Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Sperrstunde

Aus Jewiki
(Weitergeleitet von Polizeistunde)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Dieser Artikel behandelt die gesetzlich angeordnete Schließzeit für Gastronomiebetriebe. Als Sperrstunde wird teilweise auch ein meist in Krisenzeiten angeordnetes Ausgehverbot bezeichnet, siehe Ausgangssperre

Als Sperrstunde oder Polizeistunde wird die Uhrzeit bezeichnet, zu der Gaststätten ihren Betrieb einstellen müssen. Diese Regelung diente der Sicherung der Nachtruhe. Nach Anbruch der Sperrstunde darf kein Ausschank mehr stattfinden. Oft wird kurz vor Anbruch der Sperrstunde zur letzten Bestellung aufgefordert. Sie galt früher in vielen Städten.

Mittlerweile ist sie in vielen Bundesländern aufgehoben. In Köln wurde die Sperrstunde jeweils am Karnevalswochenende aufgehoben, bis das Land Nordrhein-Westfalen am 1. August 2001 die Sperrstunde auf eine Putzstunde von 5 bis 6 Uhr verkürzte. In Bayern galt eine vergleichsweise strikte Sperrstundenregelung. Nach einer einjährigen Testphase in München wurde dort 2004 und ab 2005 im ganzen Bundesland die Sperrstunde wie in NRW auf eine Putzstunde von 5 bis 6 Uhr verkürzt.[1] Auch Bremen hebt diese in der Zeit des Bremer Freimarkts auf.

Autobahnraststätten sind generell von der Sperrstunde ausgenommen, dürfen aber zwischen 00:00 und 07:00 keine alkoholischen Getränke ausgeben.

In vielen anderen Städten wie z. B. Leipzig, Berlin und Hamburg gibt es gar keine generelle Sperr- oder Putzstunde. In Städten, in denen es keine generelle Sperrstunde gibt, können dennoch die Ordnungsämter Auflagen, wie lange ein Lokal geöffnet sein darf, erlassen. In diesen Zusammenhang gehören auch besondere Bestimmungen für die Außengastronomie: Um die Nachtruhe der Anwohner zu sichern dürfen Außensitzplätze vor Gaststätten oder in angeschlossenen Biergärten häufig nur bis zu einer bestimmten Uhrzeit benutzt werden, meist werden die Gäste dann aufgefordert sich ins Innere des Lokals zu begeben wo der Betrieb noch weitergeführt wird.

In Großbritannien wurde in England und Wales mit dem Inkrafttreten des Licensing Act am 24. November 2005 die Sperrstunde abgeschafft. Allerdings beantragten nur wenige hundert Pubs eine nun mögliche ganztägige Öffnungszeit, über 60.000 hingegen eine Öffnung bis 1 Uhr morgens (Stand: November 2005).[2] Die etwa tausend Volllizenzen gingen vor allem an Supermärkte und Tankstellen.[3]

In der Schweiz liegt die Regelung der Polizeistunde in der Kompetenz der Kantone. Zumeist wird dabei unterschieden zwischen normalen Gaststätten und Nachtlokalen. Die Mehrzahl der Kantone und Städte hält derzeit im öffentlichen Interesse der Nachtruhe an Sperrstunden fest.[4] Basel-Stadt führte die Polizeistunde im Jahr 2005 wieder ein, lässt allerdings Ausnahmen zu.[5] Die Wiedereinführung erfolgte aufgrund vieler Lärmklagen.[6] In der Stadt und im Kanton Zürich wurde mit der Liberalisierung des Gastgewerbegesetzes im Jahr 1997 die Polizeistunde aufgehoben. Gastrobetriebe haben in Zürich einen Rechtsanspruch auf eine dauernde Bewilligung für Öffnungszeiten zwischen Mitternacht und fünf Uhr. Werden die Nachtruhe oder die öffentliche Ordnung gestört, kann den Betrieben die Bewilligung für diesen Zeitraum entzogen werden. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat festgestellt, dass ein Entzug dieser Bewilligung gemäß § 16 des Gastgewerbegesetzes erst bei einer tatsächlich verursachten Störung rechtmäßig ist, bei vorgängigen Zweifeln kann eine Gemeinde allerdings eine befristete Bewilligung erteilen.[7][8] Ein von der damaligen Stadtzürcher Polizeivorsteherin Esther Maurer (SP) initiiertes Begehren zur Wiedereinführung der Polizeistunde (oft auch „Lex Langstrasse“ genannt[9]) scheiterte im Jahr 2003 im Zürcher Kantonsrat deutlich mit 65 zu 96 Stimmen.[10] Begründet wurde diese Rückweisung unter anderem mit Verweis auf mögliche Willkür und damals neue Angebote wie Nachtzüge und das damit einhergehende veränderte Ausgehverhalten.[11]

Einzelnachweise

  1. Sperrstunde in München
  2. Vgl. Aus für Sperrstunde in Großbritannien (nicht mehr online verfügbar) (Unpräzise Meldung vom 16. November 2005 bei tagesschau.de – Tagesschau), 2005: Pubs open 24 hours (bbc.co.uk – BBC) sowie Licensing Act (Artikel der englischsprachigen Wikipedia)
  3. „Die Bilanz sieht eher nüchtern aus“ von Ulrich Schilling-Strack im Weser-Kurier Nr. 276 vom 24. November 2006, S. 7
  4. H. R. Schwarzenbach: Grundriss des Verwaltungsrechts
  5. Polizeistunde wieder eingeführt, baizer.ch
  6. Nachtleben wieder im Beamtengriff, Onlinereports.ch
  7. Verwaltungsgericht des Kantons Zürich – VB.2005.00014
  8. Gastgewerbegesetz des Kantons Zürich, zhlex.zh.ch (PDF; 128 kB)
  9. Zürcher Unterländer - Die Rückkehr der Polizeistunde
  10. Protokoll des Zürcher Kantonrates vom 25. August 2003, S. 763 ff.
  11. Kantonsrat Zürich 25. August 2003

Weblinks

Wiktionary: Sperrstunde – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Sperrstunde aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.