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Platz der Klagemauer
Der Platz der Klagemauer ist ein Platz in der Jerusalemer Altstadt direkt an der Klagemauer.
Geschichte
Zwischen der Gründung des Staates Israel 1948 und dem Sechstagekrieg 1967 war die Jerusalemer Altstadt und mit ihr auch die Klagemauer nicht in Hand des Israelischen Staates[1]. Gläubige Juden hatten in dieser Zeit keine Möglichkeit, zum Gebet an die Mauer zu kommen. Die Klagemauer hat als größtes Heiligtum des Judentums jedoch eine große Bedeutung für gläubige jüdische Menschen. Am 7. Juni 1967 wurde im Zuge des Sechstagekrieges von Israel die Jerusalemer Altstadt eingenommen.
Nach dem Krieg wurde der Teil der Klagemauer, der heute sichtbar ist (57 Meter), und ein großer Platz davor freigelegt. Dazu wurde das Marokkanische Viertel der Jerusalemer Altstadt abgetragen. Direkt vor der Klagemauer entstand ein Platz, der heute den Status einer Freilichtsynagoge hat. Das bedeutet, dass Männer und Frauen den Platz getrennt betreten müssen. Männer müssen dabei eine Kippa und verheiratete Frauen (wird nicht überprüft) eine Kopfbedeckung tragen.
Nutzung
Der Platz der Klagemauer ist heute einer der meistbesuchten Orte in Israel. Der Platz dient auch als Veranstaltungsort für religiöse oder militärische Zeremonien.
Zu Channuka wird auf dem Platz jeden Abend ein Licht der Chanukkia angezündet.
Das deutsche Auswärtige Amt rät in seinen Reisewarnungen, den Platz der Klagemauer an Feiertagen aufgrund von erhöhter Terroranschlagsgefahr zu meiden[2].
Zugang
Der Platz der Klagemauer ist 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche geöffnet. Der Zugang ist kostenlos. Um auf den Platz zu kommen, muss der Besucher eine von vier Sicherheitskontrollen passieren, bei denen die Personen mit Hilfe von Metalldetektoren und Gegenstände mit Hilfe von Röntgenstrahlen untersucht werden.
Um auf den Platz und damit auch zur Klagemauer zu kommen muss ein Besucher die Sicherheitskontrollen und damit auch die Metalldetektoren passieren. Für viele gläubige Mensche ist es sehr wichtig, am Schabbat zur Klagemauer zu gehen.
Nach jüdischem Glauben ist es am Schabbat jedoch verboten, elektrische Geräte zu benutzen. Trotzdem hat das Oberste Rabbinat von Israel entschieden, dass die Passage eines Metalldetektors am Schabbat nach jüdischem Glaube erlaubt ist.
Einige Ultraorthodoxe sind der Meinung, dass das Passieren eines Metalldetektors, auch wenn dieser nicht Alarm schlägt, als Benutzung eines elektrischen Gerätes gilt und damit nicht erlaubt ist, da auch wenn ein Mensch kein Metall am Körper führt, allein die Masse des menschlichen Körpers das Magnetfeld eines Metalldetektors, wenn auch nur geringfügig, verändert.
Aufgrund dessen kommt es am Schabbat an der Sicherheitskontrolle immer wieder zu Außeinandersetzungen zwischen dem Sicherheitspersonal und Ultraorthodoxen.