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Personalstatut

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Im Internationalen Privatrecht (IPR) ist das Personalstatut die Gesamtheit der Vorschriften einer Rechtsordnung über die persönlichen Lebensverhältnisse einer Person (Personenstands-, Familien- und Erbrecht).

Während das Personalstatut früher im deutschen Recht meist an die Staatsangehörigkeit angeknüpft wurde, ist dies heute nur noch ausnahmsweise der Fall (z. B. im Erbrecht). Stattdessen wird in Deutschland regelmäßig an den "gewöhnlichen Aufenthalt" einer Person angeknüpft, welcher nach Kegel bei reiselustigen Personen insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass eine Person hier ihren Lebensmittelpunkt hat.

In Deutschland findet der Begriff Personalstatut in diesem Sinne insbesondere in der amtlichen Überschrift das Art. 5Vorlage:Art./Wartung/buzer EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) Verwendung.

Ähnlich auch im Sprachgebrauch und den jeweiligen Gesetzen Österreichs und der Schweiz.

Siehe auch: Statut

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