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Personal

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Dieser Artikel behandelt Menschen. Für die gleichnamige Zeitschrift Personal, siehe: Personal (Zeitschrift).

Mit Personal werden die von Arbeitgebern beschäftigten Arbeitnehmer bezeichnet, die innerhalb einer institutionell abgesicherten Ordnung (Arbeitsanweisungen) eine Arbeitsleistung gegen Arbeitsentgelt erbringen.[1]

Allgemeines

In einer wissenschaftlich genaueren Definition wird das Personal als Belegschaft bezeichnet.[2] Als betrieblicher Produktionsfaktor ist das Personal ein Objekt, hat aber vor allem Subjektcharakter.[3] Das Personal wird in größeren Organisationseinheiten durch Personalwesen oder Personalabteilungen verwaltet und ist Gegenstand von Personalmaßnahmen wie Einstellung, Ausbildung, Fortbildung, betriebliche Weiterbildung, Mitarbeiterbewertung, Beförderung, Degradierung, Versetzung, Pensionierung und Entlassung. Die Personalentwicklung soll die Aus- und Weiterbildung sowie die zusätzliche Qualifizierung der Mitarbeiter vorantreiben. Über das Personal werden Personalakten geführt.

Personal im Geschäft und privates Personal

Es sind zu unterscheiden:

Als Personal im Sinne von Belegschaft werden die zur Realisierung von Geschäftsprozessen eingesetzten, bezahlten Mitarbeiter eines Unternehmens oder einer Behörde bezeichnet. Demgegenüber gelten unbezahlte Mitarbeiter als Volontäre bzw. ehrenamtliche Mitarbeiter. Der Begriff Personal deutet damit auf überindividuelle Ordnungen hin, in denen Menschen nicht beliebig handeln, sondern für übergeordnete Ziele von Organisationen Leistungen erbringen. Diese Leistungserbringung setzt gute Personalmotivation voraus. Dass es Personal gibt, ist Folge arbeitsteiliger Produktion, die über eine institutionelle Ordnung gesteuert wird. Diese Ordnung schlägt sich in Organisationen nieder, die über Strukturen Beziehungen relativ dauerhaft zur Erfüllung von Organisationszielen regeln. Als Stammpersonal bezeichnet man berufserfahrene Personen, die fest in einer Organisationseinheit mitarbeiten, im Gegensatz zu Auszubildenden, Anzulernenden, Springern oder Aushilfen.

Das Dienstpersonal (oder privates Personal) bezeichnet die außerhalb des Geschäftsfeldes im Privathaushalt (etwa Hauspersonal) oder sonstigen, der privaten Lebensführung zuzurechnenden Bereichen (z. B. Jagdhelfer) entgeltlich eingesetzten Mitarbeiter. Zahlreiches Personal zur Unterstützung aufwendiger privater Lebensführung ist regelmäßig ein Merkmal großbürgerlichen Lebensstils. Das private Personal löst insofern höhere Kosten als das Geschäftspersonal aus, als die Kosten des privaten Personals nicht als Betriebsausgabe steuermindernd geltend gemacht werden können, sondern aus versteuertem Einkommen des Dienstherrn zu bezahlen sind.

Sonstiges und Abgrenzungen

Der aus dem Englischen stammende Begriff „Personal Computer“ (abgekürzt: PC) hat nichts mit dem hier beschriebenen Begriff „Personal“ zu tun, sondern ist als Persönliche Rechenmaschine zu übersetzten.

Ein „Personalausweis“ ist nur in der Schweiz ein Ausweis für Mitglieder des Personals; in Deutschland und Österreich enthält er die Personalien einer Person und dient als Personalausweis dem Identitätsnachweis.

Siehe auch

Literatur

  • W.A. Oechsler: Personal und Arbeit, 8. Aufl., München/Wien 2006
  • E. Gaugler, W.A. Oechsler, W. Weber: Personalwesen, in: Handwörterbuch des Personalwesens, Hrsg. E. Gaugler, W.A. Oechsler, W. Weber, 3. Aufl., Stuttgart 2004, Sp. 1653
  • K. Olfert: Personalwirtschaft, 14. Aufl., Herne 2010

Weblinks

Wiktionary: Personal – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Walter A. Oechsler, Personal und Arbeit, 2006, S. 1
  2. Klaus Olfert, Personalwirtschaft, 2010, S. 24
  3. Oswald Neuberger, Mikropolitische Ansätze des Personalmanagements, in: Eduard Gaugler/Walter A. Oechsler/Wolfgang Weber (Hrsg.), Handwörterbuch des Personalwesens, 3. Aufl., Stuttgart 2004, Sp. 1195
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Personal aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.