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Personengesellschaft
Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei natürliche und/oder juristische Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen. Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, kann aber trotzdem Träger von Rechten und Pflichten sein. Die Besteuerung der Gewinne einer Personengesellschaft erfolgt nach dem Transparenzprinzip. Siehe auch Mitunternehmerschaft.
Haftung
Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, sie verfügt jedoch über eingeschränkte Rechtsfähigkeit, d. h., sie ist eine Personenvereinigung, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen (in Deutschland § 14 BGB).
Gegenbegrifflich innerhalb der Gesellschaftsformen sind die Kapitalgesellschaften. Im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft haften Gesellschafter einer Personengesellschaft unbeschränkt, das heißt mit dem Gesellschaftsvermögen und mit ihrem Privatvermögen. Die Ausnahme ist der Kommanditist bei der Kommanditgesellschaft, dessen Haftung auf die im Handelsregister eingetragene Haftungssumme beschränkt ist. Einen Sonderfall stellt die Partnerschaftsgesellschaft dar: Hier findet eine Haftungsbeschränkung für Berufsfehler statt.
Besonders im englischen Rechtsraum gibt es Personengesellschaften, bei denen die Haftung aller Gesellschafter begrenzt ist (etwa die LLP, Limited Liability Partnership).
Länderspezifika
Deutschland
Die typischen Personengesellschaften sind
- die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (sog. GbR/BGB-Gesellschaft). Die GbR ist in § 705 ff. BGB geregelt. Sie ist die Grundform der OHG.
- die Personenhandelsgesellschaften:
- die Offene Handelsgesellschaft (OHG), auch als GmbH & Co. OHG
- die Kommanditgesellschaft (KG), auch als GmbH & Co. KG
- die Partnerschaftsgesellschaft (freie Berufe)
Daneben existieren als Personengesellschaft in Deutschland
- die stille Gesellschaft
- die Partenreederei
- die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
Personenhandelsgesellschaften sind nach deutschem Handelsrecht die Offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft. Die Bezeichnung leitet sich daraus her, dass bei der Personenhandelsgesellschaft die Verbindung der einzelnen Personen zu gemeinsamen Handelsgeschäften im Vordergrund steht, während bei den Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft und GmbH) die Verbindung des Kapitals den rechtlichen Ausgangspunkt bildet. Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften werden (beispielsweise im Umwandlungsgesetz) als Personengesellschaften bezeichnet.
Die GbR, die OHG sowie die Kommanditgesellschaft können auch andere Zwecke als gewerbliche verfolgen. Insbesondere die KG wird aufgrund der beschränkten Haftung der Kommanditisten häufig als Vermögensverwaltungsgesellschaft genutzt.
Personengesellschaften sind keine juristischen Personen. Sie werden aber vom Begriff der juristischen Personen im Sinne des Verfassungsrechts erfasst (vgl. Art. 19 Abs. 3 GG), können also Träger von Grundrechten sein.
Österreich
Zu den typischen Personengesellschaften zählen
- die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesnbR)
- Eingetragene Personengesellschaften § 9 (1) GewO
- die Offene Gesellschaft (OG)
- die Kommanditgesellschaft (KG)
Daneben existiert in Österreich
- die stille Gesellschaft
- die Partenreederei
- die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
Schweiz
In der Schweiz gibt es folgende Formen der Personengesellschaft:
- die Einfache Gesellschaft
- die Kommanditgesellschaft (KG)
- die Kollektivgesellschaft
Italien
In Italien gibt es
- Società semplice (Einfache Gesellschaft, historisch)
- Società in accomandita semplice (Kommanditgesellschaft)
- Società in nome collettivo (Offene (Handels-)Gesellschaft)
Wie in Deutschland ist die Personengesellschaft auch in Italien keine juristische Person.
Polen
In Polen gibt es
- Spółka cywilna (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
- Spółka jawna (Offene Handelsgesellschaft)
- Spółka komandytowa (Kommanditgesellschaft)
- Spółka partnerska (Partnergesellschaft)
- Spółka komandytowo–akcyjna (Kommanditgesellschaft auf Aktien)
USA
Zu den typischen Personengesellschaften zählen
China
Eine chinesische Personengesellschaft ist
Weblinks
- Handelsrechts-Änderungsgesetz (Österreich)
- eingetragene Unternehmerin / eingetragener Unternehmer (Österreich)
- Übersicht: Personengesellschaften
- Informationen zur Personengesellschaft
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Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Personengesellschaft aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |