie gewinnt durch eine zunehmende Globalisierung der gesamten Unternehmenstätigkeit immer mehr an Bedeutung. Motive für Internationalisierung sind die Sicherung des Absatzes durch größere Marktnähe, die Senkung der Lohn- und Lohnnebenkosten, Umgehen von Importrestriktionen, Realisierung von Transportkostenvorteilen, Investitionsfördermaßnahmen durch die ausländischen Staaten sowie Unabhängigkeit von der Entwicklung der Devisenkurse.[18] In welcher konkreten Form Internationalisierung erfolgt, ist abhängig von der Situation des jeweiligen Unternehmens und seiner Strategie. Die Stufen der Internationalisierung in Abhängigkeit von Kapital- und Managementleistungen sind Export, Lizenzvergabe, Franchising, Joint Venture, Auslandsniederlassung und Tochterunternehmen.[20] Bei der Internationalisierung von Dienstleistungsunternehmen gelten dagegen andere Schwerpunkte.[21]


Unternehmensverbindungen

Unternehmen sind häufig Teil größerer Wirtschaftseinheiten. Dabei werden „Kooperation“ und „Konzentration“ unterschieden.

Kooperation

Kooperation ist die freiwillige Zusammenarbeit mehrerer rechtlich selbstständiger Unternehmen. Dabei werden die drei Typen Kartell, Konsortium und Unternehmensverband unterschieden. Kartelle sind Kooperationen auf vertraglicher Basis, die sich wettbewerbsbeschränkend auswirken sollen. Die Mitglieder eines Kartells streben meist nach Monopolstellung, ohne dabei ihre Selbstständigkeit aufzugeben. In Deutschland sind Kartelle im Rahmen des Wettbewerbsrechts verboten. Konsortien sind ähnliche Kooperationen auf vertraglicher Basis, allerdings ohne wettbewerbsrechtliche Relevanz. Häufig werden sie zur Durchführung von Großprojekten gegründet und anschließend wieder aufgegeben. Unternehmensverbände werden zur gemeinsamen Interessenvertretung gegenüber der Öffentlichkeit oder dem Staat gebildet. Bei Unternehmensverbänden ist wiederum nach Wirtschaftsfachverbänden, Kammern und Arbeitgeberverbänden zu differenzieren.[22]

Darüber hinaus zählt auch die gemeinsame Gründung eines neuen Unternehmens durch mehrere bestehende Unternehmen zu den Kooperationen. Ein derartiges Gemeinschaftsunternehmen basiert jedoch im Gegensatz zu den drei klassischen Typen der Kooperation nicht allein auf vertraglicher Basis. Stattdessen ist die Kooperation dabei durch Kapitalbeteiligungen der Gesellschaftsunternehmen gekennzeichnet.[23]

Konzentration

Konzentration ist die freiwillige oder auch unfreiwillige Angliederung eines bereits bestehenden Unternehmens an ein anderes Unternehmen. Dabei wird die wirtschaftliche Selbstständigkeit des Unternehmens zugunsten der übergeordneten Einheit eingeschränkt. In seltenen Fällen geht sie sogar komplett verloren. Dabei wird zwischen Fusionen und verbundenen, rechtlich selbstständigen Unternehmen unterschieden. Eine Fusion ist die Verschmelzung mehrerer Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit. Sie wird entweder durch Übertragung des Unternehmensvermögens mit vorheriger Liquidation oder durch Übertragung des Unternehmensvermögens im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge (gilt nur für Kapitalgesellschaften) vollzogen.[23]

Demgegenüber sind verbundene Unternehmen durch kapitalmäßige Verflechtung oder vertragliche Vereinbarung miteinander verbunden. Dabei kann es sich um eine Minderheitsbeteiligung (bei Beteiligungsquoten bis zu 25 Prozent), eine Sperrminorität (bei Beteiligungsquoten bis zu 50 Prozent), eine Mehrheitsbeteiligung (bei Beteiligungsquoten bis zu 75 Prozent), eine Dreiviertelmehrheitsbeteiligung (bei Beteiligungsquoten bis zu 95 Prozent) oder eine Eingliederungsbeteiligung (bei Beteiligungsquoten im Bereich zwischen 95 und 100 Prozent) handeln.[23]

Unternehmensübertragung und -überlassung

Übertragungen von Unternehmen führen dazu, dass die Inhaberschaft am Unternehmen wechselt. Zu Übertragungen kann es insbesondere bei Unternehmenskauf und Erbfall kommen. Daneben kommen etwa Übertragungen aufgrund Schenkung bei sog. vorweggenommener Erbfolge in Betracht. Bei Überlassungen von Unternehmen wechselt (nur) die Person des Betreibers des Unternehmens, der Inhaber des Unternehmens bleibt in der Regel derselbe; Anwendungsfälle sind insbesondere die Unternehmenspacht und der Unternehmensnießbrauch.

Zusammenarbeit von Unternehmen

Als vorübergehende Formen der Zusammenarbeit von Unternehmen existieren beispielsweise die Arbeitsgemeinschaft.

Ökonomische Interpretation

Die Frage, warum sich Individuen und Gruppen von Individuen zu Unternehmen zusammenschließen und dadurch Transaktionen außerhalb des Marktes durchführen, ist eine der Grundfragen der Industrieökonomik.

Neben Effizienzgründen (technologische Gründe, Unternehmen als langfristige Beziehung, Unternehmen als Institution zum optimalen Umgang mit unvollständigen Verträgen) kann die Existenz von Unternehmen auch mit Rentenabschöpfung erklärt werden.

Sonstige Unternehmensbegriffe

Betriebswirtschaftslehre

Neben dem traditionellen Unternehmensbegriff Erich Gutenbergs existieren weitere Unternehmensbegriffe. Erich Kosiol definierte 1972 einen Unternehmensbegriff, der gegenüber Gutenberg sehr viel weiter gefasst ist. Für Kosiol zählt die Fremdbedarfsdeckung über den Markt, die wirtschaftliche Selbstständigkeit im Sinne finanzieller Eigenständigkeit und unternehmerischer Entscheidungsfreiheit sowie die Übernahme eines Marktrisikos zu den konstitutiven Merkmalen. Damit gelten für Kosiol selbst solche Betriebe als Unternehmen, die nicht in Privateigentum stehen und die nicht dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip folgen.[24]

Im weiteren Sinne können Betriebe auch dann als Unternehmen gelten, wenn sie nicht nach Gewinn streben. Derartige Unternehmen werden als Non-Profit-Unternehmen bezeichnet. Man unterscheidet wirtschaftliche Non-Profit-Unternehmen, soziokulturelle Non-Profit-Unternehmen, politische Non-Profit-Unternehmen und karitative Non-Profit-Unternehmen. Da die Abkehr vom erwerbswirtschaftlichen Prinzip nicht mit den meisten traditionellen Unternehmensbegriffen vereinbar ist, spricht man in diesem Kontext häufig von Organisationen statt Unternehmen („Non-Profit-Organisationen“).[12]

Unternehmensbegriff im Recht

Der Gesetzgeber hat in Deutschland mehrere Möglichkeiten genutzt, im Wege einer Legaldefinition den Unternehmensbegriff zu bestimmen. In § 15 AktG hat er noch davon abgesehen, weil es ihm zu kompliziert erschien und mit großen praktischen Schwierigkeiten verbunden war.[25] Im Juni 2000 wurden die Begriffe Verbraucher und Unternehmer ins BGB eingefügt. Seither versteht § 14 Abs. 1 BGB unter dem Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Aus Sicht des BGB kommt es mithin darauf an, dass die gewerbliche oder selbständige Tätigkeit bei Rechtsgeschäften im Vordergrund steht. Bei seiner Definition hat sich hierbei der Gesetzgeber vom Unternehmerbegriff des § 2 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz leiten lassen, wonach Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Nach dieser Bestimmung umfasst das Unternehmen die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist umsatzsteuerrechtlich jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt. Dadurch werden auch öffentlich-rechtliche Unternehmen wie Anstalten des öffentlichen Rechts erfasst, die keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Damit steht die rechtliche Einordnung der Non-Profit-Unternehmen im Einklang mit der betriebswirtschaftlichen Sichtweise.

Siehe auch

 Portal:Unternehmen – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Unternehmen

Weblinks

Wiktionary: Unternehmen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Unternehmung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Wolfgang Domschke, Armin Scholl: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre: Eine Einführung aus entscheidungsorientierter Sicht. Springer, 4. Auflage, ISBN 3-540-85077-5, S. 5.
  2. Umsatzsteuerstatistik 2009 des Statistischen Bundesamts. PDF, 176KB.
  3. Unternehmen auf duden.de
  4. Gesellschaft auf duden.de
  5. Firma auf duden.de
  6. BAG, Urteil vom 7. August 1986 – 6 ABR 57/85, BAGE 52, 325, 329.
  7. Henner Schierenbeck: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre. Oldenbourg Wissenschafts-Verlag, München 2003, S. 28.
  8. G. Wöhe, U. Döring: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre. 24. Auflage, München 2010, S. 45 f.
  9. K. Olfert, H.J. Rahn: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre. 10. Aufl., Herne 2010, S. 93 ff.
  10. Jan Schäfer-Kunz, Dietmar Vahs : Einführung in die Betriebswirtschaftslehre. Schäffer-Poeschel, Stuttgart 2007, S. 7.
  11. 日本に長寿企業が多いわけは?韓国銀行が分析. Yonhap News Agency, 14. Mai 2008, abgerufen am 18. Juli 2013 (日本語).
  12. 12,0 12,1 Jan Schäfer-Kunz, Dietmar Vahs : Einführung in die Betriebswirtschaftslehre. Schäffer-Poeschel, Stuttgart 2007, S. 8.
  13. Jan Schäfer-Kunz, Dietmar Vahs : Einführung in die Betriebswirtschaftslehre. Schäffer-Poeschel, Stuttgart 2007, S. 9.
  14. Fortune: Fortune Global 500 auf money.cnn.com
  15. Financial Times: Financial Times Global 500 auf ft.com (PDF; 64 kB)
  16. Forbes Global 2000 auf forbes.com
  17. Zu den Hauptgutachten der Monopolkommission, auf Monopolkommission.de
  18. 18,0 18,1 Henner Schierenbeck: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre. Oldenbourg Wissenschafts-Verlag, München 2003, S. 42.
  19. Henner Schierenbeck: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre. Oldenbourg Wissenschafts-Verlag, München 2003, S. 62.
  20. Henner Schierenbeck: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre. Oldenbourg Wissenschafts-Verlag, München 2003, S. 45.
  21. Dirk Holtbrügge, Hartmut H. Holzmüller, Florian von Wangenheim: Management internationaler Dienstleistungen mit 3K: Konfiguration - Koordination - Kundenintegration. Gabler Verlag, 2009, ISBN 3-8349-1778-8.
  22. Henner Schierenbeck: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre. Oldenbourg Wissenschafts-Verlag, München 2003, S. 48.
  23. 23,0 23,1 23,2 Henner Schierenbeck: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre. Oldenbourg Wissenschafts-Verlag, München 2003, S. 49.
  24. Henner Schierenbeck: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre. Oldenbourg Wissenschafts-Verlag, München 2003, S. 24.
  25. Regierungsentwurf zu § 15 AktG bei Bruno Kropff: Aktiengesetz 1965. S. 27.
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