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Pflegeheim

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AWO-Pflegeheim in Ilmenau (Thüringen)

Ein Pflegeheim ist eine Einrichtung, in der pflegebedürftige Menschen ganztägig (vollstationär) oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und unter der Verantwortung professioneller Pflegekräfte gepflegt und versorgt werden. In vollstationären Einrichtungen erfolgt in der Regel eine dauerhafte und anhaltende Unterbringung, in einigen Pflegeheimen wird zusätzlich zeitlich befristete Kurzzeitpflege angeboten. Gründe für die Aufnahme in ein Pflegeheim sind das Altern, eine schwere chronische Krankheit oder eine Schwerstbehinderung.

Pflegebedürftige alte Menschen sind meist in Altenpflegeheimen, behinderte pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe untergebracht. Häufig sind Altenpflegeheime mit Altenheimen kombiniert. Pflegeheime sind von Wohnheimen zu unterscheiden, auch wenn in beiden Einrichtungen Behinderte, pflegebedürftige oder kranke Personen dauerhaft untergebracht sein können. In Wohnheimen untergebrachte Menschen können zwar auch pflegebedürftig sein, im Vordergrund steht dort aber die Integration des Bewohners in das soziale Umfeld, evtl. auch in eine Berufstätigkeit, nicht die Pflege. Im Pflegeheim ist der Abhängigkeitsgrad von der Versorgung durch Dritte meist sehr hoch.

Von den insgesamt 709 955 vollstationär versorgten Pflegebedürftigen in zugelassenen Pflegeeinrichtungen oder vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen waren Ende 2010:

290.759 Personen (= 41,0 %) in Pflegestufe I

279.055 Personen (= 39,3 %) in Pflegestufe II

140.141 Personen (= 19,7 %) in Pflegestufe III.

5.531 Pflegebedürftige (= 3,9 % der Pflegebedürftigen der Pflegestufe III) waren als Härtefall anerkannt. [1]

Personalausstattung

Der Heimträger muss sicherstellen, dass die Zahl der Beschäftigten und ihre persönliche und fachliche Eignung für die von ihnen zu leistende Tätigkeit ausreicht[2]. Betreuende Tätigkeiten dürfen nur durch Fachkräfte oder unter angemessener Beteiligung von Fachkräften wahrgenommen werden. Mindestens die Hälfte der mit betreuenden Tätigkeiten beauftragten Beschäftigten müssen Fachkräfte sein. In Pflegeheimen muss auch bei Nachtwachen mindestens eine Fachkraft ständig anwesend sein[3].

Um von der Sozialen Pflegeversicherung zugelassen zu werden, muss gewährleistet sein, dass die pflegebedürftigen Bewohner unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft (Altenpfleger, Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger) gepflegt werden. In den zu schließenden Versorgungsverträgen zwischen dem Träger der Pflegeeinrichtung oder einer vertretungsberechtigten Vereinigung gleicher Träger und den Landesverbänden der Pflegekassen werden, differenziert nach Pflegestufen, Richtwerte für das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Betreuungs-, Pflege- und Pflegefachkräften und pflegebedürftigen Bewohner festgelegt (Personalschlüssel). Entsprechendes gilt auch für den Leitungs- und den Verwaltungsbereich des Heimes sowie den Bereich Hauswirtschaft und Technik.

In Baden-Württemberg[4] sind beispielsweise folgende Personalschlüssel vorgesehen:

  • Verhältnis Pflege- und Betreuungskräfte, davon mindestens die Hälfte Pflegefachkräfte, zu pflegebedürftigen Bewohnern
    • Pflegestufe I: 1:3,96 bis 1:3,13
    • Pflegestufe II: 1:2,83 bis 1:2,23
    • Pflegestufe III: 1:2,08 bis 1:1,65
  • Für die Betreuung von pflegebedürftigen Bewohnern, die zusätzlich an Demenz leiden, gilt folgender Schlüssel:
    • Pflegestufe I: 1:2,38
    • Pflegestufe II: 1:1,70
    • Pflegestufe III: 1:1,25
  • Für Hauswirtschaft und Technik gilt ein Personalrichtwert von bis zu 1:5,9 unabhängig von den Pflegestufen.
  • Für Leitung und Verwaltung gilt ein Personalrichtwert von bis zu 1:30 unabhängig von den Pflegestufen.

Die Einhaltung dieser Werte werden durch die Heimaufsicht und die Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen (MDK) überwacht.

Pflegemissstände

Seit Jahren gibt es immer wieder Berichte über kritische Zustände in einigen Pflegeheimen (so genannte Pflegeskandale). Manche Pflegebedürftige wurden nicht würdig und sorgfältig behandelt. In extremen Fällen kam es zu Misshandlungen, Körperverletzungen und Todesfällen. Zum Teil liege das an individuellem Fehlverhalten einzelner Pflegekräfte. Der Anteil an bettlägerig gehaltenen und in Folge an Dekubitus (Wundliegegeschwür) leidenden Heimbewohner bzw. Patientinnen sei aber insgesamt zu hoch. Dies sei vor allem bedingt durch zu geringe finanzielle Mittel und dadurch eine immer kürzer werdende tägliche Pflegezeit je gepflegter Person. Dazu gibt es eine Diskussion um die Organisation der pflegerischen Arbeiten durch die Vorgesetzten (Organisationsversagen) und um die Institution Altenheim allgemein. Von manchen wird die Einführung neuer Pflegekonzepte, wie z. B. der Palliativpflege (Palliative Care) in Pflegeheimen als eine zukunftsweisende Lösung vieler Probleme angesehen.

Laut dem aktuellen Qualitätsbericht zur Pflege der Krankenkassen aus dem Jahr 2012 werden rund 140.000 Patienten an Bett oder Rohlstuhl fixiert. Bei ca. 10 % geschieht dies ohne richterliche Anordnung.[5] [6] [7] Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung beklagt gar, dass 42 % der Bewohner in Pflegeheimen „unter freiheitsentziehenden Maßnahmen“ lebten. [8] Hinsichtlich der Versorgung mit Essen und Trinken hat sich die Versorgungssituation deutlich verbessert. Allerdings kommt es noch zu häufig zu Druckgeschwüren durch fehlerhafte Pflege. Auch würden zuviele Heimbewohner durch Pillen ruhiggestellt.[9]

Finanzierung

Pflegeheime finanzieren den laufenden Betrieb zum größten Teil durch die Entgelte, welche die Bewohner dem Träger des Pflegeheims aufgrund des Heimvertrags schulden. Soweit die Bewohner von Pflegeheimen, die durch die Pflegekassen in Deutschland zugelassen sind, Ansprüche auf Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung haben, so werden die Entgeltbestandteile für die Pflege- und Betreuungskosten, dem Sachleistungsprinzip folgend, direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, die deshalb auch als Kostenträger bezeichnet wird. Entsprechendes gilt, wenn ein Träger der Sozialhilfe Hilfe zur Pflege erbringt. Der Bewohner selbst zahlt nur noch das Entgelt, das nicht durch die Kostenträger abgedeckt ist.

Eine weitere Finanzierungsquelle sind öffentliche Zuschüsse zu den Investitionskosten.

Pflegeversicherung (Deutschland)

Ist ein Bewohner mindestens erheblich pflegebedürftig, hat er, wenn er gesetzlich pflegeversichert ist, gegen die Pflegeversicherung Anspruch auf eine Leistungspauschale für den Anteil des Heimentgeltes, das für die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege zu zahlen ist. Die Höhe des jeweiligen Zuschusses richtet sich nach der Pflegestufe, in der der Heimbewohner eingestuft ist: Seit dem 1. Januar 2012 sind dies nach § 43 Abs. 2 SGB XI (jeweils maximal) für die Pflegestufe I: 1 023 €, für die Pflegestufe II: 1 279 € und für die Pflegestufe III: 1 550 € und Pflegestufe III (Härtefall) 1 918 €.

Nicht von der Pflegekasse übernommen werden die so genannten „Hotelkosten“ der Pflegeeinrichtung (Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie anfallende Investitionskosten (Erwerb, Miete und Instandhaltung der Heimgebäude). (§ 4 Abs. 2 Satz 2 SGB XI).

Die Höhe der Leistungen durch die Pflegeversicherung bestimmt indirekt die Höhe des Heimentgeltes. Da der weitaus überwiegende Teil der Bevölkerung gesetzlich pflegeversichert ist[10] , sind Pflegeheime darauf angewiesen, durch die Pflegekassen zugelassen zu werden. Die Zulassung erfolgt durch Abschluss eines Versorgungsvertrags zwischen dem Träger der Pflegeeinrichtung oder einer vertretungsberechtigten Vereinigung gleicher Träger und den Landesverbänden der Pflegekassen im Einvernehmen mit den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe im Land[11]. In den Versorgungsverträgen wird bestimmt, dass sich die Höhe der Entgelte für die Pflege- und Betreuungsleistungen, die so genannten Pflegesätze, nach gesonderten Pflegesatzvereinbarungen[12] zu richten haben, die zwischen den Pflegeheimträgern und den Kostenträgern zu schließen sind.

Sozialhilfe

Einen weiteren Anteil der Finanzierung tragen die kreisfreien Städte oder Landkreise als Sozialhilfeträger. Dieser ist verpflichtet, Kosten abzusichern, die Pflegebedürftige über die Pflegepauschalen der Pflegeversicherung hinausgehend benötigen, aber nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen leisten können. [13]

Ehe das Sozialamt allerdings diese Kosten übernimmt, prüft es, ob Kinder zur Zahlung herangezogen werden können. Der so genannte „Elternunterhalt“ ist die nach BGB (§§ 1601ff.) geforderte so genannte Einstandspflicht der Kinder gegenüber ihren Eltern und Schwiegereltern. Insbesondere § 1601 [14] und § 1602 Abs. 1 [15] des BGB. Um festzustellen, ob das/die Kind/er dazu in der Lage sind, kann das Sozialamt von dem/den Kind/ern Auskunft über deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse verlangen. Diese müssen nach § 1605 BGB [16] offengelegt werden. Wird die Leistungsfähigkeit des/der Kindes/Kinder festgestellt, so kann sein/ihr Einkommen und Vermögen bis zum so genannten „angemessenen Selbstbehalt“ herangezogen werden. [17] [18] Haben die Kinder allerdings noch andere Unterhaltsverpflichtungen (z.B. Kinder, geschiedene Ehegatten), ist in § 1609 des BGB [19] eine Rangfolge der Unterhaltsberechtigten festgelegt.

Investitionskosten

Eine weitere Finanzierungsquelle ist die Weiterberechnung der Investitionskosten an die Heimbewohner, die jedoch in NRW bei entsprechender Bedürftigkeit dafür Pflegewohngeld erhalten können. Länder und Kommunen haben hierfür über viele Jahre die Betreiber von Alteneinrichtungen beim Kauf und Neubau durch zinslose Darlehen und andere Zuwendungen unterstützt. Diese Fördertöpfe standen privaten Betreibern nur in begrenztem Maße zur Verfügung.

Monatliche Gesamtkosten

In Deutschland kostete 2005 eine vollstationäre Dauerpflege im Monat durchschnittlich 2.706 Euro. Für die unterschiedlichen Pflegestufen betrugen die monatlichen Gesamtkosten inklusive Unterkunft, Verpflegung und Investitionskostenpauschale:

  • Pflegestufe I - 2500 Euro
  • Pflegestufe II - 2900 Euro
  • Pflegestufe III - 3400 Euro

(zum 1. Jan 2006; Quelle siehe Anmerkg. 1)

Gesamtlebenszeitkosten der Pflege

Wird Frau/Mann im Alter zum Pflegefall, muß sie/er ein kleines Vermögen aufbringen, um hinreichend versorgt zu werden. [20] [21] In dem im November 2012 veröffentlichten Pflegereport 2012 der Barmer GEK mit dem Schwerpunktthema "Kosten bei der Pflegebedürftigkeit" [22], wurde von Experten des Zentrums für Sozialpolitik (ZeS), einem Forschungsinstitut der Universität Bremen [23] erstmals ermittelt, welche Gesamtkosten für die Pflege von ihrem Beginn bis zum Tod (Gesamtlebenszeitkosten der Pflege) von der gesetzlichen Pflegeversicherung, der Sozialhilfe oder aber privat getragen werden müssen.[24] Für die Untersuchung wurden die Gesamtlebenszeitkosten der Pflege für rund 2 000 Versicherten ab 60 Jahren untersucht, die im Jahr 2000 erstmalig pflegebedürftig geworden waren. Dazu wurden die Ausgaben der Pflegeversicherung, der Sozialhilfe und die privaten Aufwendungen der Pflegebedürftigen von 2000 bis 2011 summiert. Für den Teil der Pflegebedürftigen, die am Ende des Betrachtungszeitraums noch nicht verstorben waren, wurden die Kosten geschätzt und hinzugerechnet. [25]

Insgesamt fallen demnach vom Beginn der Pflegebedürftigkeit bis zum Tod (ambulante + stationäre Pflege/Pflegestufen I - III) folgende Kosten an:

Für Frauen: rd. 84 000 € (Pflegeversicherung + Eigenanteil + Sozialhilfe)

Für Männer: rd. 42 000 € (Pflegeversicherung + Eigenanteil + Sozialhilfe). [26]

In diesem Artikel finden allein die Kosten der vollstationären (Heim-)Pflege Beachtung.

Diese (Gesamtlebenszeit-)Kosten für vollstätionäre Pflege betragen für Frauen (im Durchschnitt): insgesamt 62 346 €.

Die 62 346 € splitten sich folgendermaßen auf:

24 226 € Pflegeversicherung (38,8 %)

4 451 € Hilfe zur Pflege (Sozialamt) (7,1 %)

33 706 € Eigenanteil (eigene Rente/n + Vermögen oder Einkommen + Vermögen des Ehepartners/oder naher Verwandter) (54,1 %)

Diese (Gesamtlebenszeit-)Kosten für vollstätionäre Pflege betragen für Männer (im Durchschnitt): insgesamt 26 923 €.

Die 26 923 € splitten sich folgendermaßen auf:

10 406 € Pflegeversicherung (38,7 %)

2 059 € Hilfe zur Pflege (Sozialamt) (7,6 %)

14 458 € Eigenanteil (eigene Rente/n + Vermögen oder Einkommen + Vermögen des Ehepartners/oder naher Verwandter) (53,7 %)

Der Grund für die höheren Kosten für Frauen sehen die Forscher in der durchschnittlich länger dauernden Heimpflege bei Frauen. Hierdurch bedingt müssen Frauen privat deutlich mehr Geld beisteuern als Männer. Bei allen Zahlenangaben handelt es sich um Durchschnittswerte. Die Kosten der Pflegeversicherung bzw. private Eigenanteile können von geringer Höhe sein, können aber auch (in extremen Einzelfällen) bis zu 305 000 € reichen. [27] [28]

Entwicklung

Ursprünglich als Wohnheime konzipiert, haben sich in den letzten 20 Jahren auch die Altenheime zunehmend zu reinen Altenpflegeheimen entwickelt. Die Verweildauer in den Heimen sinkt beständig. In großen Städten liegt die Verweildauer mittlerweile bei ca. ½ Jahr. Die Pflegeheime (bzw. -abteilungen) wandelten sich überwiegend zu gerontopsychiatrischen Pflegeheimen, in denen neben dementiell Erkrankten in zunehmendem Ausmaß auch nicht-altersspezifisch geistig und seelisch Kranke versorgt werden.

Die Wohlfahrtsverbände

Im Jahr 2009 gab es in der Bundesrepublik 11.643 Pflegeheime mit insgesamt 845.007 Plätzen.[29] Von diesen Pflegeheimen war mehr als die Hälfte in der Trägerschaft der freigemeinnützigen Wohlfahrtsverbände:

sowie einige weitere gemeinnützige Organisationen, die keinem Wohlfahrtsverband angehören.

Der Deutsche Caritasverband hält insgesamt einen Anteil von 14 % an allen Pflegeheimen, also etwa 1300 bis 1400 Heime.

Im Diakonie-Branchenverzeichnis der Heime und vollstationäre Einrichtungen sowie sonstigen Wohnformen der Altenhilfe nennt das Diakonische Werk|Diakonie 784 vollstationäre Einrichtungen (evtl. mit Kurzzeitpflegeplätzen) und weitere 34 vollstationäre Einrichtungen mit pflegefachlichem Schwerpunkt (zumeist für an Demenz Erkrankte). Die Statistiken zeigen weiter, dass die beiden großen Kirchen dabei durchaus die größeren, leistungsfähigeren Einrichtungen betreiben. Jedoch muss hinzugefügt werden, dass die Eigentümer jeweils lokale Verbände sind. Und ihr Gewicht ist regional sehr verschieden. In Baden-Württemberg waren es zum 1. Jan. 2006 z. B. 39 % durch die beiden Kirchen, 20,3 % durch sonstige gemeinnützige Träger, 28 % von privaten Gewerbetreibenden und durch staatliche Einrichtungen bzw. öffentlich verwaltete Stiftungen 13 Prozent. Die Pflege in Heimen wurde in Schleswig-Holstein von 38,7 %, in Brandenburg und Hessen dagegen nur von knapp 25 % benötigt.[30] Innerhalb der Bundesländer gibt es jeweils noch einen starken Stadt-Land-Unterschied im Ausmaß der Nutzung der Heime.

Pflegeheimketten

Als Pflegeheimkette bezeichnet man Pflegeheime, deren Betreiber rechtlich und wirtschaftlich in einem Konzern zusammengeschlossen sind. Es können auch andere Einrichtungen, wie Akut- und Reha-Krankenhäuser beteiligt sein. Pflegeheimketten sind vor allem im Bereich der privaten Trägerschaft verbreitet. Die beteiligten Unternehmen haben unterschiedliche Rechtsformen, meist Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Stiftungen oder Aktiengesellschaften, die teilweise steuerrechtlich als gemeinnützig anerkannt sind.

Die Verbreitung der Pflegeheimketten hat im letzten Jahrzehnt in Deutschland nur sehr langsam zugenommen. Pflegeheimketten wachsen entweder über Akquisition von vorhandenen Einrichtungen oder über den Neubau gleichartig strukturierter Heime an verschiedenen Standorten. Zunächst gab es Ketten im Hochpreis-Segment der Wohnheime (Seniorenresidenzen), die sich bewusst in ihrem Leistungsspektrum von den bis dahin üblichen dreistufigen Altenheimen und den Pflegeheimen absetzten.

Weitere Entwicklungen im Senioren- und Gesundheitsmarkt

Im Unterschied zu den bisher großen Betreibern (freie gemeinnützige Verbände, Unternehmen) entwickeln sich nach dem Krankenhaussektor, seit 1995 zunehmend, offen gewinnorientierte Unternehmensverbünde auch im Bereich der Alten- und Pflegeheime. Dabei handelt es sich aufgrund der üblichen Betriebsgrößen der Pflegeheime von 50 bis 200 Kunden im Vergleich zur Hotellerie oder den Krankenhausketten betriebs- und volkswirtschaftlich um „Zwerge". Die Einrichtungen der großen Wohlfahrtsverbände sind aus unterschiedlichen Gründen meistens nicht als Konzern sondern auf lokaler oder regionaler Ebene selbständig organisiert und können deshalb nicht als Pflegeheimkette bezeichnet werden, auch wenn sie insgesamt betrachtet große Segmente des „Heimmarktes" beherrschen.

Zusätzlich sind Anfänge eine Internationalisierung in diesem Bereich zu beobachten (zuerst zwischen den NL, GB und D). Bei den Betreibern oder Besitzern handelt es sich zum Teil um ehemalige Leitende Manager oder direkt um die genannten Verbände selbst, die sich durch die andere Rechtsform einen größeren, auch finanziellen, Handlungsraum ermöglichen. Zum Teil stammen einige Großbetriebe aus der Immobilienwirtschaft.

Zentrale und regionale Belegungsnachweise

Einzelne Gebietskörperschaften sind wegen der Unübersichtlichkeit des Marktes dazu übergegangen einen für ihre Region aktuellen Belegungsnachweis auszubauen. Damit können Angehörige von Pflegebedürftigen erfahren, wo sich in ihrer Umgebung freie Pflegeplätze in Heimen befinden. Vgl. Pflegeüberleitung.

Der AOK-Pflegeheim-Navigator der Allgemeinen Ortskrankenkassen ist dabei seit 2007 einen Schritt weiter gegangen. Es sind bundesweit die Einrichtungen mit einem gültigen Versorgungsvertrag mit der AOK, die ja auch die größte Pflegeversicherung darstellt, in den Bereichen der vollstationären Pflege, der Kurzzeitpflege, der Tagespflege und der Nachtpflege erfasst.[31] Er sucht in einer über 11.000 Datensätze umfassenden Liste von Pflegeeinrichtungen. Die Suchkriterien sind Ort und Postleitzahl sowie Art der Pflege und pflegefachliche Schwerpunkte (Demenz, Nachtpflege o. ä.). Der Navigator informiert auch über die Preise der Pflegeleistungen und die Kosten, die auf den Versicherten selbst zukommen. Das Datum der letzten Aktualisierung ist jeweils angegeben.

Literatur

  • Martin Huber, Siglinde A. Siegel, u. a.: Autonomie im Alter. Leben und Altwerden im Pflegeheim - Wie Pflegende die Autonomie von alten und pflegebedürftigen Menschen fördern. Schlütersche Verlagsgesellschaft, Hannover 2005, ISBN 3-87706-688-7. - zum Projekt Autonomie im Alter (Kurzvorstellung des Buches)
  • Holger Jenrich, Ruth Schlichting u. a.: Kritiker in der Kritik. In: Altenpflege 05-2006, S. 50-57
  • Claus Fussek, Sven Loerzer: Alt und abgeschoben. Der Pflegenotstand und die Würde des Menschen. Vorw. v. Dieter Hildebrandt. Herder, Freiburg 2005, ISBN 3-451-28411-1
  • Claus Fussek, Gottlob Schober: Im Netz der Pflegemafia. Wie mit menschenunwürdiger Pflege Geschäfte gemacht werden. C. Bertelsmann, 2008, ISBN 3-570-01009-0
  • J. Hanisch, M. Göritz: Eine Diplomarbeit zum Thema: "Gemeinschaft und Vereinsamung in Einrichtungen der stationären Altenhilfe". 2005.
  • Sibylle Heeg, Katharina Bäuerle: Demenzwohngruppen und bauliches Milieu. Demenz Support Stuttgart gGmbH, Stuttgart 2005, ISBN 3-937605-03-7. (Rezension Sven Lind vom 5. September 2006 in socialnet.de)
  • Martin Heinzelmann: Das Altenheim - immer noch eine "totale Institution"? Eine Untersuchung des Binnenlebens zweier Altenheime. Cuvillier Verlag, Göttingen 2004, ISBN 3-86537-276-7. (Rezension in socialnet)
  • Bernhard Mann: Adäquanzuntersuchung behinderte Volljährige und Senioren in der stationären Altenhilfe. Ein wohnsoziologischer Beitrag auf der Grundlage einer Wohlfahrtsstudie (Diakonisches Werk Bayern). In: Zeitschrift für Gerontopsychologie und -psychiatrie. 1. Jahrgang, Heft 2, Juni 1988. S. 163-173, ISSN 1011-6877
  • Moesle, Hansueli: Pflegeheime und Pflegeabteilungen, in: Gesundheitswesen Schweiz 2007-2009. Verlag Hans Huber, Bern 2007, ISBN 978-3-456-84422-0
  • Johann-Christoph Student, Annedore Napiwotzky: Palliative Care. Thieme, Stuttgart 2007, ISBN 978-3-13-142941-4
  • Karin Wilkening, Roland Kunz: Sterben im Pflegeheim. Perspektiven und Praxis einer neuen Abschiedskultur. Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 2003, 271 Seiten, ISBN 3-525-45631-X

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Pflegeheim – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Pflegeberichte I – V /pdf. Hier: Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Dezember 2011), S. 47, S. 129 (Anlage 1), S. 193 (Grafik 2)
  2. Für Deutschland geregelt in § 11 Abs. 2 Nr. 2 Heimgesetz des Bundes. Das Heimgesetz gilt jedoch nur noch übergangsweise bis die Länder eigene Gesetze zur Regelung des Heimrechts geschaffen haben. In Nordrhein-Westfalen ist beispielsweise seit dem 10. Dezember 2008 mit § 12 Abs. 3 Satz 1 Wohn- und Teilhabegesetz eine Regelung in Kraft, die der des Heimgestzes entspricht.
  3. § 5 Abs. 1 HeimPersV des Bundes (gilt nur solange die Länder noch keine entsprechenden Regelungen getroffen haben); § 12 Abs. 3 Nordrhein-Westfälisches Wohn- und Teilhabegesetz
  4. Rahmenvertrag für vollstationäre Pflege gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg vom 12. Dezember 1996 in der Fassung vom 9. Juli 2002, bestätigt durch Festsetzung der SGB XI-Schiedsstelle vom 11. September 2002 sowie ergänzt durch Beschluss vom 12. September 2002
  5. Handelsblatt 24. April 2012: Deutsche Pflegestudie. Wenn das Pflegeheim zum Gefängnis wird
  6. MDS – Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V : MDS-Pflege-Qualitätsberichte 1 – 3 /pdf
  7. MDS – Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V 24. April 2012: Qualitätsfortschritte in der Pflege - Medizinischer Dienst veröffentlicht 3. Pflege-Qualitätsbericht (Pressemitteilung)
  8. Ärzte-Zeitung 24. April 2012: Hospizstiftung beklagt Pflege-Missstände
  9. Handelsblatt 24. April 2012: Deutsche Pflegestudie. Wenn das Pflegeheim zum Gefängnis wird
  10. Nach einer Statistik des Bundesministeriums für Gesundheit waren am 1. Juli 2008 70.271.271 Personen in Deutschland in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Das sind ca. 87% der Einwohner in Deutschland
  11. Siehe §§ 72 ff SGB XI
  12. Siehe §§ 84 ff SGB XI
  13. § 35 SGB XII
  14. § 1601 BGB
  15. § 1602 BGB
  16. § 1605 BGB
  17. Spiegel-Online 2. Februar 2011: Alles, was Sie über die Pflegeversicherung wissen müssen. – Hier: Punkt 3: Wann Kinder für ihre Eltern zahlen müssen; Punkt 4: Warum auch Schwiegersöhne und –töchter zahlen müssen
  18. Deutscher Anwaltsverein – Familienanwälte: Ein immer häufigerer Fall: Unterhaltsbedürftigkeit von Eltern
  19. § 1609 BGB
  20. Spiegel-Online 27. November 2012: Hoher Eigenanteil Pflegebedürftige müssen 31.000 Euro selbst zahlen
  21. Die Welt 27. November 2012: Studie. Pflege im Alter verschlingt deutsche Privatvermögen
  22. Barmer GEK Pflegereport 2012/November 2012/ pdf
  23. Universität Bremen – Zentrum für Sozialpolitik (ZeS) – Homepage
  24. Universität Bremen - Zentrum für Sozialpolitik (ZeS) - Pressemitteilung 30. November 2012:Pflegekosten für Frauen doppelt so hoch wie für Männer.Bremer Gesundheitsforscher geben im BARMER GEK Pflegereport 2012 erstmals Klarheit über Lebenszeitkosten für die Pflege
  25. Barmer GEK Pflegereport 2012/November 2012, S. 18
  26. Barmer GEK Pflegereport 2012/November 2012 – s. hier Infografiken zum Pflegereport 2012; hier: Grafik: Soviel kostet ein Pflegeleben
  27. Barmer GEK Pflegereport 2012/November 2012 , S. 18ff.
  28. Universität Bremen - Zentrum für Sozialpolitik (ZeS) - Pressemitteilung 30. November 2012:Pflegekosten für Frauen doppelt so hoch wie für Männer.Bremer Gesundheitsforscher geben im BARMER GEK Pflegereport 2012 erstmals Klarheit über Lebenszeitkosten für die Pflege
  29. Gesundheitsberichterstattung des Bundes: Pflegeheime und verfügbare Plätze in Pflegeheimen (Anzahl und Dichte) 2009
  30. Franz Burger, Matthias Weber: Stationäre Pflege gewinnt weiter an Bedeutung. In: statistik.baden-wuerttemberg.de, 2007-04
  31. Homepage des AOK-Pflegeheim-Navigators
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