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Personenkraftwagen

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PKW ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Weitere Bedeutungen sind unter PKW (Begriffsklärung) aufgeführt.
VW-Golf

Personenkraftwagen (abgekürzt Pkw oder PKW), in der Schweiz Personenwagen (PW), sind mehrspurige Fahrzeuge mit eigenem Antrieb zum vorwiegenden Zwecke der Personenbeförderung. Im Alltag werden sie auch Auto (kurz für Automobil) bzw. technisch Kraftwagen genannt, obwohl zu den Automobilen streng genommen auch Lastkraftwagen (Lkw) und Busse gehören.

Definitionen

Personenkraftwagen sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern nach der Richtlinie 2007/46/EG. Es sind – etwa in Deutschland nach der gesetzlichen Definition in § 4 Abs. 4 PBefGKraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (inkl. Fahrzeugführer) geeignet und bestimmt sind. Dies entspricht der Klasse M1 der Richtlinie 2007/46/EG. Des Weiteren zählen sie zu den mehrspurigen Fahrzeugen, die nur auf dafür vorgesehenen Verkehrsflächen geführt werden dürfen.

Rechtliche Voraussetzung, einen Personenkraftwagen zu führen, ist – heute EU-weit einheitlich – ein Führerschein, und eine Fahrerlaubnis der Klasse B (was allgemein zum Führen von Kraftfahrzeugen unter 3,5 t und maximal acht Sitzen zusätzlich zum Fahrersitz berechtigt). Rechtliche Voraussetzung, den Personenkraftwagen im Straßenverkehr einzusetzen, ist außerdem die Zulassung zum Straßenverkehr (Zulassungsbescheinigungen und Kraftfahrzeugkennzeichen).

Die höchstzulässige Zahl der in einem Pkw zu befördernden Personen ist seit 2009 gesetzlich geregelt. Danach dürfen nur noch so viele Personen befördert werden, wie Sicherheitsgurte im Auto vorhanden sind. Bei Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurte (zum Beispiel Oldtimer) sind maximal so viele Mitfahrer erlaubt, wie es laut Fahrzeugpapieren Sitzplätze gibt (§ 21 Abs. 1 StVO).

Pkw-Modelle werden in verschiedene Fahrzeugklassen und Bauarten eingeteilt.

Nota bene zum Wortgebrauch:

  • In der Schweiz wird statt von Personenkraftwagen schlicht von Personenwagen gesprochen; die Abkürzung ist entsprechend PW statt Pkw.
  • Bei der Abkürzung kann der Genitiv laut Duden ohne oder mit s gebildet werden: des Pkw oder des Pkws. Dasselbe gilt für den Plural: die Pkw oder die Pkws.[1]

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Personenkraftwagen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Personenkraftwagen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Pkw – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Pkw bei Duden.de
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Personenkraftwagen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.