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Paul Opitz

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Paul Opitz (geb. 17. September 1897 in Bad Schmiedeberg/Dübener Heide, Kreis Wittenberg; gest. nach 1967) war ein deutscher Staatsbeamter. Er war während der NS-Zeit Referent im Geheimen Staatspolizeiamt und in der Nachkriegszeit Mitarbeiter beim Bundesamt für Verfassungsschutz. Er ist nicht zu verwechseln mit dem ebenfalls im Reichssicherheitshauptamt RSHA tätigen Paul Opitz (* 1. Juni 1898; SS-Nr. 40.404).

Leben und Tätigkeit

Jugend und frühe Laufbahn

Opitz war der zweite Sohn des Forstverwaltungsbeamten Edmund Opitz und seiner Ehefrau Marie, geborene Baltz.

Nach dem Besuch der Volksschule und des Realgymnasiums in Eilenburg nahm Opitz ab 1915 mit dem Infanterieregiment 136 und 143 am Ersten Weltkrieg teil. Während des Krieges kam er ausschließlich an der Westfront zum Einsatz: 1917 wurde er bei Cambrai verwundet, anschließend war er 1918 nachrichtendienstlich für die Nahaufklärung tätig, bevor er am 8. Oktober 1918 in englische Kriegsgefangenschaft geriet, aus der er am 22. oder 31. Dezember 1919 entlassen wurde.

Nach seiner Rückkehr nach Deutschland gehörte Opitz einem Freikorps an, mit dem er sich an den nach dem Krieg ausgebrochenen deutsch-polnischen Grenzkämpfen beteiligte. Zum 1. Februar 1923 trat Opitz in den Polizeidienst ein.

NS-Zeit

Um 1936 wurde Opitz als Beamter in das Geheime Staatspolizeiamt in Berlin versetzt. Zu dieser Zeit trat er auch in die Schutzstaffel (SS) (SS-Nr. 332.024) ein. Spätestens seit dem 1. Januar 1938 war er in diesem im Rang eines Kriminalrates mit der Bearbeitung des Sachgebietes II A 5 (Passfälschungsangelegenheiten) im Referat II A („Kommunismus, Marxismus, Sowjetrussen, staatsfeindliches Ausländertum“) des Geheimen Staatspolizeiamtes betraut. Im folgenden Jahr war er laut Geschäftsverteilungsplan des Geheimen Staatspolizeiamtes vom 1. Juli 1939 bereits zum Stellvertretender Leiter dieses Referates aufgestiegen und zusätzlich zur Bearbeitung des Sachgebietes II A 5 mit der stellvertretenden Bearbeitung der Sachgebiete II A 2 („Beobachtung und Bekämpfung der marxistischen Bewegung“) und II A 4 betraut. Reguläre Referenten waren Bruno Sattler und Josef Vogt. Bei gerichtlichen Vernehmungen in den 1960er Jahren behauptete er, dass es sich bei diesen Zuständigkeitszuschreibungen um „Druckfehler“ gehandelt habe.

Ende 1939 wurde Opitz zur Einwandererzentrale Posen versetzt. 1941 übernahm er ein „fliegendes Kommando“ des RSHA zur Grenzüberwachung. 1943 kehrte er als Referent für die Grenzpolizei ins Reichssicherheitshauptamt nach Berlin zurück (Referat IV F 1). Nach dem Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944 gehörte Opitz der zur Aufklärung dieser Tat eingesetzten Sonderkomission der Geheimen Staatspolizei an.

Ende 1944 wurde Opitz als Referent beim neueingesetzten Generalinspekteur für die verbliebenen Grenzen eingeteilt.

Nachkriegszeit

Nach dem Kriegsende ging Opitz nach Norddeutschland. In den folgenden Jahren war er für die amerikanische Besatzungsmacht tätig. 1951 wurde er auf Empfehlung von Gustav Halswick - der ihn als „Sachverständigen des Kommunismus“ anpries - beim Bundesamt für Verfassungsschutz eingestellt und gleichzeitig wieder in den Staatsdienst aufgenommen. In den folgenden Jahren war er beim Amt für Verfassungsschutz in Köln tätig. Zum 1. Juli 1961 trat er aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand.

Einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wurde Opitzs Rolle während der NS-Zeit erstmals als er in dem von der DDR veröffentlichten Braunbuch über „Kriegs- und Naziverbrecher in der Bundesrepublik“ als eine der hochgestellten Persönlichkeiten im Staatsapparat des westdeutschen Staates „angeprangert“ wurde, die in die Untaten der Nazizeitverstrickt gewesen seien (S. 97).

1967 wurde Opitz von der Staatsanwaltschaft beim Kammergericht in West-Berlin in das damals anhänige Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Angehörige des RSHA wegen der Massenmorde an Teilen der polnischen Bevölkerung während der deutschen Besetzung Polens während des Zweiten Weltkriegs einbezogen. Hintergrund war, dass im Rahmen der Ermittlungen festgestellt wurde, dass das Sachgebiet II A 4 des Geheimen Staatspolizeiamtes eine jener Stellen im RSHA gewesen war, die Fahndungslisten führender polnischer Persönlichkeiten („Intellektuelle, Lehrer, Offiziere etc.“) erstellt hatte, die den sogenannten Einsatzgruppen, die mit der Ausführung der Massenmorde in Polen beauftragt waren, zur "Abarbeitung" mitgegeben wurden und die somit eine der Grundlagen der von den Einsatzgruppen durchgeführten Tötungsmaßnahmen gebildet hatten. Laut den erhalten gebliebenen Geschäftsverteilungsplänen der Gestapozentrale war Opitz der Stellvertreter des mit der Bearbeitung dieses des genannten Sachgebietes befassten Beamten gewesen, so dass eine Involvierung oder zumindest Kenntnis Opitzs über die Einsatzgruppentätigkeit angenommen wurde. In seinen Vernehmungen durch die Staatsanwaltschaft sowie später vor Gericht bestritt Opitz dass er Kenntnis davon gehabt hätte, dass Angehörige der polnischen Intelligenz sowie andere Teile der polnischen Bevölkerung, wie Kommunisten, Marxisten, Gewerkschaftsangehörige verfolgt und zu diesem Zwecke Fahndungslisten erstellt und verwendet worden seien. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass zum einen lediglich eine allgemein-grundsätzliche Funktion Opitzs als Vertreter der für die Sachgebiete II A 2 und II A 4 des Geheimen Staatspolizeiamtes zuständigen Mitarbeiter nachweisbar sei, hingegen nicht nachweisbar sei, dass diese Stellvertretung während des Polenfeldzuges über das passive Als-Ersatzmann-für-den-Fall-der-Verhinderung-des-eigentlich-zuständigen-Beamtens-grundsätzlich-Bereitstehen zu einem Diesen-aktiv-in-der-Führung-seiner-Geschäfte-Vertreten hinausgegangen sei und zweitens kein Beweis dafür erbracht werden könne, dass Opitz gewusst habe, dass der Zweck der in seinem Arbeitsumfeld erstellten Fahndungslisten nicht bloß in der Benennung von zu verhaftenden Personen, sondern in der Zusammenstellung von Todeskandidaten bestanden habe. Am 12. Januar 1968 teilte das Kammergericht Berlin (West) daher dem Bundesamt für Verfassungsschutz abschließend mit, dass Opitz kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden könne.

Beförderungen

  • 20. April 1940: SS-Sturmbannfüher

Literatur

  • Siegfried Grundmann: Der Geheimapparat der KPD im Visier der Gestapo. Das BB-Ressort: Funktionäre, Beamte, Spitzel und Spione, 2008, S. 127-130.
  • Michael Wildt: Generation des Unbedingten: Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes, 2002.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Paul Opitz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.