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Prüfungsrecht

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Prüfungsrecht ist die Bezeichnung für das bei Prüfungen anzuwendende Recht. (Unter Prüfung versteht man in diesem Zusammenhang die Feststellung von Leistungen und Kenntnissen bei Personen, nicht etwa Buch-, Bilanz- oder Materialprüfungen.) Insbesondere geht es dabei um die Rechte und Rechtsbehelfe des Prüflings und die Anforderungen an Prüfer und Prüfung. Da es sich dabei um nationales Recht handelt, muss nach der jeweiligen Rechtsordnung unterschieden werden:

Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.