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Edition

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Die Edition (lat. editio ‚Herausgabe‘) oder Ausgabe einer Publikation bezeichnet die Vorbereitung zur Veröffentlichung oder diese Veröffentlichung selbst. Das Edieren von Werken von Texten, Musik und anderen Medien unterscheidet sich von dem Editieren, das als Anglizismus (engl. to edit) erst mit der EDV aufgekommen ist (Daten am Terminal einer Datenverarbeitungsanlage eingeben, ändern, löschen). Edieren geschieht in der Regel durch Verlage und Herausgeber. Wenn sich die Aufmachung und der Inhalt einer Publikation nicht oder nur geringfügig von vorigen Ausgaben unterscheiden, spricht man eher von der Auflage einer Publikation.

Ziel der Edition ist es, dem Leser einen vertrauenswürdigen Text zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck muss der Herausgeber eine Reihe von editorischen Entscheidungen treffen, die darin bestehen, das Verhältnis des von ihm edierten Textes zu seiner jeweiligen Vorlage zu bestimmen. Vorlage in diesem Sinne ist z. B. das Manuskript oder das Typoskript des Autors bzw. eine bereits in gedruckter Form vorliegende ältere Textfassung. Der Herausgeber kann z. B. die Orthografie seiner Vorlage aktualisieren, den Sprachgebrauch modernisieren oder er kann – umgekehrt – sich für eine texttreue Wiedergabe seiner Vorlage, vielleicht sogar für eine Faksimile-Edition entscheiden. Vor allem bei älteren Texten, die in mehreren Fassungen oder Varianten vorliegen, kann dies besonders kompliziert werden. Professionelle Herausgeber begründen ihre Entscheidungen in der sogenannten editorischen Notiz (auch „editorischer Bericht“ genannt); bei wissenschaftlichen Editionen ist diese Pflicht. Historisch-kritische Ausgaben dokumentieren und bewerten darüber hinaus auch alle Varianten und Textvorstufen eines Werkes.

Außer der Organisation des Druckes beziehungsweise der Veröffentlichung als elektronische Publikation solcher Werke gehören auch andere Aktivitäten zur Arbeit eines (Verlags-)Editors:

Die Bezeichnung Edition führen auch manche Verlage im Namen.

Auch für ungewöhnlich ausgestattete Ausgaben oder spezielle Auflagen von Werken wird manchmal die Bezeichnung „Edition“ gewählt, insbesondere bei der Vervielfältigung anspruchsvoller Musik- und Kunstwerke.

Im philologisch-wissenschaftlichen Sinne ist eine Edition der Versuch, entweder den Urtext bzw. den vom ursprünglichen Autor beabsichtigten Text durch den kritischen Vergleich von Drucken und Handschriften sowie gegebenenfalls von Materialien, die der Autor hinterlassen hat, wiederherzustellen;[1] oder einen historisch wirksamen Text, der unter Umständen weit von der Intention des Autors abweichen kann, in seinem Kontext, mit Hinweisen zur Rezeption, darzustellen. Hier gibt es z. B. Leithandschriften, die eine Version des Textes darstellen, und die am wirksamsten waren, obwohl sie weit vom "Original" abweichen können (Textkritik) (deshalb auch kritische Edition). In der Regel umfasst eine wissenschaftliche Edition darüber hinaus Nachweise von Quellen, die der Autor benutzt hat. Darüber hinaus wird häufig ein Sachkommentar zu dem jeweiligen Werk beigegeben.

In der Geschichtswissenschaft werden durch Quelleneditionen archivalische Quellen erschlossen und diese damit einem größeren Kreis von Forschern zugänglich gemacht. Je nach vorliegendem Material unterscheidet man Urkunden-, Akten- oder Briefeditionen. Häufig werden aber auch Texte unterschiedlicher Quellengattungen zu einem Thema in einer Edition vereint. Die Quellentexte können als Volltext, in Auszügen oder als Regest publiziert werden.

Bei der Wiedergabe von Texten kann man sich an Editionsrichtlinien orientieren, etwa den Empfehlungen zur Edition frühneuzeitlicher Texte von 1980.

Bei der Herausgabe von Software spricht man statt von einzelnen Ausgaben von Versionen.

Hoch geschätzt sind regelmäßig die Erstausgaben von Werken, die eine gewisse Bekanntheit erlangt haben. Auch frühe Ausgaben von Druckwerken, wie etwa Inkunabeln, sind wegen ihrer Seltenheit sehr gesucht.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Über Johannes Sichardus’ Pionierleistung im 16. Jahrhundert schreibt Guido Kisch: „Sichards Editionstechnik ging ganz neue Wege: […] Durch Vergleichung mehrerer Handschriften zwecks Herstellung des besten erreichbaren Textes war Sichard einen noch ungewohnten und bislang unbetretenen Weg gegangen.“ Guido Kisch: Der Lebensweg eines Rechtshistorikers. Erinnerungen. Jan Thorbecke Verlag, Sigmaringen 1975, S. 171.
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